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Bankenwechsel trotz Kontopfändung?

Frage von luna0573 luna0573

Hallo. Mich würde interessieren, wenn ein Konto gepfändet ist und der Schuldner wechselt zu einer anderen Bank, wandert die Pfändung dann automatisch mit?

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Antworten (6)

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    Antwort von Morti Morti

    Zunächst solltest du eine Bank finden, die dich mit Schulden an der Backe aufnimmt, das wird schwierig genug. Deine Glaubiger finden deine neuen Daten raus und ja natürlich die Pfändung bleibt.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Für ein Konto bei einer anderen Bank muss der Gläubiger erneut bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.
    Die Pfändung bleibt also nicht bestehen. Die Schulden bleiben.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Der gerichtliche Beschluss zur Pfändung steht doch bereits. Dieser Titel muss nur der neuen Bank übermittelt werden.

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    Antwort von akademikus akademikus

    nein die wandert nicht automatisch mit. aber der gäubiger wird deine neue bankverbindung herausfinden. und dann hast du das selbe problem wieder.

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    Antwort von bia1412 bia1412

    Und wenn du es nicht angibst ist es noch Betrug dazu

    Kommentar von luna0573 luna0573

    Wo ist bei einem Bankenwechsel eine Betrugsabsicht und auf welchen Paragraphen beruht deine Antwort? Soviel ich weiß bin ich nicht verpflichtet jetzt irgendeinen Gläubiger zu informieren, da wäre ich ja schön blöd.

    Kommentar von bia1412 bia1412bia1412

    Sorry hatte da was verwechselt:-(

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    na was heißt schön blöd, immerhin scheinst du ja auch irgend eine Verpflichtung nicht erfüllt zu haben, sonst hättest du jetzt nicht die Pf. an der Backe. Die neue Bankverbindung wird natürlich in der SCHUFA aufgenommen, und wenn dein Gl. ahnt oder vermutet, dass deine Vermögensverhältnisse sich geändert/gebessert haben, darf er erneut die eV verlangen da hat er deine neue Bankverbindung dann auch. verschweigen darfst du sie nicht. Bereinige das Grundübel, dh. erledige die Forderungssache. mfg,

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    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Nein, die Pfändung wird nicht übernommen. Aber du dürftest schwierigkeiten haben, überhaupt eine Bank zu finden.

    Kommentar von luna0573 luna0573

    Nein, das war überhaupt kein Problem. Vielleicht frühermal, aber auf Guthabenbasis hat das sofort funktioniert.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Richtig.
    Wenn überhaupt kann der Gläubiger die neue Kontoverbindung nur über eine EV erfahren oder er macht eine sog. Blindpfändung (beliebt bei der Postbank) und pfändet sozusagen in´s Blaue.

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    Antwort von quietprof quietprof

    Ich glaube eher, Du dürftest keine Bank finden, die Dich mit einer laufenden Kontenpfändung als Kunde nimmt. Falls es überhaupt geht, in einer laufenden Kontenpfändung das Konto aufzulösen, da es ja immerhin durch die Judikative "gesperrt" ist

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Konto auflösen und Guthaben an den Gläubiger überweisen lassen ist überhaupt kein Problem. Wenn man sich nicht bei der Bank meldet überweisen die das Guthaben eh nach 2 Wochen und die meisten Banken kündigen das Konto dann von sich aus

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Ough, ok, unter dem Aspekt gebe ich Dir Recht, hatte falschherum gedacht.

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    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    Ja, klar.

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Quark. Dazu ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nötig, den der Gläubiger bei Gericht beantragen muss.

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    hihi

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