1

Bankbürgschaft und Nebenkostenabrechnung

Frage von schnibelchen schnibelchen

Hallo, also ich hab in einer Wohnung von 15.März 05 bis 01.02.08 gewohnt.Als ich im Februar augezogen bin präsentierte mein Vermieter mir zwei Nebenkostenabrechnungen sprich von 03/05-05/06 und vom 06/06-05/07...die ich aus Dummheit angenommen hab in Höhe von ca.1.700,00€.Dann gab es noch Probleme beim Auszug wegen der Wohnungsübergabe so dass nochmal ein Betrag in Höhe von 450€ dazu kam.Jetzt zahle ich diese Beträge monatlich ab (1.150,00€ bereits gezahlt). Jetzt ist folgendes habe am 29.01.08 die Nebenkostenabrechnung für 06/07-02-08 in Höhe von 600,00€ bekomnmen. Will eigentlich gegen angehn das zumindestens das für 07 zu spät ist. Weiß allerdings nicht wie ich dagegen angehn muss oder soll da ich arbeitslos bin dazu kommt das der Vermieter von dem Mietverhältnis eine Bankbürgschaft für die Kaution in Höhe von 1.000,00€ hat und immer droht diese zu nehmen wenn ich nicht zahle. Kann er das für die offenen Nebenkosten einfach nehmen? Was kann ich tun die Bankbürgschaft ist nicht meine...hab Angst das er sie nimmt!

LG und Danke im Vorraus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    das sind schon recht willkürliche abrechnungszeiträume für die betriebskosten. eine objektive sachlich richtige abrechnung erscheint mir da fast unmöglich, zumindest was die nach wohnfläche umgelegten kosten betrifft. ich glaube, wenn du bereits die erste abrechnung vom mieterverein hättest prüfen lassen, wärst du gut beraten gewesen, denn diese war ja schon verfristet. nach all dem schlamassel und dem was der vermieter androht, kann ich obelhicks nur beipflichten: unbedingt schnellstens die unterstützung des örtlichen mietervereins suchen, mitgliedschaft natürlich vorausgesetzt. es wäre gut angelegtes geld. wenn du in unkenntnis, das die abrechnung verfristet war, die nachzahlung getätigt hast, muss der vermieter das geld zurückzahlen, da gibt es meines wissens ein entsprechendes urteil des bgh.

  • 0
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    hier rate ich dringend zum mieterverein, weil die frage in diesem forum nicht geklärt werden kann. nimm mietvertrag und allen schriftverkehr sowie die zahlungsbelege mit.

    wahrscheinlich hast du bereits anerkennung durch zahlung geleistet, aber bei offensichtlich falschen abrechnungen - und die höhe weist darauf hin - kann das evl. geheilt werden. was mich aber stutzig machte ist insbesondere der jeweilige abrechnungszeitraum der wird vom gesetzgeber mit einem jahr festgeschrieben. allein dadurch dass nicht vergleichbare zeiträume erfasst werden, wird die ganze sache für den laien verdunkelt.

    laß dir vom mieterverein ein enstsprechendes schreiben verfassen, evl. werden die aber auch erst mal einsicht in unterlagen zur abreichnung fordern.

    mach es, ich bin sicher es lohnt sich. ich habe noch nie solch hohe abrechnung geprüft ohne etwas zu finden...

  • 0
    Antwort von Klabauter Klabauter

    Geh zu einem guten Rechtsanwalt, beantrage Prozeßkostenhilfe und dann guck, daß alles ordnungsgemäß geregelt wird. Kann das sein, daß von seiten des ehemaligen Vermieters ein Hauch Erpressung mit dabei ist? Laß so schnell, wie es möglich ist, die Bankbürgschaft löschen, die machen das niemals von allein, wenn die anhängige Schuld getilgt ist. Auch da stell Dich fest auf die Hinterfüße, laß Dich nicht mit dummen Worten abspeisen.

  • 0
    Antwort von shopper shopper

    mieterverein ist wohl die beste Lösung. wenn du kein Mitglied bist fionde jemanden der mitglied ist und der soll mal anrufen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.