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Bankauskunft bei Mietvertrag - wie und was wird übermittelt?

Frage von floku84 floku84

Hallo,

ich habe vor eine Wohnung anzumieten. Der Mietvertrag soll auf mich und meine Freundin laufen. Jetzt will der Makler von uns beiden einen Gehaltsnachweis sowie eine Bankauskunft von jeden von uns haben.

Meine Frage:

Was genau steht in dieser Bankauskunft bzw. wird hier auch die Schufa mit abgefragt?

Es steht folgende Formulierung in der Bankauskunftserklärung welche wir jeweils unterzeichen sollen:

"ich erkläre mich dem Vermieter eine Bankauskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnise bei der Bank einzuholen u. zu prüfen, ob eine Miete von montatlich X Euro möglich ist"

Ich darf um präziese Antworten von Euch bitten und bedanke mich!!

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Antworten (6)

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Schaue mal hier;

    1. Bankauskunft

    Sinnvoll ist ferner, sich vom Mieter die Zustimmung zur Einholung einer Bankauskunft geben zu lassen. Dadurch erhält der Vermieter Informationen zur Solvenz und Kreditwürdigkeit des Mieters, insbesondere darüber, ob die Bankverbindung bisher problemlos war, sowie über etwaige Kontoüberziehungen, Rückgaben von Schecks, Lastschriften usw.

    Die HAUSBANK MÜNCHEN gibt in ihrer Bankauskunft z.B. über folgende Punkte (Auflistung nicht abschließend) Auskunft:

    Zur Bankverbindung:

    ob Grundbesitz vorhanden ist
    wie lange die Bankverbindung bereits besteht
    ob Konten im vereinbarten Rahmen geführt werden
    ob Kredite eingeräumt wurden
    ob Überziehungen beansprucht wurden
    ob die Bankverbindung finanzielle und bonitätsmäßige Rückschlüsse zulässt
    ob Scheck- und Lastschriftrückgaben vorgekommen sind
    

    Allgemeine Beurteilung:

    ob die Gesamtverhältnisse des Kunden einen geordneten Eindruck machen
    ob die Entwicklung des Kunden positiv ist
    ob Nachteiliges bekannt ist
    ob eine allgemeine Beurteilung überhaupt möglich ist
    

    Kreditbeurteilung:

    ob eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten nach Kenntnis der Bank bisher pünktlich erfüllt worden sind
    für welchen angefragten Betrag der Kunde gut ist
    ob in Hinblick auf die getätigten Umsätze der angefragte Betrag zu hoch erscheint
    ob die finanziellen Verhältnisse angespannt erscheinen
    ob zur Vorsicht geraten wird
    

    Quelle: http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/solvenzcheck.html

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Bankauskunft habe ich noch nie eingeholt, sondern eine Schufa und selbst damit ist man vor Mietnomaden nicht sicher. Ansonsten ruf deine Bank an und frag nach.

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    Antwort von fs112 fs112

    Mir wäre das zu doof, diesen ganzen Unsinn mit Auskünften mitzumachen, und dann den ganzen Aufwand noch teuer durch Bezahlung der Courtage selbst zu bezahlen...

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    "ich erkläre mich dem Vermieter eine Bankauskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnise bei der Bank einzuholen u. zu prüfen, ob eine Miete von montatlich X Euro möglich ist"

    Diese Formulierung steht so garantiert in in der Erklärung, insofern solltest Du diese präzisieren, wenn Du hier präzise Antworten haben willst...

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das sollte natürlich "garantiert NICHT in der Erklärung" heißen...

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    Antwort von norbi22 norbi22

    ja die fragen auch die Schufa und nach deinen regelmäßigen Geldeingängen. Der Makler will sicher sein das ihr keine Mietnomaden seid.

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