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- Bankauskunft
Sinnvoll ist ferner, sich vom Mieter die Zustimmung zur Einholung einer Bankauskunft geben zu lassen. Dadurch erhält der Vermieter Informationen zur Solvenz und Kreditwürdigkeit des Mieters, insbesondere darüber, ob die Bankverbindung bisher problemlos war, sowie über etwaige Kontoüberziehungen, Rückgaben von Schecks, Lastschriften usw.
Die HAUSBANK MÜNCHEN gibt in ihrer Bankauskunft z.B. über folgende Punkte (Auflistung nicht abschließend) Auskunft:
Zur Bankverbindung:
ob Grundbesitz vorhanden ist
wie lange die Bankverbindung bereits besteht
ob Konten im vereinbarten Rahmen geführt werden
ob Kredite eingeräumt wurden
ob Überziehungen beansprucht wurden
ob die Bankverbindung finanzielle und bonitätsmäßige Rückschlüsse zulässt
ob Scheck- und Lastschriftrückgaben vorgekommen sind
Allgemeine Beurteilung:
ob die Gesamtverhältnisse des Kunden einen geordneten Eindruck machen
ob die Entwicklung des Kunden positiv ist
ob Nachteiliges bekannt ist
ob eine allgemeine Beurteilung überhaupt möglich ist
Kreditbeurteilung:
ob eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten nach Kenntnis der Bank bisher pünktlich erfüllt worden sind
für welchen angefragten Betrag der Kunde gut ist
ob in Hinblick auf die getätigten Umsätze der angefragte Betrag zu hoch erscheint
ob die finanziellen Verhältnisse angespannt erscheinen
ob zur Vorsicht geraten wird
Quelle: http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/solvenzcheck.html
Das sollte natürlich "garantiert NICHT in der Erklärung" heißen...