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Bankauskunft bei Kreditkartenantrag

gefragt von witkiswitkis am 14.06.2009 um 19:54 Uhr

Hallo, ich soll folgenden Text als Einverstanden bestätigen: "Bankauskunft Ich ermächtige meine kontoführende Bank ausdrücklich, der Barclays Bank PLC allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zu erteilen."

Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte, was ist das z. B. ?

Und dann das hier noch: Zusatzleistungen und Versicherungsleistungen Ich willige ein, dass die Barclays Bank PLC die zur Erbringung der Zusatzleistungen notwendigen Daten an den jeweiligen Dienstleister weitergibt, der sie nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes zur Durchführung der vertraglichen Leistungen verwendet.

Auch Standard???


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anonym
beantwortet von Detlef32 am 14. Juni 2009 20:02
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Halte ich für völlig normal, schließlich wollen die wissen wie Deine Verbindung zu Deiner normalen Bank ist/war.
Auch wenn weitere Firmen eingeschaltet werden müssen die Deine Daten bekommen.
Natürlich mußt Du einkalkulieren, dass die Barclays Bank nur eingeschränkt deutschen Datenschutzbedingungen unterliegt und damit der Datenschutz nicht zu gut kalkulierbar ist wie z.B. bei einer deutschen Bank.

Kommentar von Simple_avatar2smallwitkis am 14. Juni 2009 20:03

Aber was könnte passieren? Das die mit meinen Daten hausieren gehen? Immerhin ist Barclay Deutschland mein Vertragspartner.

Kommentar von Detlef32 am 14. Juni 2009 20:07

Mag schon sein - aber Barclays Deutschland ist eine Filiale der Barclays GB.
Und wenn die zur Verarbeitung von Daten diese über den Kanal schicken sind sie plötzlich in GB und unterliegen dort den entsprechenden Regeln (besser oder schlechter - keine Ahnung)

Kommentar von Simple_avatar2smallwitkis am 14. Juni 2009 20:25

Okay, danke. Ich werde da mal morgen anrufen.


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whopper
beantwortet von whopper am 14. Juni 2009 19:55
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Ich bin Notar, verlange aber für diese Erstberatung geld.....ok?

Kommentar von Simple_avatar2smallwitkis am 14. Juni 2009 19:56

Nein, trotzdem danke. Ich wünsche keine Erstberatung, sondern eine persönliche Meinung, ob das in Ordnung so ist und generell schon einen Standard darstellt?!

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 14. Juni 2009 20:01

Ja, war bei meiner Mastercard auch so!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. Juni 2009 19:55
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Das dürfte wohl beides üblich sein. Die Bank will sich absichern


anonym
beantwortet von lalebei am 14. Juni 2009 19:56
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sehe ich nicht so - das Letzte würde ich mir verbeten..

Kommentar von Detlef32 am 14. Juni 2009 20:03

wie soll denn die Barclays Bank z.B. eine Kreditabsicherung für den Todesfall vornehmen wenn sie die Daten des Kunden nicht an den Versicherer übertragen darf. Auch das Letzte ist für mich ok.


anonym
beantwortet von adler2 am 11. September 2009 08:58
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Ich vermute Sie haben bei Ihrer Bank eine Barclaycard beantragt. Dann ist die Vorderung Ihrer Bank offenbar berechtigt. Denn Barclaycard kann die Karte nur ausstellen, wenn gewisse "bankübliche Infos" vorliegen. Da die Barclaycard, je nach Kartenvariante, mit Versicherungsleistungen verknüpft ist, müssen Ihre Daten an die Verwaltung dieser Versicherungen weitergegeben werden, damit Sie dort im Versicherungsfall Leistungen beziehn können. Mehr unter http://www.kreditkarten-1a.de/Kreditkarten-antrag/online.html zum Thema Kreditkartenantrag


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