Mein Konto ist gepfändet.Bin Rentner und hebe mein Geld am Monatsanfang ab.Muss demnächst die EV ablegn.Welche Auskünfte darf die Bank dem Gläubiger bezw.dem Gerichtsvollzieher geben
bankauskunft bei kontopfändung welche auskünfte darf die bank geben?
Antworten (5)
-
1Antwort von
397kg397kg
Du brauchst dein Geld nicht am Monatsanfang abheben - stell dein Konto auf ein Pfändungsscgutzkonto um (P-Konto). Dazu ist jede Bank verpflichtet und du hast deine Ruhe.
Wenn du EV ablegen musst, musst du EIDLICH alle gefragten Angaben machen - also DU musst diese Angaben machen und unter Eid bestätigen. Falschangaben werden als Meineid bestraft (und das ist heftig!).
Leider kann ich dir nicht genau sagen, was der Gerichtsvollzieher alles für Angaben bekommt - der Gläubiger bekommt jedenfalls keine Angaben (ausser, dass kein pfändbares Guthaben vorliegt, oder halt den Betrag, der abgeführt werden kann).
Mach das mit dem P-Konto, dann bist du fein raus.
-
0Antwort von
dirodadiroda
Laß dein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Laß dich von einer Schuldnerberatungstelle beraten.
-
0Antwort von
fritzhundfritzhund
Leider kann ich Deine Frage nicht beantworten :-(
Aber ich hab einen Tip für Dich :
http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkont...
-
-
0Antwort von
AskMe1989AskMe1989
Wie viel Guthaben du hast.
Du kannst dir allerdings auch ein pfändungssicheres Konto machen. Schau mal hier vorbei: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Pf.C3.A4ndungsschutzkontoab1.Juli2010
Unterpunkt Pfändungsschutzkonto
Diese Frage teilen