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bankauskunft bei kontopfändung welche auskünfte darf die bank geben?

Frage von wamart6 wamart6

Mein Konto ist gepfändet.Bin Rentner und hebe mein Geld am Monatsanfang ab.Muss demnächst die EV ablegn.Welche Auskünfte darf die Bank dem Gläubiger bezw.dem Gerichtsvollzieher geben

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Antworten (5)

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    Antwort von 397kg 397kg

    Du brauchst dein Geld nicht am Monatsanfang abheben - stell dein Konto auf ein Pfändungsscgutzkonto um (P-Konto). Dazu ist jede Bank verpflichtet und du hast deine Ruhe.

    Wenn du EV ablegen musst, musst du EIDLICH alle gefragten Angaben machen - also DU musst diese Angaben machen und unter Eid bestätigen. Falschangaben werden als Meineid bestraft (und das ist heftig!).

    Leider kann ich dir nicht genau sagen, was der Gerichtsvollzieher alles für Angaben bekommt - der Gläubiger bekommt jedenfalls keine Angaben (ausser, dass kein pfändbares Guthaben vorliegt, oder halt den Betrag, der abgeführt werden kann).

    Mach das mit dem P-Konto, dann bist du fein raus.

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    Antwort von diroda diroda

    Laß dein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Laß dich von einer Schuldnerberatungstelle beraten.

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    Antwort von fritzhund fritzhund

    Leider kann ich Deine Frage nicht beantworten :-(

    Aber ich hab einen Tip für Dich :

    http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkont...

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    Antwort von bullyne bullyne

    dem gerichtsvollzieher alles

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    Antwort von AskMe1989 AskMe1989

    Wie viel Guthaben du hast.

    Du kannst dir allerdings auch ein pfändungssicheres Konto machen. Schau mal hier vorbei: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Pf.C3.A4ndungsschutzkontoab1.Juli2010

    Unterpunkt Pfändungsschutzkonto

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