Wenn die Banken nun die Kredite verkaufen dürfen und man plötzlich einen anderen Gläubiger, womöglich im Ausland, mit ganz anderen Bedingungen hat, kann das schlimme Folgen haben. Wie kann man sich da absichern?

Du hast weder Schutz noch kannst Du Dich absichern. Das ist seit einigen Jahren ein ganz übles Spiel und hat schon viele Kreditnehmer in die Pleite geführt.

Garnicht. Es gibt zwar eine Empfehlung der Bankenaufsicht an die Banken aber keine Vorgaben dazu, wie die Banken das machen dürfen. Machen dürfen Sie es aber.

Die Vertragsbedingungen ändern sich durch den Verkauf nicht. (Möglicherweise aber die Inkassomethoden bei Zahlungsverzug.)
Absichern kann man sich, indem man keinen Kredit abschließt, der über die eigenen finanziellen Verhältnisse hinausgeht.
Gar nicht. Banken machen mit dir was sie wollen.
Bellator am 24. Februar 2008 16:15 
im Moment noch gar nicht, aber es wird fieberhaft daran gearbeitet..
Du kannst bei Vertragsabschluss einen Passus aufnehmen, der den Weiterverkauf untersagt bzw. Dir dann ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Verbraucherschutzorganisationen raten dazu; ist nur die Frage, ob die Bank/Sparkasse sich darauf einläßt. Falls nicht, woanders abschließen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Vorschläge zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung vorgelegt. Das Maßnahmenpaket wurde 23.01.2008 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten erörtert. Die Vorschläge werden in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen, das dem Deutschen Bundestag bereits vorliegt.
Selbst wenn das Darlehen verkauft wird, hat man auch weiterhin die gleichen Bedingungen. Bitte nicht von der allgemeinen Panikmache anstecken lassen.
Man soll auf jeden Fall das Kleingedruckte lesen und statt einer Grundschuld eine Hypothek eintragen lassen. Die Bedingungen ändern sich, weil es eine Gesetzeslücke gibt in Bezug auf die Grundschuldurkunden und dessen Besitzer. Ich zitiere einen Auszug aus den Vertragsbedingungen einer deutschen Bank, existiert heute nicht mehr. Vertragstext von 2001. " ... die Bank kann die persönliche Haftung unabhängig von der Eintragung und dem Bestand der Grundschuld sowie ohne vorherige Zwangsvollstreckung in das Beleihungsobjekt geltend machen. ..."
Wen denn z.B. .Bis heute ist kein eiziger Fall nachweislich dokumentiert, bei dem es, bei einer korrekten Bedienung des Darlehens zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsvollstreckung gab. Es kursieren bisher nur Behauptungen und Gerüchte, das dem so wäre. Aber bewiesen ist bisher noch gar nichts.
Es gab darüber bereits zig Fernsehreportagen.
Und was ist mit diesen Fernsehreportagen? Mittlerweile gibt es sogar schon eine richterliche Verfügung, dass diese Berichte nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen, weil sie schlichtweg falsch sind. Das ist ja schlimme daran.
Dazu hätte ich gern mal einen Link, wo das steht.
Kein Problem hier ist er. Auf der Homepage des Sparkassen und Giroverbandes steht es.http://www.dsgv.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/index.html vom 25.01.2008
Und was ist mit diesen Fernsehreportagen? Mittlerweile gibt es sogar schon eine richterliche Verfügung, dass diese Berichte nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen, weil sie schlichtweg falsch sind. Das ist ja schlimme daran.
Vielen Dank für diese Info. Wenn diese richtig sind, ist mal wieder bewiesen, wie sehr Reportagen die Wahrheit verdrehen.