Hallo,
ich habe meiner Bank gestern und heute schriftlich mitgeteilt das sie 5 Abbuchungen den ich widersprech zurückbuchen soll. Nun reagiert sie nicht und es wurde nix getan, wie soll ich weiter verkehren.?
Hallo,
ich habe meiner Bank gestern und heute schriftlich mitgeteilt das sie 5 Abbuchungen den ich widersprech zurückbuchen soll. Nun reagiert sie nicht und es wurde nix getan, wie soll ich weiter verkehren.?
Ist es innerhalb der 6-wöchigen Frist geschehen? Wenn ja, dann muss die Bank die Lastschriften auf Wunsch des Kontoinhabers zurück buchen.
Sind es tatsächlich Abbuchungen im Lastschrifteinzugverfahren oder handelt es sich um Belastungen aus einem Dauerabbuchungsverfahren, zu dem der Begünstigte der Bank eine Abbuchungsvollmacht vorgelegt hat, wie dies z.B. bei Mietbelastugen o.ä. der Fall ist. Dann gibt es keine Rückggabefrist sondern die Bank kann nur eine Belastung zurckgeben, wenn zuum Zeitpunkt der Belastung keine Guthaben oder keine Kredeitlinie verfügbar war.
es sind keine Daueraufträge
Dauerabbuchungschverfahren hat mit Daueraufträgen nicht gemeinsam! Beim Abbuchungsvefahren geht die Initiative vom Geldempfänger aus. Beim Dauerauftrag vom Auftraggeber!
leider kann ich online dies nicht zurück buchen, deshalb musste ich dies schriftlich mitteilen.
Gehe Persönlich hin und kläre dort die Sache. Was auch immer gut zieht wenn der Kundendienst nachlässt oder der Wille fehlt, sagen das es noch andere Banken gibt.
Die Bearbeitungszeit dürfte dafür gut 3 - 5 Tage dauern. Vorher wird das nichts. Besser das Konto online führen, dann kann man Lastschriftrückgaben selber durchführen. Mit der Filiale telefonieren, und den Sachbearbeiter fragen, ob das Schreiben angekommen ist.
Bis die Rückbuchungen auf Deinem Kontoauszug erscheinen, vergehen zwischen ein und zwei Bankarbeitstage.
Persönlich dort auf der Matte stehen und so lange nerven, bis sich einer der Leute dort deines Problems annimmt.
Personalausweis und möglichst die ec-Karte mitnehmen, das kann die Sache beschleunigen.
Nur der Vollständigkeit halber: Die 6-Wochen-Frist beginnt mit dem Rechnungsabschluss, nicht mit der Lastschrift. Und der erfolgt typischerweise per Quartal.
Beim Dauerabbuchungsverfahren gibt es keine Rückbelastungsfrist von 6 Wochen"! Vermutlich reagiert die Bank deshalb nicht.
Es ist ein Unterschied zwischen Daueraufträge und Einzugsermächtigungen ( nur da kann man zurückbuchen lassen, nicht bei Daueraufträge.
Beim Dauerabbuchungsverfahren kann nur gegenüber dem Berechtigten de Widerruf erfolgen - nicht gegenüber der Bank! Da kann die Bank nichts machen! - Das ist anders als beim Lastschrifteinzugverfahren! Der Dauereauftrag ist eine dritte Variante. Machen Sie sich mal Sachkundig!
Meinen Sie mich? Ich rede ja davon die ganze Zeit und habe selbst 15 Jahre in einer Bank gearbeitet.