Banken dürfen keine Gebühren für das unaufgeforderte Zusenden der Kontoauszüge berechnen. Dazu gab es bereits vor einigen Monaten ein Urteil, gegen das von den Banken auch nicht wiedersprochen wurde. Trotzdem stellt meine Bank (Deutsche Bank) sich tot, wenn ich Ihr die schriftliche Aufforderung zukommen lasse, mir die abgezogenen Gebühren zurück zu ersattten. Was kann ich tun? Mit dem Anwalt drohen?
Bank reagiert nicht auf Bitte, die Gebühren für zugesandte Kto-Auszüge zurückzuerstatten!
Antworten (3)
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OntarioOntario
Du kannst quasi erst ab dem Zeitpunkt Gebühren zurückverlangen, ab dem das Urteil gegen die Deutsche Bank, rechtskräftig wurde. Das war der 08.04.2011. Die Deutsche Bank hat keinen Widerspruch gegen das Urteil eingelegt und somit ist es rechtskräftig. Gebühren die dir vor diesem Datum in Rechnung gestellt wurden, kannst du nicht zurückfordern, auch nicht auf dem Wege einer Klage. Ich kenne die AGB`s der Deutschen Bank nicht, denke aber, dass darin festgehalten ist, wann und für was Gebühren vom Kundne zu zahlen sind.
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TomRichterTomRichter
Die Drohung kannst Du Dir auch sparen.
Entweder Du gehst - zunächst auf eigene Kosten, eine Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen, wenn die ersten Gebühren schon vor Abschluss der Versicherung berechnet wurden - zum Anwalt oder Du sparst Dir die Mühe, weitere Briefe zu schreiben.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Dein Schreiben an die Bank auch beweisen kannst. Einschreiben, oder Zeugen.
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