Kreditnehmer für Hausfinanzierung hat Schwierigkeiten seine Darlehen zu bedienen. Bank droht Zwangsvollstreckung an und will parallel eine Lebenshaltungskostenaufstellung vom Schuldner/Darlehensnehmer haben. Wie soll man das nun bewerten. Was wird damit seinens der Bank bezweckt? Im Voraus- Vielen Dank!
Bank macht Schwierigkeiten
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hoewa14hoewa14
Zunächst stellt sich die Frage, wie hoch denn die Zinsen für das KFW-Darlehen sich belaufen. Allerdings hierbei die "TILGUNG" nicht vergessen. Sind da 1,0 1,5 oder evt. 2 % vereinbart? In diesem Fall würde ich zunächst mit der KFW sprechen. Die "Hausbank" ist lediglich "durchleitende" Bank. Der Schilderung nach möchte die Bank das Risiko übernehmen. Allerdings zu, aus meiner Sicht, schlechteren Konditionen!!! Gleichfalls stellt sich die Frage, wie hoch denn die Immobilie, bemessen am Gesamtwert, überhaupt belastet ist. Hier wird evtl. ein Schuh aus der Angelegenheit. Sollte!!! die Immobilie einen weit aus höheren Wert haben wie belastet, unterhalb von 70% des Wertes, so geht die Bank kein Risiko ein. Aufgrund des Einkommens in der Vergangenheit kommen Banker schnell auf die Idee, mit Zwangsvollstreckung zu drohen, um den Kunden gefügig zu machen. Sollten keine großen Rückstände vorhanden sein und diese "absehbar" ausgeglichen werden können, sollte schnellstmöglich das Gespräch mit der KFW gesucht werden. Es gibt immer noch evtl. die Möglichkeit eines Zusatzdarlehens über die KFW. Deutlich wird bei der Angelegenheit, dass die Bank rd. 9 Jahre Zinsen kassiert hat und keinerlei Tilgung vorgenommen hat. Es stellt sich hierbei die Frage, ob der Banker "vorab" schon mal eine Vorfälligkeitsentschädigung eingerechnet hat. Anders macht es keinen Sinn. Zumindest der Schilderung nach nicht. Also, mit der KFW reden und Sachverhalt schildern.
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UWerner Wenn eine Zwangsvolstreckung "angedroht" wird ist dem meist schon sehr vieles vorangegangen - das gälte es erst mal zu klären!!!
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jlstrikerjlstriker
Guten Morgen, gehe mal davon aus das die Aufstellung zur Lebenshaltung der Bank ein Überblick verschaffen soll. Evtl. muss ein Streichkonzert erfolgen damit Mittel für die Bedienung des Darlehens frei werden. Ist er Arbeitslos geworden? Dann hat der doch Sicherlich bei der Restschuldversicherung dies berücksichtigt. Vielleicht kann er auch vorübergehend die Raten aussetzten. Kenne die Bedingungen des Vertrages nicht. Wenn weitere Fragen sind einfach melden. Gruß Finanzcenter Weserbergland
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olgober Ehepaar, der Mann hat jetzt erst wieder eine Festanstellung erhalten, also 2 mal Einkünfte. Keine Restschuldversicherung, Bank möchte jetzt auf einmal bestehende Kredite (KFW,normales Darlehen sowie Hypothek) in eine Summe umschulden. 5 % Zinsen und die eigentliche Kreditsumme beläuft sich auf die Anfangsfinanzierung wie vor 9 Jahren. Geleistete Tilgung somit 0!! Welch ein Beschiss!?
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jlstrikerjlstriker Denke so einfach geht das auch nicht. Jetzt hat er wieder Arbeit und kann die Raten bezahlen. Evtl. sollte er sehen das die offenen Beträge zügig begleichen werden. Zur Not sollte er sich mal mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt unterhalten wenns so ist. Steht denn in den Kreditbedingungen drin das die den Kredit umschichten dürfen?
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olgober Hallo und guten Morgen erst einmal, vielen Dank für die nette Hilfe! Nein, steht so nicht drin. Deshalb ja der Vorschlag der Bank - zwecks der Umschuldung und der Nachweis der o.g. Lebenshaltungskosten. Das ist irgendwie LINK und stinkt zum Himmel, so glaube ich. MfG
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jlstrikerjlstriker Das dient ja nur zum Vorteil der Bank und nicht dem Kunden. Die Finanzierung läuft wann aus? Denke in einem Jahr oder? Da Du sagtest das 9 Jahre bereits rum sind. Machst du seine Finanzierungen?
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olgober Ja, das ist mein Problem, wie sich heutzutage Banken gegenüber Kunden verhalten, Festgeschrieben bis 12/2012, Ich hatte die seinerzeit gemacht und möchte jetzt unbedingt helfen auf Teufel komm raus. Es kann nicht sein, dass Banken nun wieder wilde Sau in Deutschland spielen!! Sorry. MfG
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jlstrikerjlstriker Will die Bank einen neuen 10 Jahresvertrag machen? Oder würde es Sinn machen ein Forwarddarlehen zu machen und bis dahin variable Zinsen zu wählen?
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olgober Wir müssen aufpassen, das wir nicht von der Basisfrage abgleiten. Können die einfach so Umschulden? Die Vertragsdauer war noch nicht das Thema, ein ForwadD auf Variabel bei den jetzigen Niedrigzinsen von so um 3,25% eff., macht das Sinn? Zinsen werden steigen. Auch die zweijährige Reservierung auf den Zinssatz kostet Geld. MfG
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jlstrikerjlstriker Also, die Basisfrage kann nur das Bedingungwerk beantworten. Ansonsten Anwalt einschalten. Variabel geht ab 2,18% bei guter Bonität. Forward kostet bei uns bei 2 Jahren nichts. Ansonsten nur 0,04% p.m. ICh kenne die Gegebenheit nicht, daher ist schwer etwas zum Vertrag zu sagen. Geh doch mal mit dem Kunden gemeinsam zur Bank und kläre das im Detail.
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olgober Mit Banken kann man nicht reden, dass sind alles nur schlichtweg- Verkäufer- die unter dem Vorstandsdruck leiden!Banken haben nichts gelernt aus der Vergangenheit! Für deine Tipps und auch Angebot- vielen Dank- eventuell komme ich noch mal darauf zurück. Ein RA kostet auch Geld, im Vergleich zum Gegenstandswert ist das somit nicht wenig und dieses Ehepaar muss jeden Pfennig zusammenhalten. Ich mach das bereits kostenlos für sie! MfG
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jlstrikerjlstriker Geht doch über Rechtsschutz abzuwickeln. Wünsche Dir viel Erfolg. Wenn Anwalt zu teuer ist geht zur Verbraucherzentrale und fragt da nach Hilfe. Schönen Tag noch. Gruß Finanzcenter Weserbergland jens lorenz
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fischerw UWerner hat recht mit seiner Feststellung, dass vor der Androhung einer Zwangsvollstreckung mit den Darlehensnehmern sicherlich mehrfache Gespräche (i.d.R. mindestens zwei Jahre Vorlaufzeit) geführt wurden. Allerdings neigen Schuldner dazu, unangenehmen Situationen zu entfliehen und nach der "Vogel-Strauss"-Mentalität zunächst abzutauchen. Hier ist die Bank aufgrund ihrer Fürsorge- und Sorgfaltspflicht selbstverständlich nach einer gewissen Karenzzeit als Initiator gefragt. Nach dem Motto "Aktion - Reaktion"!
Bei einer Zinsfestschreibung (in diesem Falle bis 2012) gilt grundsätzlich der Refinanzierungsgrundsatz, dass Laufzeiten von Hypothekendarlehen durch entsprechende deckungsstockfähige und mündelsichere Anleihen via Treuhänder gesichert sein müssen, sofern es sich um Realkredite handelt. Bei einem Darlehens-/Deckungsvolumen von 70 % der Kreditsumme (und ich nehme an, dass die Basis hier nicht der Verkehrswert, sondern der Beleihungswert ist!) ist dies ein Realkredit. Anleger, die aufgrund dieses Darlehens festverszinsliche Anleihen erworben haben, werden nicht freiwillig die Wertpapiere zurück geben, nur weil der Darlehensnehmer nunmehr aus dem Vertrag vorzeitig aussteigen will oder muss.
Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Antragsteller beim seinerzeitigen Abschluss des Darlehensvertrages eine ausdrückliche Tilgungsaussetzung vereinbart hatte. Dies wird gerne in Verbindung mit Bausparverträgen und LV realisiert, wobei die Variante mit dem BSV durchaus sinnvoll sein kann, die Kombination mit der LV dem DN keinen einzigen monetären Vorteil verschafft!! Dies kann man den Darlehnsverträgen aber unschwer entnehmen. Ebenso bietet die KfW in ihren Programmen eine Tilgungsaussetzung zwischen 1 - 3 Jahren an. Hier bitte ich um eine dezidierte und objektive Beurteilung und nicht um polemische Allgemeinplätze!!!
Dass Angebot der Bank, hier eine Umschuldung vornehmen zu wollen, hat folgenden Hintergrund: a) auch KfW-Darlehen haben eine Endlaufzeit und müssen hinsichtlich der Darlehensverlängerung dann ebenfalls zu Normalkonditionen weitergeführt werden b) die Gesamtfinanzierung aus einer Hand hat für die umschuldende Bank den Vorteill, in der Zusammenfassung aller Darlehen nunmehr die erste Rangstelle im Grundbuch, Abt. III zu erhalten (dies führt i.d.R. zu einer deutlich verbesserten Konditionierung der Zinsen!!)
c) die erneute Bonitätsprüfung ist deshalb erforderlich, weil durch neues zusätzliches Einkommen und der Zusammenfassung sämtlicher Darlehen ein aktueller Kapitaldienst errechnet werden muss (und das erfolgt nun mal durch die Gegenüberstellung der Ein- und Ausgabenseite), der dann Entscheidungsgrundlage für die Gewährung des Darlehens ist. d) Sollte Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitigen Auflösung bestehender Verträge anfallen, dann dürfte diese in der Gesamtfinanzierung bereits mit berücksichtigt sein und die Annuität machbar darstellen.Weshalb hier die Diskussion über Forward-Darlehen geführt wird (die selbstverständlich bei dem aktuell niedrigen Zinssatz und bei einer Vorlaufzeit von bis zu 36 Monaten mehr als sinnvoll sind) kann ich nicht nachvollziehen, denn diese Alternative kann den Schuldnern bei der Eilbedürftigkeit doch gar nicht angeboten werden.
Zum Abschluss: Sofort mit der anbietenden Bank über die Umschuldung "verhandeln", denn es wird sich keine andere Bank finden, die aufgrund der negativen Merkmale (Einholung einer sog. Sicherungsbestätigung bei Umschuldungen) bereit sein wird, den "faulen" Kunden zu übernehmen!!!
Hallo, es waren 3 Kredite für das Haus aufgenommen. 1 KFW mit ca. 60.000 Euro der mit 4,9 % Zinsen eff. 5,04 %. Ablauf 12/2012, Kann man seine finanzierende Bank (Hausbank) umgehen und gleich zur KfW kontakt aufnehmen ohne das die Hausbank das als einen sogenannten Vertrauensbruch darstellt? MfG
Also, die KFW ist eine "öffentliche Bank". Bei einer Finanzierung mit- oder duch die KFW benötigt man "lediglich" eine "durchleitende" Bank. Dies sind in aller Regel die Geschäftsbanken. Sollte es bei dieser Konstelation zu Problemen kommen, sollte und kann man sich selbstverständlich an die KFW wenden. Kann man auch über das Netz machen. Die KFW hat eine sehr gute und aufschlussreiche Seite. Ich kann mir nicht vorstellen,d as es danach zu Problemen kommen könnte. Voraussetzung natürlich, dass das, was vorab geschrieben wurde uach so zutrifft. TIP: Es sollte normal sein, und ist es auch, das bei einem längerfristigen Darlehens- oder Kredit-Arragement es mal zu Engpässen kommen kann. Diese dann wieder ins normale Fahrwasser zu bringen sollte auch das Ansinnen eines jeden Bankers sein, insbesondere der öffentlichen Banken. Ich rate weiterhin dazu an. Gruß und viel Erfolg.