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Bank Konkurs - Geld weg

gefragt von TaimankaTaimanka am 04.03.2009 um 10:13 Uhr

kennt sich jemand mit dem Anlegerschutz/Einlagenschutz in der BRD aus und kann mir sagen, wie hoch der ist, ggf. auch für unterschiedliche Anlagen wie Festgeld, Geldmarktfonds etc. (die Bank geht Konkurs, das Geld kommt nicht in die Konkursmasse sondern in ein Sondervermögen, man erhält den "geschützten" Teil zurück). Habe schon gegoogelt, nur die Schweizer sind wirklich fit darin. Danke


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anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2009 10:15
1x
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Das stimmt nicht, daß nur die Schweizer fit darin sind...

In D gibt's Einlagensicherungsfonds. Wenn Du danach googlest, findest Du auch was. (Das war aber doch in den letzten Monaten ausreichend in den Medien.)

Kommentar von 54ee90c553bcea4b5e58f2378a5909b1smallTaimanka am 4. März 2009 10:20

okay, danke, vielleicht war es auch nur der Suchbegriff selber


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. März 2009 10:41
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in der EU gibt es einen Mindestschutz. Alle Banken müssen einem Einlagensicherungsfond angehören. Damit sind 20.000 Euro abgesichert. Allerdings nur 90% davon! Banken die dem deutschen Bankensicherungsfond angehören (das sind nicht nur deutsche Banken) haben ein viel höheren Schutz, der einem Mehrfachen ihres Eigenkapitals entspricht und das pro Kunde. So sind bei vielen deutschen Banken mehrere Millionen pro Kunde 100% abgesichert inklusive Zinsen. Bei den Bausparkassen sind die Bausparverträge unbergrenzt abgesichert. Als nur wenn man Milliardär ist muß man sich Gedanken machen auf mehrere Banken verteilen zu müssen. Achtung: Nicht alle deutschen Banken gehören dem deutschen Bankensicherungsfond an! Abgesichert sind aber nur normale Geldanlagen, wie Sparbücher oder festverzinsliche Geldanlagen. Keine Fons, Aktien, Schuldverschreibungen, Genußscheine, Zertifikate usw. Island gehört übrigens nicht zur EU, deshalb gabs da auch das große Problem, die Schweiz gehört auch nicht zur EU!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 4. März 2009 11:18

Sorry Mismid das ist nicht ganz richtig.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 4. März 2009 11:19
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Man muss unterscheiden ob die Bank nur dem Entschädigungseinrichtung (EdB) der Banken angehört oder im Einlagensicherungfonds ist.

Die EdB entschädigt, 90 % der Einlagen, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro

Die Entschädigungssumme des Einlagensicherungsfonds sind bei jeder Bank unterschiedlich. Hier kann man sie abfragen http://www.bankenverband.de/bankenverband/verband/channel/10183210/index.html

Geldmarktfonds sind Investmentfonds und diese brauchen keine Einlagensicherung, da das Kapital als Sondervermögen deklariert ist und in keine Insolvenzmasse fallen kann.

Kommentar von 54ee90c553bcea4b5e58f2378a5909b1smallTaimanka am 4. März 2009 12:16

@Niklaus - merci!


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