Da die Bank dem Vermieter Auskunft über geführten Schriftverkehr (zw. Bank und meiner Freundin) gab kündigt dieser jetzt meiner Freundin die Wohnung... Was soll sie tun?!
Die Bank hätte doch nie Auskunft geben dürfen...
Da die Bank dem Vermieter Auskunft über geführten Schriftverkehr (zw. Bank und meiner Freundin) gab kündigt dieser jetzt meiner Freundin die Wohnung... Was soll sie tun?!
Die Bank hätte doch nie Auskunft geben dürfen...
Da würde mich aber schon interessieren, mit welcher Begründung der Vermieter die Wohnung kündigen will / gekündigt hat!! Wenn sie die Kaution entrichtet, die Miete immer pünktlich bezahlt, keinen Unfrieden im Haus gestiftet und auch sonst nicht in eklatanter Weise gegen die Hausordnung verstoßen hat, kann er das nur mit einer Eigenbedarfskündigung!!
Die Bank kann eine Buchung mangels Deckung des Kontos verweigern. Ein Hinweis auf eine solche Aktion ist keine Verletzung des Bankgeheimnisses. Deine Freundin muß halt dafür sorgen, dass vor der Erteilung von Aufträgen oder der Einlösungs von Schecks oder Lastschriften die erforderliche Deckung auf deren Konto vorhanden ist. Plumper und untunlicher Versuch, die Zahlungsunfähigkeit der Dame einer Bank als Pflichtverletzung auszulegen!
So ist das, wenn zu wenig Information bei einer Frage gegeben wird. Wahrscheinlich ist sie auch noch mit mehr als einer Miete im Rückstand. Besonders sollte da schon stehen welcher Art die Information der Bank war.
Die Bank darf überhaupt keine Auskunft geben!!! Ich bekomme z. B. bei meiner Bank nur Auskunft mit Multibanking-ID und PIN... Selbst mein Freund bekommt keinerlei Auskunft... Wie kann es dann sein, dass andere Bank derartige Auskunft geben... Aber nur gut das Sie so schlau sind und alles besser wissen!!!
Lies, denke und dann schreibe!
Ich denke gestern gab es schon erschöpfende Hinweise für dich, daran hat sich bis heute nichts geändert!
Hast doch gestern gute Antworten bekommen.
Deswegen ist meine Freundin die Wohnung trotzdem los... Und das schlimmste ist die ist Hochschwanger... Umzug und Hochschwanger das passt nicht zusammen... Die ist voll fertig und weiß nicht mehr was sie machen soll...
Entweder du gehst zum Mieterbund und informierst dich oder du suchst ganz schnell eine neue Wohnung für sie. In Panik ausbrechen hilft euch nicht weiter.
Vielleicht ist die Kündigung auch nichtig - frag beim Mieterbund nach.
Wie wäre es, wenn der Erzeuger des Kindes bzw. Verursache der Schwangerschaft sich um diese Dame kümmern würde! Die Schuld dafür dürfte wohl kaum beim Vermieter oder bei der Bank zu suchen sein!
Wissen Sie Ihre Antworten können Sie sich dort hinschieben wo keine Sonne mehr scheint... Was soll das?! Sie sind wahrscheinlich irgend so ein Typ der permanent Auskunft über andere Leute erteilt...
Sag mal, geht's noch??? Dann versinke in Selbstmitleid und kannst dich bald in einem Obdachlosenheim melden.
Da gibt man dir einen Rat, dass du dich beim Mieterbund informieren sollst und du wirst beleidigend? Hast du gedacht, dass ich dir meine Wohnung zur Verfügung stelle???
Das war doch nicht an dich gerichtet sondern an den firstguardian...
Bis wann will er die Wohnung den Kündigen?
und die Begründung der Kündigung?
Bank kannst du wegen Bankgeheimnis dran bekommen...
dat sach mal dem chef, des aukunftgebenden bankers, der ist dann seinen job los. Hilft euch zwar auch nicht viel weiter, aber beruhigt. vielleicht kann die bank auch helfen, bei der wohnungssuche....
Und bei Eigenbedarf geht das nicht fristlos - der Vermieter muss sich an die Kündigungsfristen halten.