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Bank durch Fehler im NamenRechnung zurück gebucht - Schuldner verweigert weitere Überweisung..

Frage von Nicky76 Nicky76

Ich hatte vor 4 Monaten mehrere Aufträge als Subunternehmer durchgeführt, es gab dann eine Verzögerung mit der Zahlung der Rechnungen. Nach mehrmaligen Anrufen hatte der Auftraggeber dann auch eine Rechnung überwiesen , ich hatte als Empfänger mein Name auf der Rechnung angegeben so das die Bank es auch zuordnen kann. Das Konto hatte ich erst neu eröffnet bei der norris Bank und es wäre der erste Zahlungseingang gewesen. Nach 1 Woche war das Geld immer noch nicht bei den Online Umsätzen sichtbar bzw. gebucht. Ich Tel. mit dem Auftraggeber und sagte das kann nicht so lange dauern da muss ein Fehler vorliegen. Er prüfte es nach und meinte das Geld ist zurück gekommen (5700 Euro), der Grund war das er meinen Namen und Firmenbezeichnung als Empfänger angegeben hatte und die Bank es einfach zurück gebucht hatte. Nach einen Anruf bei der Bank wurde mir dies auch bestätigt und als Grund eben mein Firmenname genannt der als Empfänger zu meinen Namen extra mit dabei stand. Rechnungsnr. Betrag war alles korrekt.Der Auftraggeber meinte ich kann auch anderes Konto angeben da ist die Überweisung schneller gebucht weil er bei der selben Bank ist. Kein Problem ich mein 2 Konto auf den Rechnungen angegeben und gewartet....dann kam eine Zahlung nur leider von einer der Rechnungen mit dem geringsten Betrag. Ist diese Fehlübeweisung ein Anerkenntniss der Forderung/Rechnung? Danke für eure Hilfe

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Antworten (2)

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    Antwort von mopani mopani

    Rechnung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche wiederholen und dann ein Inkasso einleiten. Das auch vorher ankündigen. Der Unternehmer wird sich hüten ein solchen Fleck auf seiner Weste zu bekommen.

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    Antwort von necroscope necroscope

    na ob er sie anerkennt oder nicht ist ja nicht wirklich relevant. du hast die arbeit erbracht, er hat deine rechnung nicht beanstandet, also scheint sie ja okay zu sein. aber wenn es darauf ankommt, ob er die rechnung so wie sie war anerkennt hat oder nicht, denke ich könnte der beleg, dass er das geld ja schon mal überwiesen hatte, als beweis gelten

    hast du den denn noch mal angerufen und gefragt wieso jetzt nur ein geringerer betrag überwiesen wurde und nicht der betrag von vorher schon?

    Kommentar von Nicky76 Nicky76

    Angerufen hab ich schon und war kein reden mehr möglich. Das er nur den geringeren Betrag überwiesen hatte sehe ich als Taktik zum hinhalten und deshalb hatte ich gleich Mahnbescheid beantragt. Da war er auch schon über 1 Monat in Verzug. Hoffe halt nur das dies vor Gericht als Beweis für die erbrachte Leistung zählt. Danke für die Info! Mfg.

    Kommentar von necroscope necroscopenecroscope

    doch dsa müßte als beweis reichen. außerdem ist es ja fakt, dass er im verzug ist.

    hat er denn schon einspruch gegen mahnbeschein eingelegt? vielleicht zahlt er ja jetzt direkt. übrigens, wenn er die forderung zzgl. due kosten des mahnbescheids bezahlt brauchste einfach gar nix machen. nach 6 monaten erväfllt der mahnbescheid. brauchste also net zurücknehmen oder sowas

    Kommentar von Nicky76 Nicky76

    Danke für eure Antworten, ich hatte es bei meiner Frage nicht mit erwähnt. Ich hatte natürlich gleich Mahnbescheid u. dann Vollstreckungsbescheid über Anwalt eingelegt.Dann beim Aufraggeber ein Zahlungsverbot erwirkt, das war Kulanz von denen ist ein großer Konzern und ich hab da alle Durchtelefoniert und meine Geschichte schön dargelegt.Und da hatten Sie das Geld von einer seiner Rechnung zurückgehalten bis er denen eine Mahnung geschrieben hatte dann mussten Sie Ihn auszahlen. Er hatte sich nur gewundert warum es diesmal so lange gedauert hatte , ich hab Ihn nicht gesagt das ich es war. Beim VB hatte er dann Widerspruch auf die gesamte Forderung ohne Angabe von Gründen eingelegt. Bis zum Gerichtsverfahren dauert ewig und meine Sorge ist kein normal denkender Mensch legt Widerspruch ein ohne das er eine Chance hat das er am ende nicht zahlen muss bzw. es auf einen Vergleich hinausläuft und ich noch mehr Kosten habe.Klar könnte ich es soweit bringen das er bei seinen Auftraggebern raus fliegt durch gewisse "Taktik" aber mein Geld hab ich da immer noch nicht. Kontopfändung/Pfändungsüberweisungsbeschluss kann ich erst mit einem Titel bzw. Urteil beantragen und durchziehen. Ich würde jedes Konto und Auftraggeber raus bekommen das wäre kein Problem. Aber bis zur Verhandlung ist er vielleicht Insolvenz oder Abgabe EV und ich bin der Dumme...was ja sicher vielen passiert bei der heutigen Zahlungsmoral.
    Danke nochmal für eure Hilfe!

    Kommentar von necroscope necroscopenecroscope

    hä warte mal. du hast schon einen vollstreckungsbescheid. hast auch ein zahlungsverbot gemacht (wieso kein pfändungs-und überweisungsbeschluß)? und wogegen hat er jetzt widerspruch eingelegt? dachte der vollstreckungsbescheid wäre schon länger dagewesen.

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