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Ich lese auf dem Zettel nichts von Lärm. Da ist von Schäden die Rede und von Stören. Da hat die Hausverwaltung schon recht, das Ballspielen in den Bereichen zu verbieten. Es scheint ja nicht gerade eine große Rasenfläche zu sein, auf der Du Ball spielen willst. 

Das ist ein ziemlich schwieriges Thema, weil es einen Interessenskonflikt gibt. Der Mieter hat das Recht, die Mitsache vertragsgemäß zu nutzen, und dazu gehört auch die Nutzung von Gemeinschaftsbereichen wie die Wiese. Und der Vermieter möchte mögliche Schäden und die Störung von anderen Bewohnern vermeiden. Nicht umsonst gibt es immer wieder Gerichtsverfahren darüber.

Meiner Meinung nach solltet ihr (also die Familien mit Kindern, die spielen wollen) überlegen, was ihr dem Vermieter als Kompromiss anbieten könnt zur Herbeiführung einer Lösung, die allen Interessen dient. Vielleicht gibt es einen bestimmten Bereich in der Anlage, wo die Probleme nicht entstehen, dass was kaputt gehen kann, vielleicht einen Zaun aufstellen zum Schutz. Es sind nur Beispiele, ich kenne ja die Anlage nicht.

Redet mit der Hausverwaltung, zeigt Verständnis für deren Interessen, dann wird man eure konstruktiven Vorschläge bestimmt anhören.

Es gibt sehr wohl Gerichte die Eltern Recht geben und den beklagten Vermieter verurteilen das Ballspiel zu dulden. Das gleiche gilt für Kinder die auf dem schön und liebevoll angelegten französischen Rasen herumtrampeln.
Das ist die eine Seite der Medallie.

Daß sich Eltern welche in dieser Art und Weise rücksichtslos gegen ihre Nachbarn vorgehen um ihren Kindern eine freie Entfaltung zu ermöglichen bei der Hausgemeinschaft nicht gerade beliebt machen können Sie sich vorstellen.

Es ist einfach unzumutbar wenn ständig Bälle gegen die Wand fliegen. Der Hof ist nun einmal kein Spielplatz. Andere Mieter sind müde von der Arbeit, leiden als Senioren unter Schlafstörungen, sind krank oder wollen einfach schlicht und ergreifend ihre Ruhe. Das haben Sie als Eltern zu akzeptieren und ihren Kindern beizubringen, wenn Sie noch lange in der Anlage wohnen wollen.

Das geht nur wen das verbot vom hausbesitzer unbegrundt ist. der Haus besitzer hat das hausrecht und somit kann er so eine regel aufstellen

Sehr geehrte Mieterin,

das Thema welches Sie ansprechen beschäftigt derzeit unzählige Gerichte in der Bundesrepublik.

Grundsätzlich hat die Hausverwaltung das Recht im Rahmen der guten Sitten, Gesetzen und gemeindlichen Verordnungen und im Einklang mit der Hausordnung Regeln aufzustellen die zuerst einmal vorbehaltlos befolgt werden müssen.

Wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind können Sie sich an die Hausverwaltung wenden. Sind Sie der Ansicht, Sie werden in Ihren Rechten als Mieter verletzt so steht Ihnen der Rechtsweg offen.

Derzeit entscheiden bundesrepublikanische Gerichte in nahezu allen Fällen zugunsten der Kinder. Diese dürfen dann Ballspielen, über den schön angelegten französischen Rasen laufen, die Pfingstrosen des Nachbarn anfassen und abbrechen, herumplärren und laut die Treppe hinauflaufen.

Wissen Sie wozu das führt?

Es ist mir schon klar daß Sie die Nerven Ihrer Mitmenschen wahrscheinlich nicht interessieren aber dennoch, es kommt auf Sie zurück. Nämlich damit, daß Familien mit Kindern in Großstädten keine Wohnung auf dem privaten Markt mehr finden und gezwungen sind mit allen möglichen Nationen eng hineingepfercht in Silos zu wohnen. Das sind nicht nur ökonomische Gründe, dafür sind auch Leute wie Sie verantwortlich.

Welcher Vermieter nimmt denn eine Familie mit Kindern, die dann vor Gericht seine Hausordnung anficht und nicht kapiert wer der Herr im Haus ist, dem das Haus ja gehört und wer sich zu fügen hat.

Ich rate Ihnen, überdenken Sie das Ganze nochmal. Lernen Sie Ihrem Kind, daß man Regeln einhalten muß ob sie einem passen oder nicht!

Viele Grüße

Kraftlackel

Ich habe ein Foto gemacht und einem Rechtsanwalt geschickt, kurz danach hat der Hausmeister den Aushang entfernt