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balkontür kaputt.wer muss reparieren?

Frage von lena5 lena5

wenn die balkontür kaputt gegangen ist (schließmechanismus),muss dann der mieter den schaden beheben oder der vermieter (weil es ein verschleißschaden ist)?

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Der VM ist zuständig. Es handelt sich hier um üblichen Verschleiss. Im Gegensatz zur Türklinke ist der Schließmechanismus nicht im Sinne der Bagatellklausel ( Kleinreparatur ) dem täglichen Zugriff ausgesetzt. Der Mieter hat also keine Kosten zu tragen.

  • 2
    Antwort von bigsmoke88 bigsmoke88

    der Vermieter

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    falsch.

    Kommentar von Pollux1034 Pollux1034Pollux1034

    nein nicht immer!wenn die tür neu ist aber doch schon eine weile funktioniert also nachweislich kein versteckter mangel sich aufgetan hat so muss der vermieter plechen der kann das über seine hausratsversicherung falls er eine hat absetzen!!!!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Gesundes Halbwissen hilft nicht immer weiter. Was soll der Vermieter mit einer Hausratversicherung?

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    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Eindeutig der Vermieter, du brauchst auch keinen Eigenanteil bezahlen wie es in manchen Mietverträgen vereinbart ist.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Innerhalb der Kleinreparaturklausel ist ein "Eigenanteil" unzulässig. Wenn die Kosten nur 1 Cent über dem festgelegten Betrag liegen, kann die KRK nicht mehr zur Anwendung gebracht werden.

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    Antwort von wernilein wernilein

    das steht im Mietvertrag,..evtl.eine Klausel,mit einer Summe vo ca.150€ welche der Mieter zu tragen hat.

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    Antwort von Pollux1034 Pollux1034

    wie alt ist die tür? wie ist es passiert? ist es eigenverschulden oder nicht das ist die frage ! bei auskünften denke daran : die gedanken sind frei also nutze diese auch

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    Antwort von Flambo Flambo

    Das kommt darauf an,was in deinem Mievertrag steht. Danach könnte der Mieter Reparauren bis zu einem bestimmten Bertag slbst bezahlen müssen.

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    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    Abnutzung (außer es wird mutwillige Beschädigung nachgewiesen), dafür zahlst Du ja monatlich Miete, ist Sache des Eigentümers/Vermieters.

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    Antwort von remondis remondis

    war bei mir auch schon defekt, hat vermieter firma beauftragt und auch bezahlt.

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Muss der Vermieter bezahlen.

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    Antwort von Bessinjamin Bessinjamin

    Also wenn der Vermieter irgendwas bezahlen muss, dann natürlich nur wenn ihr die Tür gut behandelt habt. Bei uns steht da z.b. an der seite, dass man min. einmal im jahr ölen muss (was natürlich niemand hier im hause jemals machen würde...)! Und wenn dann jemand fragt, was ihr zur Pflege der tür getan habt und ihr nichts antworten könnt, ist ja wohl auch klar, dass die ölung nicht erfolgt ist.

    Bei schimmelbefall ist das zumindest ähnlich, da ist der Herr Handwerker gleich mit Thermo- und Hygrometer gekommen und da die Räume an jenem Tag 4°C zu kalt waren, fielen alle Kosten auf uns!

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    Antwort von DerHans DerHans

    Reparaturen gehen zu Lasten des Eigentümers. Es sei denn der Mieter hätte die Tür absichtlich beschädigt.

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    Antwort von lena5 lena5

    die tür ist 3 oder 4 jahre alt.mein mann wollte die tür normal schließen,aber der griff ließ sich nicht bewegen.da hat er ein bisschen fester gedrückt und der griff drehte durch.

    Kommentar von remondis remondisremondis

    ja muß mieter für aufkommen!

    Kommentar von lena5 lena5lena5

    warum?

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