wenn die balkontür kaputt gegangen ist (schließmechanismus),muss dann der mieter den schaden beheben oder der vermieter (weil es ein verschleißschaden ist)?
Antworten (12)
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wunhtxwunhtx
Der VM ist zuständig. Es handelt sich hier um üblichen Verschleiss. Im Gegensatz zur Türklinke ist der Schließmechanismus nicht im Sinne der Bagatellklausel ( Kleinreparatur ) dem täglichen Zugriff ausgesetzt. Der Mieter hat also keine Kosten zu tragen.
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2Antwort von
bigsmoke88bigsmoke88
der Vermieter
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Pollux1034Pollux1034 nein nicht immer!wenn die tür neu ist aber doch schon eine weile funktioniert also nachweislich kein versteckter mangel sich aufgetan hat so muss der vermieter plechen der kann das über seine hausratsversicherung falls er eine hat absetzen!!!!
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DerHansDerHans Gesundes Halbwissen hilft nicht immer weiter. Was soll der Vermieter mit einer Hausratversicherung?
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walterdealemanwalterdealeman
Eindeutig der Vermieter, du brauchst auch keinen Eigenanteil bezahlen wie es in manchen Mietverträgen vereinbart ist.
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albatrosalbatros Innerhalb der Kleinreparaturklausel ist ein "Eigenanteil" unzulässig. Wenn die Kosten nur 1 Cent über dem festgelegten Betrag liegen, kann die KRK nicht mehr zur Anwendung gebracht werden.
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wernileinwernilein
das steht im Mietvertrag,..evtl.eine Klausel,mit einer Summe vo ca.150€ welche der Mieter zu tragen hat.
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Pollux1034Pollux1034
wie alt ist die tür? wie ist es passiert? ist es eigenverschulden oder nicht das ist die frage ! bei auskünften denke daran : die gedanken sind frei also nutze diese auch
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1Antwort von
Flambo Das kommt darauf an,was in deinem Mievertrag steht. Danach könnte der Mieter Reparauren bis zu einem bestimmten Bertag slbst bezahlen müssen.
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ingridshausingridshaus
Abnutzung (außer es wird mutwillige Beschädigung nachgewiesen), dafür zahlst Du ja monatlich Miete, ist Sache des Eigentümers/Vermieters.
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remondisremondis
war bei mir auch schon defekt, hat vermieter firma beauftragt und auch bezahlt.
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Bessinjamin Also wenn der Vermieter irgendwas bezahlen muss, dann natürlich nur wenn ihr die Tür gut behandelt habt. Bei uns steht da z.b. an der seite, dass man min. einmal im jahr ölen muss (was natürlich niemand hier im hause jemals machen würde...)! Und wenn dann jemand fragt, was ihr zur Pflege der tür getan habt und ihr nichts antworten könnt, ist ja wohl auch klar, dass die ölung nicht erfolgt ist.
Bei schimmelbefall ist das zumindest ähnlich, da ist der Herr Handwerker gleich mit Thermo- und Hygrometer gekommen und da die Räume an jenem Tag 4°C zu kalt waren, fielen alle Kosten auf uns!
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DerHansDerHans
Reparaturen gehen zu Lasten des Eigentümers. Es sei denn der Mieter hätte die Tür absichtlich beschädigt.
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lena5lena5
die tür ist 3 oder 4 jahre alt.mein mann wollte die tür normal schließen,aber der griff ließ sich nicht bewegen.da hat er ein bisschen fester gedrückt und der griff drehte durch.
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remondisremondis ja muß mieter für aufkommen!
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lena5lena5 warum?
falsch.