Ein Miteigentümer saniert seinen Balkon. Zum einfachen Arbeiten soll auf meiner Terrasse ein Gerüst aufgestellt werden. Diese Terrasse ist allerdings nur von meiner Wohnung begehbar. D.h. Gerüst von Außen auf meine Terrasse und dann hoch zum Nachbarn.
Als ich letzte Woche nach Hause kam stand das Gerüst bereits auf meiner Terrasse und die
Arbeiten waren im vollen Gange.
Dass der Balkon saniert wird war bekannt. Der Beginn der Sanierung jedoch nicht. Auch kein Bestandteil der Eigentümerversammlung. Die Balkone sind
Eigentum der Besitzer und aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Tag muss dir bekannt gegeben sein, auch wenn sich kein Zutritt zu deiner Wohnung verschafft wurde, um auf die Terrasse zu gelangen. Da kann man auch anders hin gelangen. Darüber würd ich mich aufregen. Will man die Stimmung halten aufgrund des Nachbarschaftsfriedens nun gut zu Protokoll per Schreiben würde ich dieses aber trotzdem mit aufnehmen. Im letzten Satz aber noch erwähnen, dass man trotz alledem positiv in die Zukunft blickt auch wenn das nicht so ordentlich von der anderen Seite herbeigeführt wurde. Will man handfesten Knatsch befindet sich auf meiner Terrasse, möchte hierüber Termin offeriert bekommen, jetzt ist leider nicht, wird abgebaut. Pech! So schnell wie das Teil da drauf gekommen ist, so schnell ist es runter auch auf einem Samstag, können die das nicht jemand organisieren Rechnungsstellung der Herr über dir. Aber nur wenn man auf Ärger aus ist.