Hallo,
wir wohnen in einer Mietwohnung einer Genossenschaft. An alle Wohnungen wurden von Außen Balkone angebaut. Wir wohnen im EG und haben Balkonkästen von INNEN angebracht. Hat alles normal geklappt.
Jetzt habe ich von einer Bekannten gehört (sie wohnt auch in so einer Wohnung, wo die Balkone angebaut wurden, aber es ist ein anderes Haus, ein paar Straßen weiter), dass nach einigen Monaten die Genossenschaft ein Schrieben verschickt hat, das Balkonkästen nur mit den Halterungen erlaubt sind, die man sich bei der Genossenschaft kaufen kann. (2 Stück, also für einen Kasten, sollen 35 € kosten) Ich hab gedacht ich höre nicht richtig Ich habe 5 Kästen mit meinen Halterungen aus dem Baumarkt hängen und wenn ich für jeden noch 35 € ausgeben müsste, wären das 175€ !!!!
Können die das einfach so machen? Ich meine, so ein Schrieben habe ich noch nicht bekommen, aber die können doch nicht erst nach 1 - 2 Monaten mit so einem Schrieben kommen, wenn man sich schon Balkonkästen zugelegt hat oder? Ich habe schon verschiedenes zu Balkonkästen gelesen und aus mietrechtlicher Sicht, darf man Balkonkästen haben, wenn sie so angebracht sind, dass die nicht direkt beim Wind herunterfallen. Aber zu den Halterungen habe ich noch nicht finden können. bin ich verpflichtet die zu kaufen, oder kann ich meine dran lassen?
(ich musste nichts bohren etc. bei meinen)
genervt von der Genossenschaft ^^
Im Mietvertrag steht nichts, da wir nie einen Balkon hatten. Und nach ein paar Monaten zu kommen und zu verlangen, dass man sich die Halterungen kaufen muss, wenn jeder schon eigene hat, ist doch schon ein bisschen komisch oder? Normalerweise sollte man sowas doch schon schriftlich mitteilen, als die Balkone angebaut wurden und nicht erst Monate später. Zudem gehört der Balkon zur Wohnung und dort darf der Vermieter auch nicht sagen, man darf keine Löcher Bohren etc. um z.B. einen Spiegel aufzuhängen oder so. Ich musste ja nicht mal Bohren, sondern nur aufhängen und nein... das Geländer sieht immer noch so tip top aus wie vorher...
Fehler passieren. Darauf kannste Dir aber fast sicher nix bauen. Die Balkone haben schon was mit der Außenerscheinung des Hauses zu tun, da ist das nicht wirklich nur deine Entscheidung, was da wie passiert. (Du darfst ja bspw. nicht deine Außenwände blau streichen, weil Du das grad schön findest) Zudem darf dir der Vermieter in der Tat Dinge untersagen, die sein Eigentum schädigen.
Der Punkt ist aber folgender: Bevor Du da direkt oder indirekt auf einen Rechtsstreit (teuer, ungewisser Ausgang) zusteuerst, versuch eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Klar, dir passt das nicht, was die Genossenschaft will, aber umgekehrt, Du hast auch nicht gefragt, ob und wie Du deine Balkonkästen anbringen darfst. Und das bei Dir jetzt noch alles in Ordnung ist, heißt nicht, das a) jeder das so verantwortungsvoll handhaben wird, und b) das das auch in 10 Jahren noch so aussieht. Also: Versuch doch erstmal mit denen zu reden, bevor Du anfängst mit denen zu streiten ... NOCH hast du ja kein Anschreiben von denen.^^
Hehe, natürlich warte ich erst mal das Schrieben ab, vorher wäre auch blöd ;) Ich lasse die jetzt so hängen, denn noch wurde nichts verboten oder untersagt. Ich habe mich beim deutschen Mieterbund durchgelesen und die dürfen mir def. keine Balkonkästen verbieten. Aber wegen der Halterungen habe ich noch nichts gefunden. Solange keiner was sagt bleibt das dran. Abwarten und wenn es wirklich so weit kommt, dann werde ich erst mal einen Anwalt fragen, ob die das überhaupt verlangen dürfen. Ist ja nicht direkt ein Rechtsstreit :)