"Ich habe einen unschönen kleinen Stadtbalkon, den ich mir gerne durch einen Rasenteppich, einen Kunststoff-Sichtschutz am Geländer und Pflanzen (nur innen) verschönern möchte. Meine Vermieterin hat jedoch etwas dagegen und verbietet sämtliche Verschönerungsmaßnahmen.Kann sie das; beziehungsweise mache ich mich strafbar wenn ich es trotzdem mache?
Balkongestaltung gegen Wille des Vermieters rechtens?
Antworten (11)
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Bause2404Bause2404
Solange du keine baulichen Veränderungen vornimmst, kannst du auf deinem Balkon machen was du willst. Den Sichtschutz kann sie verbieten. Anstreichen darfst du auch nicht.
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fabandfaband
gegen den rasenteppich und die blumenkaesten kann sie garnichts machen....
der sichtschutz bedarf aber ihrer zustimmung !
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firstguardianfirstguardian
Belag und Sichtschutz sind zustimmungsbedürftig. Ein normaler Blumentopf entspräche der normalen Nutzung des Balkons, solange dvon keine Beeinträchtigung der übrigen Balkond ausgeht. Das Anhängen von Blumentöpfen am Balkongeländer wiederum wäre zustimmungspflichtig. Ohne die Zustimmung würde ich solche Maßnahmen unterlassen. Das kann sonst erheblichen Frust nach sich ziehen.
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bienemaja79bienemaja79
Schau mal hier nach: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/Balkon_Ter... Soweit ich weiß darf man den Balkon baulich nicht verändern, ansonsten ist fast alles erlaubt..
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mrpancakemrpancake
sowohl als auch, ja. ist ihr eigentum, du darfst es nutzen aber nicht verändern ! lg
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AmeliecheyenneAmeliecheyenne
Der Balkon gehört mir zur Wohnung und Du kannst ihn gestalten, wie Du möchtest. Du wirst natürlich z.B. Balkonkästen außen so anbringen, dass sie keinem auf dem Kopf fallen. Was hat denn die Vermieterin dagegen, dass der Balkon schöngemacht wird? Frag sie doch bitte mal danach. Ich finde, zuallererst muss man wissen, worum es geht. Das geht aus den Zeilen von Dir nicht hervor. Ich würde ihr sagen, was ich machen will. Ein Konsens ist immer hilfreich.
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MerzherianMerzherian
Du brauchst für Verschönerung natürlich nicht ihre Zustimmung, du kannst sogar bauliche Veränderungen durchführen, die müssen dann bei Auszug wieder komplett und sachgerecht entfernt werden. der Sichtschutz könnte haarig werden, aber da würde ich mir Rat beim Mieterverein holen. natürlich darfst du auch aussen am Balkon in geigneten gesicherten Kästen Pflanzen haben. Die Spezi Vermieter ist wirklich das grauseligste was so frei in der Welt rumläuft.
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firstguardianfirstguardian Sie kann im Prinzip machen was sie will! Eine bauliche Veränderung z.b. könnte aber ein Grund zur fristlosen Kündigung sein!
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vincerovincero FALSCH bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden
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AuskunftAuskunft Gruseliger sind nur noch Antworten, die zur fristlosen Kündigung des Mieters führen können.
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ZephyrosZephyros
Rasenteppich muss entfernbar sein, also nicht geklebt. Sichtschutz innen, so dass die Aussenansicht nicht verändert wird und muss ohne Schäden entfernbar sein. Blumentopfe nur stellen nicht hängen. Dann klein Problem.
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forest6378forest6378
soweit ich weiß kannst du alles verändern, solange du nicht an die bausunstanz gehst. also du dürftest den boden der terasse nicht raushauen und einen anderen dafür einsetzen lassen. wenn du sicherstellen kannst, das du den balkon danach wieder in seinen ursprungszustand bringen kannst, kann deine vermieterin garnichts machen. das beste ist, solltest du im mieterschutzbund sein, dort mal nach zu fragen. :)
viel glück, vermieter können wiederlich sein ^^
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BambuuBambuu
Sollang du keine Eingriffe in die Bausubstanz ( zb. Löcher Boren für Balkonkästen) vornimmst kann er dir garnix.
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ChrisTralinsChrisTralins
Sie kann sehr wohl was dagegen machen, aber ich würde mich mit ihr gütlich einigen, vielleicht auch durch eine kleine finanzielle Zuwendung.
Ups, dann darf ich auch meine Wohnung nicht "verändern" ??