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Balkongestaltung gegen Wille des Vermieters rechtens?

Frage von Invisible Invisible

"Ich habe einen unschönen kleinen Stadtbalkon, den ich mir gerne durch einen Rasenteppich, einen Kunststoff-Sichtschutz am Geländer und Pflanzen (nur innen) verschönern möchte. Meine Vermieterin hat jedoch etwas dagegen und verbietet sämtliche Verschönerungsmaßnahmen.Kann sie das; beziehungsweise mache ich mich strafbar wenn ich es trotzdem mache?

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Antworten (11)

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    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Solange du keine baulichen Veränderungen vornimmst, kannst du auf deinem Balkon machen was du willst. Den Sichtschutz kann sie verbieten. Anstreichen darfst du auch nicht.

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    Antwort von faband faband

    gegen den rasenteppich und die blumenkaesten kann sie garnichts machen....

    der sichtschutz bedarf aber ihrer zustimmung !

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Belag und Sichtschutz sind zustimmungsbedürftig. Ein normaler Blumentopf entspräche der normalen Nutzung des Balkons, solange dvon keine Beeinträchtigung der übrigen Balkond ausgeht. Das Anhängen von Blumentöpfen am Balkongeländer wiederum wäre zustimmungspflichtig. Ohne die Zustimmung würde ich solche Maßnahmen unterlassen. Das kann sonst erheblichen Frust nach sich ziehen.

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Schau mal hier nach: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/Balkon_Ter... Soweit ich weiß darf man den Balkon baulich nicht verändern, ansonsten ist fast alles erlaubt..

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    Antwort von mrpancake mrpancake

    sowohl als auch, ja. ist ihr eigentum, du darfst es nutzen aber nicht verändern ! lg

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Ups, dann darf ich auch meine Wohnung nicht "verändern" ??

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    Antwort von Ameliecheyenne Ameliecheyenne

    Der Balkon gehört mir zur Wohnung und Du kannst ihn gestalten, wie Du möchtest. Du wirst natürlich z.B. Balkonkästen außen so anbringen, dass sie keinem auf dem Kopf fallen. Was hat denn die Vermieterin dagegen, dass der Balkon schöngemacht wird? Frag sie doch bitte mal danach. Ich finde, zuallererst muss man wissen, worum es geht. Das geht aus den Zeilen von Dir nicht hervor. Ich würde ihr sagen, was ich machen will. Ein Konsens ist immer hilfreich.

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    Antwort von Merzherian Merzherian

    Du brauchst für Verschönerung natürlich nicht ihre Zustimmung, du kannst sogar bauliche Veränderungen durchführen, die müssen dann bei Auszug wieder komplett und sachgerecht entfernt werden. der Sichtschutz könnte haarig werden, aber da würde ich mir Rat beim Mieterverein holen. natürlich darfst du auch aussen am Balkon in geigneten gesicherten Kästen Pflanzen haben. Die Spezi Vermieter ist wirklich das grauseligste was so frei in der Welt rumläuft.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Sie kann im Prinzip machen was sie will! Eine bauliche Veränderung z.b. könnte aber ein Grund zur fristlosen Kündigung sein!

    Kommentar von vincero vincerovincero

    FALSCH bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Gruseliger sind nur noch Antworten, die zur fristlosen Kündigung des Mieters führen können.

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    Antwort von Zephyros Zephyros

    Rasenteppich muss entfernbar sein, also nicht geklebt. Sichtschutz innen, so dass die Aussenansicht nicht verändert wird und muss ohne Schäden entfernbar sein. Blumentopfe nur stellen nicht hängen. Dann klein Problem.

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    Antwort von forest6378 forest6378

    soweit ich weiß kannst du alles verändern, solange du nicht an die bausunstanz gehst. also du dürftest den boden der terasse nicht raushauen und einen anderen dafür einsetzen lassen. wenn du sicherstellen kannst, das du den balkon danach wieder in seinen ursprungszustand bringen kannst, kann deine vermieterin garnichts machen. das beste ist, solltest du im mieterschutzbund sein, dort mal nach zu fragen. :)

    viel glück, vermieter können wiederlich sein ^^

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    Antwort von Bambuu Bambuu

    Sollang du keine Eingriffe in die Bausubstanz ( zb. Löcher Boren für Balkonkästen) vornimmst kann er dir garnix.

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    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Sie kann sehr wohl was dagegen machen, aber ich würde mich mit ihr gütlich einigen, vielleicht auch durch eine kleine finanzielle Zuwendung.

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