Hallo, Ich habe mir vor 2 Monaten eine Eigentumswohnung gekauft ohne Balkon.Der Markler sagte zu mir das man hier einen Balkon anbringen könnte und die Baugenehmigung schon vorlag. Also habe ich mir einen befreundetetn architekten dazu gezogen , der mir einen Plan bzw bauantrag schrieb und beim Bauamt abgab. 2 Tage rief er mich an und sagte wir können den Balkon bzw die Loggia ohne Probleme bauen.Ich muss dazu sagen die Loggia war fürher schon in Planung , d.h die Bodenplatte läuft raus , ist bereits mit Bitumen behandelt und sogar Steckdosen waren schon ausen angebracht.Aber es kam früher nicht zum bau weil sich der Nachbar beschwerte.Nun habe ich eine Balkontür bestellt die mir ein Freund einbaute und ausen haben wir schon die Abrissarbeiten gemacht(Ziegel und Querlatten entfernt).Er is Dachdecker. Nun beschwert sich der Nachbar und ich habe angst das ich alles wieder umändern muss.Die Eigentümer unter uns haben ebenfalls einen Balkon und meine Loggia ragt nicht so weit hinaus.Mach ich mir umsonst sorgen oder kann das eintreffen? Die Loggia is ca 1,10m auf 2.30m
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Balkonbau
Frage von
David88Deluse
Antworten (1)
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1Antwort von
fdab156 Solange die Grenzabstände eingehalten werden und das Ganze vom Bauamt genehmigt ist kann der Nachbar nix machen.Deswegen sollte díe Baugenehmigung unbedingt schriftlich vorliegen.
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