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Balkon Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum oder gehört jeder Balkon zur Wohnung?

Frage von ruby2805 ruby2805

Hallo

haben eine ETW in Niedersachsen. In der Teilungserklärung steht nicht expliziet der Balkon mit drin.

Ein anderer Eigentümer will sich jetzt seinen Balkon renovieren lassen auf Kosten aller Eigentümer. Er sagt, Balkone sind GEMEINSCHAFTSEIGENTUM bzw. SONDEREIGENTUM und jeder Eigentümer zahlt seinen Balkon mit.

Stimmt das ? Im Amtsgericht sagte man mir es müßte expliziet im Kaufvertrag stehen, tut es nicht und in der Teilungserklärung auch nicht.

Also was stimmt? Wo kann ich ggf. Antworten finden ?

 

danke

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Antworten (2)

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    ein Großteil des Balkons gehört zum GE, nur der obere Belag gehört zum SE. Daher kann jeder selbst bestimmen ob der den Balkon fliest oder Holz oder Rasen etc. Die Grundkonstuktion ist GE und daher zahlen alle.

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    Antwort von Glienicker Glienicker

    Balkone gehören zur Wohnung, die Innenseite ist Sache des Eigentümers. Die Außenseite ist wie die Außenseite der Fenster Sache der Gemeinschaft.

    Umbauen muss vorher durch die Gemeinschaft erlaubt werden, ebenso Markisen.

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