Hallo
haben eine ETW in Niedersachsen. In der Teilungserklärung steht nicht expliziet der Balkon mit drin.
Ein anderer Eigentümer will sich jetzt seinen Balkon renovieren lassen auf Kosten aller Eigentümer. Er sagt, Balkone sind GEMEINSCHAFTSEIGENTUM bzw. SONDEREIGENTUM und jeder Eigentümer zahlt seinen Balkon mit.
Stimmt das ? Im Amtsgericht sagte man mir es müßte expliziet im Kaufvertrag stehen, tut es nicht und in der Teilungserklärung auch nicht.
Also was stimmt? Wo kann ich ggf. Antworten finden ?
danke
Diese Frage teilen