wenn ja, sollte ich den Vermieter mit einer Frist vorwarnen? Oder ist das auch noch rückwirkend möglich?
Was heisst "unbenutzbar"? Ist der Balkon absturzgefährdet, oder was? Selbst, wenn das so sein sollte, dürfte eine Mietminderung wohl für max. 2 oder 3 % der Bruttomiete möglich sein (seit 4/05 wird bei Mietminderung die Bruttomiete in Ansatz gebracht). So wahnsinnig viel kann das nicht sein, und rückwirkend geht gar nichts. Besser wäre, den Vermieter zum Abhelfen des Mangels aufzufordern und - bei Nichtabhilfe - ggf. eine Fremdfirma zu beauftragen, was aber dem Vermieter auch angekündigt werden muss, mit der Konsequenz, dass man ihm auch ankündigt, diese Kosten mit der künftigen Miete aufzurechnen. Ich rate aber dringend dazu, sich über den genau vorgeschriebenen Ablauf der Ankündigungen und der damit verbundenen Fristen mit dem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Darf ich noch hinzufügen ?: Auf jeden Fall sämtliche Beschwerden und Ankündigungen "schriftlich" und per Einschreiben, sonst kann später bei rechtlichen Maßnahmen immer gern behauptet werden : "Hab ich nicht gewußt" oder "Hab ich nicht erhalten".