Hallo,
ich habe eine wichtige Frage, wo immer wieder andere Meinungen kommen.
Ich bin der Mieter. An meiner Balkon Schiebetür (eine 2 Meter grosse Fenstertür) ist an einem Tag plötzlich ein Riss entstanden. Aber nicht an der Tür selbst, welches man schiebt, sondern an der festen Seite, die am Rahmen montiert ist. Der Riss hat sich mittleiweile bis in die Mitte des Fensters weiter verschaffen.
Es gibt keinerlei Zeichen auf ein eigenes Schulden unsererseits. Man kann deutlich sehen dass der Riss von der Kante sich in die Mitte entstanden ist.
Wir haben das unseren Vermieter gezeigt, der meinte, wir müssten den Schaden aufkommen bzw. die Glasversicherung.
Ist das so richtig? Das Haus ist ziemlich neu, keine 10 Jahre. Ich selber gehen von einem Spannunsriss aus. Auch nach dem kalten Winter wieder die sonnige Wärme kann so einen Schaden verursachen, denke ich.
Wer muss denn jetzt hier den Schaden aufkommen? Der Mieter oder Vermieter?
Grüsse,
konrad
Diese Frage teilen