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Balkon Fenster Riss von Kante unverschuldet in Mietwohnung

Frage von konraddd konraddd

Hallo,

ich habe eine wichtige Frage, wo immer wieder andere Meinungen kommen.

Ich bin der Mieter. An meiner Balkon Schiebetür (eine 2 Meter grosse Fenstertür) ist an einem Tag plötzlich ein Riss entstanden. Aber nicht an der Tür selbst, welches man schiebt, sondern an der festen Seite, die am Rahmen montiert ist. Der Riss hat sich mittleiweile bis in die Mitte des Fensters weiter verschaffen.

Es gibt keinerlei Zeichen auf ein eigenes Schulden unsererseits. Man kann deutlich sehen dass der Riss von der Kante sich in die Mitte entstanden ist.

Wir haben das unseren Vermieter gezeigt, der meinte, wir müssten den Schaden aufkommen bzw. die Glasversicherung.

Ist das so richtig? Das Haus ist ziemlich neu, keine 10 Jahre. Ich selber gehen von einem Spannunsriss aus. Auch nach dem kalten Winter wieder die sonnige Wärme kann so einen Schaden verursachen, denke ich.

Wer muss denn jetzt hier den Schaden aufkommen? Der Mieter oder Vermieter?

Grüsse,

konrad

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Antworten (13)

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    Antwort von many493 many493

    nach der Beschreibung gehe ich davon aus, dass äußerlich keine Ursache ersichtlich ist. Auch entnehme ich, dass der Riss am äußeren Rand begann und sich immer weiter zur Mitte hin ausgeweitet hat. Wie bereits angesprochen wurde, liegt vermutlich ein Verklotzungsfehler vor oder aber, die Scheibenkante wurde beim Einbau oder Transport beschädigt. Bei einem Holzfenster kann auch ein schräg sitzender Nagel die Ursache sein. Genau ist dies aber erst nach der Entfernung der Glashalteleiste erkennbar. In jedem dieser genannten Fälle ist die Reparatur nicht Sache des Mieters. Be den genannten Fehlern kann der Vermieter den Schaden an den Lieferanten abdrücken (versteckter Mangel, kei Eintritt der Verjährung))

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    Antwort von fensterhein fensterhein

    Du hast keine Schuld an diesem Schaden, die Schiebeanlage gehört zu Dach und Fach, deshalb ist es Sache desHauseigentümers. Der schaden kann durch verschiedene Sachen aufgetreten sein, wenn das Schiebeelement 2-farbig ist, können so genannte Wärmedehnungsspannungen aufgetreten sein. es kann aber auch an der Verglasung liegen, wenn die Scheibe mit den Klotzhölzern zu stark gespannt worden ist. Um etwas genaueres zu sagen, muß man sich den Schaden vor Ort ansehen.

    Der Hauseigentümer sollte sich auch mal schlau machen, ob eventuell noch Gewährleistung auf Montage und/oder Material besteht. Gruß Fensterhein.

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    Antwort von linabe linabe

    Ich würde die Entscheidung deiner Versicherung überlassen. Ich würde den Schaden mit der entsprechenden Info melden, i.d.R. kommt dann jemand raus. Wenn die Versicherung nicht zahlt, muss der Vermieter für den Schaden aufkommen.

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    Antwort von konraddd konraddd

    Hallo nochmal,

    ich habe heute nochmal mit dem Vermieter gesprochen. Er hat diese wiedermal strikt abgelehnt die Kosten selber zu übernehmen. Stattdessen gab er mir die Telefonnummer von der Fensterfirma und dessen Monteur.

    Langsam verliere ich die Nerven, weil ohne Lauten mit dem Mann nicht mehr zu reden ist.

    Gib mir bitte ein Rat wie ich es machen soll?

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Es kann sich hierbei selbstverständlich um einen Spannungsriss handeln. Zeigen Sie Ihrem VM den Mangel schriftl. an und erklären Sie, dass Sie nicht der Verursacher sind (Beweislast umkehren). Nun muss der VM den Beweis antreten, dass Sie diesen Riss zu verschuldet haben. Das wird in der Regel schwer. Das wäre der schwere Weg. Der einfache Weg ist der über die Privathaftpflicht. Diese wird den Schaden regulieren. Wählen Sie selbst, welcher Weg der Richtige für SIe ist. MFG

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    Antwort von Joop111 Joop111

    Sie haben doch sicher eine Glasbruchversicherung,ansonsten die Gebäudeversicherung vom Vermieter.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Dafür muss der Vermieter aufkommen, denn du hast ja den Schaden nicht verursacht.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Wenn wirklich kein verschulden vom Mieter vor liegt, kann es sich nur um einen Spannungsriss handeln und dafür ist der Vermieter zuständig bzw. dessen Versicherung.

    Außerdem kannst du es auch deiner Haftpflichtversicherung melden und nachfragen ob ein evtl. Schaden versichert ist.

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    Antwort von konraddd konraddd

    DAnke für die INfos.

    Ich habe leider keine Glasversicherung, habe nur Privathaftpflichtversicherung. Aber wenn ihr der Meinung seid, dass der Vermieter dass zu reparieren ist werde ich ihm dazu anfordern.

    Was meint ihr, sollte ich vielleicht ein Gutachter dazu holen und diese schwarz auf weiss gutachten lassen? Weil der Vermieter meinte ich sollte den Schaden aufkommen.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Wenn es Deine Glasbruchversicherung bezahlt ist es doch Ok.

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    Antwort von GFliebtDich GFliebtDich

    Bleib standhaft. Der Vermieter wälzt das gerne ab. Solange keine Anzeichen von Gewalt erkennbar sind kann er nichts machen.

    Sowas kann bei extremen Kälte- und Hitzeumschwüngen jederzeitvon alleine entstehen. Z.B. heute sehr heiss aber früh noch sehr kalt.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    der vermieter hat es zu reparieren. es ist nicht deine schuld, daß pfusch am bau entstanden ist. wenn eine hauswand reisst, mußt du auch nicht dafür aufkommen.

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    Antwort von holsch holsch

    ich denke auch, daß das ein spannungsriß ist

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