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bald scheidung, noch-frau ist schwanger von ihrem neuen.

Frage von sam820228 sam820228

hallo liebes forum,

hier mein problem:

ich habe mich vor einer weile von meiner frau getrennt. am 14.01.2012 zieht sie endlich aus der gemeinsamen wohnung aus. nun habe ich raus bekommen das sie von ihrem neuen kerl schwanger ist. da wir ja auf dem papier noch verheiratet sind frage ich mich nun wie es weiter geht?!? wird diese schwangerschaft nun konsequenzen für mich haben? also ich meine werde ich dann automatisch als der erzeuger eingetragen? und vorallem wie kann ich dagegen angehn? jemand eine idee oder erfahrungen damit? bin für jede antwort dankbar.

gruß sam

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Antworten (6)

  • 4
    Antwort von helrich helrich

    also rein vom Gesetz her gilst Du automatisch als Vater des Kindes, da es innerhalb der Ehe gezeugt wurde - wenn auch nicht von Dir. Wenn es sich um das gemeinsame Kind Deiner Frau mit dem neuen Partner handelt, sollten die beiden ein Interesse haben, es als ihr gemeinsames Kind auch großzuziehen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß es keine Schwierigkeiten gibt, diesen Fakt auf der Geburtsurkunde des Kindes darzustellen. Aber gut, ich kenne nicht die beteiligten Personen...

  • 1
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Dagegen kannst Du bloß mit einer Vaterschaftsanfechtung vorgehen. Nur ein Richter bzw ein Gericht kann Dich mit einem Urteil von dieser Vaterschaft befreien. Bis zu diesem Urteil bist Du der Vater mit allen Pflichten und Rechten.

    Ich empfehle einen Anwalt. Wenn Du in Scheidung stehst hast Du ja schon einen, der das Verfahren ganz einfach erweitern wird. Also Scheidungsprozess und gleichzeitig Vaterschaftsanfechtung

    Kommentar von sam820228 sam820228sam820228

    vielen dank, werde es gleich morgen meiner anwältin berichten was hier los ist.

  • 1
    Antwort von RobinHood2000 RobinHood2000

    man geht davon aus, dass du der Vater bist, wenn das Kind noch während des Bestehens der Ehe geboren wird.

    also solltest du darauf achten, dass du nicht als Vater eingetragen wirst, sonst wirds teuer für dich

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    es muß nicht innerhalb der Ehe geboren, nur innerhalb der letzten 280 Tage der Ehe gezeugt worden sein, um automatisch als Abkömmling des Ehemannes zu gelten.

    Kommentar von sam820228 sam820228sam820228

    genau das ist der punkt. wo muss ich mich dran wenden um gegen so eine eintragung an zu gehn? jugentamt? gericht?

    Kommentar von RobinHood2000 RobinHood2000RobinHood2000

    du musst erst mal die Geburt abwarten

    Wenn du als Vater eingetragen wurdest, dann kommt das Jugendamt auf dich zu, wegen den Zahlungen, dann musst du die Vaterschaft anfechten mit einem Anwalt und einem Vaterschaftstest, den das Gericht dann anordnen wird

    und wenn der negativ ist, biste aus der Nummer raus

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    Das Jugendamt wird da nicht kommen. Eher der Anwalt der Frau. Nehm ich mal an. Das Jugendamt kümmert sich nur bei Kindern von ledigen Müttern.

    Kommentar von sam820228 sam820228sam820228

    danke das hilft schonmal weiter

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    Antwort von funnypooky funnypooky

    Als "Erzeuger" nicht, aber als Vater. Wenn ihr es schafft, die Scheidung noch vor der Geburt des Kindes einzureichen, dann ist ein vereinfachtest Vaterschaftsanfechtungsverfahren möglich. Da müssen dann auch die Mutter und der neue Vater zustimmen. Wenn dies alles nicht der Fall ist, dann bleibt dir, nach der Geburt die Vaterschaft anzufechten. Das ist ein Gerichtsverfahren und du wirst einen DNA-Test ablegen müssen, aber dann bist du ebenfalls von der Geburtsurkunde runter und nicht mehr der Vater. Eventuellen Unterhalt, den du bis dahin gezahlt hast, kannst du dann im Rahmen eines Unterhaltsregressverfahrens vom richtigen Vater zurückfordern.

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    solange wie der "hören/sagen" vater es abstreitet bist/bleibst du der vater, klemme dich dahinter das du es schwarz auf weiß bekommst, das der "neue" der "vater" ist

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    Antwort von schnuwwel92 schnuwwel92

    Du musst den Unterhalt ja erst bezahlen, wenn sicher ist, dass du der Vater bist. Vaterschaftstest sind ja sehr teuer um sowas zu beweißen.....

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    nach dem Gesetz ist er der Vater

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