Als gelernter Kaufmann für Verkehrsservice (Schalter und Zugbegleitdienst) folgendes:
Um welchen Tarif sprechen wir ?
DB Tarif oder einem Verbundtarif (Bsp. VRS, VRR etc)
Wenn es sich um den DB Tarif handelt, dann ist es noch wichtig zu erfahren, welche Fahrscheinart vorliegt.
Die Fahrscheinart steht auf dem Ticket.
Wenn es ein Sparpreis, Länder- , WochenendTicket oder Dauerspezial sein sollte, dann gibt es aufgrund der gültigen Bestimmungen nichts zurück.
Falls es allerding ein "Normalpreis" sein sollte (also ohne Zugbindung etc), dann erhält der Reisende abzüglich der Umtausch- bzw. Erstattungsgebühr von 15,- € den Fahrpreis zurück.Lieben Grüß aus Kölle am Ring^^
PS: Gleiches gilt für OnlineTickets
(Siehe http://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/erstattung.shtml)
mhhh das is natürlich ne logische erklärung, danke :)
doof isses aber trotzdem :(
das ist wohl wahr...