Wenn ich mein Fahrrad in der Strassenbahn mitnehmen will, soll ich dafür einen Fahrschein kaufen. Dasselbe Fahhrad bekam von der Polizei wegen der nicht-Dynamo-betriebenen Beleuchtung (fehlende Schutzbleche u.s.w., wie halt ein Sportrad ist) eine negative Verkehrstauglichkeit bescheinigt. Es sei ein Sportgerät und nicht für den Strassenverkehr tauglich. Angenommen ein Surfer nähme sein Surfbrett, ein Skifahrer seine Skier, ein Schachspieler sein Brett, ein Bogenschütze seinen Bogen u.s.w. mit in die Bahn, dann müssten diese Sportler für ihr "Sportgerät" wahrscheinlich auch keinen fahrschein lösen. Weshalb dann wir (Sport-) radfahrer für das unserer?
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LooserlikeLooserlike
Grundsätzlich hast du mit deiner rhetorischen Frage recht. Nur: Hast du schon mal gesehen, dass jemand als Schwarzfahrer verdonnert wurde, weil er für sein Fahrrad kein Ticket gekauft hatte? Ich nehme das immer ohne zusätzliches Ticket mit. Die Kontrolleure sehen drüber hinweg. Einmal wurde ich von einem Kontrolleur gefragt, ob das Fahrrad meins sei und ich ein Ticket dafür hätte. Ich sagte: Nein, das ist nicht meins. Fertig. Du solltest dich einfach etwas pfiffiger anstellen, Dr. Hase.
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FeldKoboldFeldKobold
Festgelegt ist in den Beförderungsbedingungen meistens, dass für ein Fahrrad ein Ticket benötigt wird. Ob es verkehrstauglich ist, spielt dabei keine Rolle, denn das zu beurteilen ist den kontrolleuren weder möglich, noch deren Aufgabe.
Aber normalerweise wird sich kaum jemand dafür interessieren, wenn es im Fahrradabteil gesichert steht. Viel zu viel arbeit, das zuzuordnen...
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grishamgrisham
Hallo,
meinst du wirklich, dass es möglich und sinnvoll wäre, zwischen verschiedenen Fahrradtypen zu beim Fahrscheinkauf zu unterscheiden?
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DrHaseDrHase Frage oder Antwort?
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petebepetebe
Jeder Verkehrsbetrieb hat allgemeine Beförderungsbedingungen. Die sollte man halt einmal lesen, statt dies nicht zu tun und hinterher lamentieren. Das gleiche gilt für die Straßentauglichkeit des Fahrrads. Das sollte man auch wissen. Wo kämen wir hin, wenn jeder die Regeln nicht beachtet, oder nach eigenem Gusto auslegt, wie es ihm genehm ist.
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DrHaseDrHase Wer liest denn die AGB´s der Bahn bevor er einsteigt? So ein Geschwätz.......
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SunSeeker2001SunSeeker2001
Ich kenne das aber auch so, dass du für ein Fahrrad einen Fahrschein kaufen musst. Und die Verkehrsbetriebe unterscheiden bei einem Fahrrad mit Sicherheit nicht, ob da nun Schutzbleche dran sind oder nicht. Fahrrad ist bei denen Fahrrad..
Und was die Polizei meinte, bezog sich ja auf die Straßenverkehrsordnung.
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papagenopapageno
Dein Sportgerät braucht nunmal viel Platz.
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DrHaseDrHase Surfbrett oder Sportboot auch
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papagenopapageno Na, die werden ja auch zahlen müssen.
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DrHaseDrHase Oder Segelflieger...
Nicht Deins, und wenn dann der Kontrolleur damit wegfährt?
Das macht er nicht. In Berlin halten die Fahrgäste zusammen. Dann sagt ein anderer Fahrgast: Das ist meins. Wenn er zahlen soll, sagt er schnell: Nee, doch nicht meins. Das geht so einmal im Kreis, bis die Kontrolleure wieder draußen sind. Die können das Fahrrad nicht festnehmen.