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Bahnticket fürs Sportgerät

Frage von DrHase DrHase

Wenn ich mein Fahrrad in der Strassenbahn mitnehmen will, soll ich dafür einen Fahrschein kaufen. Dasselbe Fahhrad bekam von der Polizei wegen der nicht-Dynamo-betriebenen Beleuchtung (fehlende Schutzbleche u.s.w., wie halt ein Sportrad ist) eine negative Verkehrstauglichkeit bescheinigt. Es sei ein Sportgerät und nicht für den Strassenverkehr tauglich. Angenommen ein Surfer nähme sein Surfbrett, ein Skifahrer seine Skier, ein Schachspieler sein Brett, ein Bogenschütze seinen Bogen u.s.w. mit in die Bahn, dann müssten diese Sportler für ihr "Sportgerät" wahrscheinlich auch keinen fahrschein lösen. Weshalb dann wir (Sport-) radfahrer für das unserer?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Looserlike Looserlike

    Grundsätzlich hast du mit deiner rhetorischen Frage recht. Nur: Hast du schon mal gesehen, dass jemand als Schwarzfahrer verdonnert wurde, weil er für sein Fahrrad kein Ticket gekauft hatte? Ich nehme das immer ohne zusätzliches Ticket mit. Die Kontrolleure sehen drüber hinweg. Einmal wurde ich von einem Kontrolleur gefragt, ob das Fahrrad meins sei und ich ein Ticket dafür hätte. Ich sagte: Nein, das ist nicht meins. Fertig. Du solltest dich einfach etwas pfiffiger anstellen, Dr. Hase.

    Kommentar von DrHase DrHaseDrHase

    Nicht Deins, und wenn dann der Kontrolleur damit wegfährt?

    Kommentar von Looserlike LooserlikeLooserlike

    Das macht er nicht. In Berlin halten die Fahrgäste zusammen. Dann sagt ein anderer Fahrgast: Das ist meins. Wenn er zahlen soll, sagt er schnell: Nee, doch nicht meins. Das geht so einmal im Kreis, bis die Kontrolleure wieder draußen sind. Die können das Fahrrad nicht festnehmen.

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    Antwort von FeldKobold FeldKobold

    Festgelegt ist in den Beförderungsbedingungen meistens, dass für ein Fahrrad ein Ticket benötigt wird. Ob es verkehrstauglich ist, spielt dabei keine Rolle, denn das zu beurteilen ist den kontrolleuren weder möglich, noch deren Aufgabe.

    Aber normalerweise wird sich kaum jemand dafür interessieren, wenn es im Fahrradabteil gesichert steht. Viel zu viel arbeit, das zuzuordnen...

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    Antwort von grisham grisham

    Hallo,

    meinst du wirklich, dass es möglich und sinnvoll wäre, zwischen verschiedenen Fahrradtypen zu beim Fahrscheinkauf zu unterscheiden?

    Kommentar von DrHase DrHaseDrHase

    Frage oder Antwort?

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    Antwort von petebe petebe

    Jeder Verkehrsbetrieb hat allgemeine Beförderungsbedingungen. Die sollte man halt einmal lesen, statt dies nicht zu tun und hinterher lamentieren. Das gleiche gilt für die Straßentauglichkeit des Fahrrads. Das sollte man auch wissen. Wo kämen wir hin, wenn jeder die Regeln nicht beachtet, oder nach eigenem Gusto auslegt, wie es ihm genehm ist.

    Kommentar von DrHase DrHaseDrHase

    Wer liest denn die AGB´s der Bahn bevor er einsteigt? So ein Geschwätz.......

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    Antwort von SunSeeker2001 SunSeeker2001

    Ich kenne das aber auch so, dass du für ein Fahrrad einen Fahrschein kaufen musst. Und die Verkehrsbetriebe unterscheiden bei einem Fahrrad mit Sicherheit nicht, ob da nun Schutzbleche dran sind oder nicht. Fahrrad ist bei denen Fahrrad..

    Und was die Polizei meinte, bezog sich ja auf die Straßenverkehrsordnung.

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    Antwort von papageno papageno

    Dein Sportgerät braucht nunmal viel Platz.

    Kommentar von DrHase DrHaseDrHase

    Surfbrett oder Sportboot auch

    Kommentar von papageno papagenopapageno

    Na, die werden ja auch zahlen müssen.

    Kommentar von DrHase DrHaseDrHase

    Oder Segelflieger...

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