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Bahngleis überqueren

Frage von bennyss bennyss

Morgen Heute bin ich von der Polizei erwischt. Gleisüberqueren von alten Bahnschienen. nicht wo die Normale Züge fahren. Sie haben meinen Ausweis genommen und Name und Adresse geschrieben. Muss ich Bußgeld zahlen??

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Antworten (8)

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    Antwort von wuff1959 wuff1959

    siehe Absatz 2, satz 1 + 2

    strafen sind von 25 bis 10.000 euronen drin

    Eisenbahnbetriebsordnung § 64b Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich

    1. (bleibt frei)
    2. an einer nicht dazu bestimmten Seite eines Fahrzeugs oder an einer nicht dazu bestimmten Stelle einsteigt oder aussteigt,
    3. einsteigt oder aussteigt, ein Trittbrett betritt oder sich ohne ausdrückliche Gestattung auf einer Plattform aufhält, solange sich das Fahrzeug bewegt, oder
    4. eine Bahnanlage, eine Betriebseinrichtung oder ein Fahrzeug verunreinigt.

    (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. ****ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
    2. sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zu Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,****
    3. eine Außentür öffnet, solange sich das Fahrzeug bewegt,
    4. eine Sache aus dem Wagen wirft, die geeignet ist, einen anderen zu verletzen oder eine Sache zu beschädigen,
    5. eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt oder
    6. den Bahnübergang eines Privatwegs mit öffentlichem Verkehr anlegt und dem öffentlichen Verkehr überläßt, ohne dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart oder ihm obliegende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.

    (3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 wird im Bereich der Eisenbahnen des Bundes auf die Bahnpolizeiämter übertragen.

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    Antwort von cchrisa cchrisa

    Wahrscheinlich musst Du kein Bußgeld, sondern nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 Euro zahlen. Das ist die übliche "Strafe" für Erst"täter".

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    Antwort von Gismo58 Gismo58

    Nervenkitzel kostet nun mal Geld. Lass es bleiben, ist auf dauer guenstiger.

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    Antwort von Lemmerli Lemmerli

    Wenn es dort verboten ist drüber zu laufen bekommst sicher eine Strafe.

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    Antwort von reiterhexe reiterhexe

    Wenn Du noch nicht volljährig bist bekommen Deine Eltern bald Post.

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    Antwort von bennyss bennyss

    Wie viel muß ich ungefähr bezahlen ??

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    Antwort von WeVau WeVau

    Wenn es dort verboten war mußt du damit rechnen.

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    Antwort von shirts shirts

    was verboten ist, wird bestraft

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