Morgen Heute bin ich von der Polizei erwischt. Gleisüberqueren von alten Bahnschienen. nicht wo die Normale Züge fahren. Sie haben meinen Ausweis genommen und Name und Adresse geschrieben. Muss ich Bußgeld zahlen??
Bahngleis überqueren
Antworten (8)
-
2Antwort von
wuff1959wuff1959
siehe Absatz 2, satz 1 + 2
strafen sind von 25 bis 10.000 euronen drin
Eisenbahnbetriebsordnung § 64b Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich
- (bleibt frei)
- an einer nicht dazu bestimmten Seite eines Fahrzeugs oder an einer nicht dazu bestimmten Stelle einsteigt oder aussteigt,
- einsteigt oder aussteigt, ein Trittbrett betritt oder sich ohne ausdrückliche Gestattung auf einer Plattform aufhält, solange sich das Fahrzeug bewegt, oder
- eine Bahnanlage, eine Betriebseinrichtung oder ein Fahrzeug verunreinigt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- ****ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
- sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zu Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,****
- eine Außentür öffnet, solange sich das Fahrzeug bewegt,
- eine Sache aus dem Wagen wirft, die geeignet ist, einen anderen zu verletzen oder eine Sache zu beschädigen,
- eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt oder
- den Bahnübergang eines Privatwegs mit öffentlichem Verkehr anlegt und dem öffentlichen Verkehr überläßt, ohne dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart oder ihm obliegende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.
(3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 wird im Bereich der Eisenbahnen des Bundes auf die Bahnpolizeiämter übertragen.
-
0Antwort von
cchrisacchrisa
Wahrscheinlich musst Du kein Bußgeld, sondern nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 Euro zahlen. Das ist die übliche "Strafe" für Erst"täter".
-
0Antwort von
Gismo58 Nervenkitzel kostet nun mal Geld. Lass es bleiben, ist auf dauer guenstiger.
-
-
0Antwort von
Lemmerli Wenn es dort verboten ist drüber zu laufen bekommst sicher eine Strafe.
-
0Antwort von
reiterhexereiterhexe
Wenn Du noch nicht volljährig bist bekommen Deine Eltern bald Post.
-
0Antwort von
bennyss Wie viel muß ich ungefähr bezahlen ??
-
Diese Frage teilen