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bahnfahrt mit begleitperson für gehbehinderte

Frage von kalauerverein kalauerverein

zuschuss für gehbehinderte mit begleitperson bei bahnfahrt

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Antworten (3)

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    Antwort von Siebenschlaf Siebenschlaf

    Unentgeltliche Beförderung (allgemein)

    Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, können beim Versorgungsamt für 60 Euro jährlich eine Wertmarke kaufen und damit öffentliche Nahverkehrsmittel unentgeltlich nutzen. Ist das Merkzeichen „H” oder „Bl” eingetragen, wird die Wertmarke auf Antrag unentgeltlich abgegeben. Kostenlos wird die Wertmarke ferner dann ausgegeben, wenn der zur unentgeltlichen Beförderung berechtigte schwerbehinderte Mensch für den laufenden Lebensunterhalt Leistungen nach dem SGB XII (also z.B. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezieht. Mit der Wertmarke können auch nicht zuschlagpflichtige Züge der Deutschen Bahn AG im Umkreis von 50 km um den Wohnort benutzt werden.

    Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson

    Im öffentlichen Personenverkehr wird die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist. Zu beachten ist,dass das Merkzeichen „B“ nicht ausschließt, dass der behinderte Mensch öffentliche Verkehrsmittel auch ohne Begleitung nutzt. Aus:.bvkm.de/recht/rechtsratg.....inkindist_behindert.pdf

    Beiblatt zum Ausweis/Wertmarke

    Schwerbehinderte Menschen mit einem grün-orangen Ausweis (Merkzeichen "G", "aG", "Gl", "Bl" oder "H") erhalten auf Antrag beim Versorgungsamt ein Beiblatt. Wenn die unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen wird, wird das Beiblatt mit Wertmarke ausgegeben. Ohne Wertmarke wird das Beiblatt für die Kraftfahrtzeugsteuerermäßigung ausgegeben. Unter bestimmten Vorraussetzungen, können auch beide Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

    Ich möchte mit der Bahn verreisen. Mit welcher Bahn darf ich wie weit vergünstigt fahren?

    Für schwerbehinderte Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke sind, gilt:

    Unter Vorlage des Streckenverzeichnisses sowie des vorgenannten Schwerbehindertenausweises und des entspr. Beiblattes können Eisenbahnen des Bundes in der 2. Wagenklasse frei benutzt werden, und zwar: • Züge des Nahverkehrs. Hierunter fallen folgende Züge: Regionalbahn (RB), Stadtexpress (SE), Regionalexpress (RE), Schnellzug (D), InterRegio (IR), im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des schwerbehinderten Menschen. Das Recht zur unentgeltlichen Beförderung entbindet aber nicht von der Zuzahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagspflichtiger Züge des Nahverkehrs. • in Verkehrverbünden sowie auf allen S-Bahn-Strecken ohne km-Begrenzung. Wo die 50-km-Zone um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt endet, ergibt sich aus dem Streckenverzeichnis.

    Diese kostenfreie Regelung gilt aber beispielsweise nicht für IC-, EC- und ICE-Züge, die grundsätzlich zum Fernverkehrstarif der Deutschen Bahn zählen.

    Bei der Benutzung von Zügen der Deutschen Bahn AG ist die Freifahrberechtigung oftmals für den einzelnen Benutzer nicht überschaubar. Dies gilt sowohl für den 50-km-Umkreis als auch die verschiedenen Zugtypen, aber auch für die Einbindung in Verkehrsverbünden.

    Es wird daher dringen empfohlen, sich vor Fahrtantritt jeweils bei einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn AG zu informieren!

    Quelle: http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic4791.html

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    Antwort von Rosenbaeumchen Rosenbaeumchen

    www.db.de da wird man dich ausführlich beraten.

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    Antwort von Lilhomer Lilhomer

    Die Frage ist zu kompliziert für mich.

    Such dir lieber nen Forum, wo das Spezialgebiet bei solchen Fragen liegt.

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