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Bahnfahrkarte nicht vorm einsteigen in den Zug entwertet.

Frage von gerd082 gerd082

Ich bin kürzlich mit der Bahn gefahren und wurde vom Schaffner kontroliert.Er meinte das die Fahrkarte nicht gültig ist.Sie war nicht vor betreten des Zuges abgestempelt.Da ich längerezeit (einige Jahre) nicht mit der Bahn gefahren bin, wuste ich nicht das man das machen muss.Ich fahre sonnst mit den Bus,wo sie auch im Bus abgestempelt wird.Nun soll ich 40,-Eur. strafen zahlen. Ein bekannter sagte mir heute das er den gleichen fall heute im Zug bei einen anderen Fahrgast auch erlebt hat.Hier stempelte der Schaffner die Fahrkarte ab Der Fahrgast brachte keine 40,-Eur strafe zahlen.Was soll ich jetzt machen??? Ist das Rechtens was der Schaffner mit mir gemacht hat?????????????

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Antworten (12)

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    Antwort von swissdog swissdog

    leider hat der schaffner recht und du musst die strafe zahlen

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Es gibt doch so ein Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

    Ist zwar ärgerlich, aber Du mußt zahlen. Du kannst ja versuchen, das mit einem Brief an die Bahn zu klären, vielleicht erläßt sie Dir aus Kulanz die Strafe.

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    Antwort von Snuffi Snuffi

    Leider ist heute Bahnfahren eine Wissenschaft für sich und das Unternehmen Bahn setzt auch alles daran, den Kunden wieder auf das Auto zu verdrängen. Mein Bahnslogan heißt "Vorsicht Kunde möchte mitfahren". Ich habe kürzlich selbst miterlebt, dass ein Zugschaffner die aktuellen Tarife nicht kennt und überteuerte Fahrkarten verkauft! Grundsätzlich gilt: Der Zug darf nur mit einem gültigen Ticket bestiegen werden. Nur bei den Drecksautomaten, die nicht funktionieren ist das immer so eine heikle Sache. Ein Automat akzeptierte nur die Geldkarte, wer hat die schon aufgeladen? Von Service ist die Bahn weit entfernt.

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    Antwort von papa56 papa56

    Eine Fahrkarte, die gekauft wurde, aber noch nicht benutzt, ist meiner Meinung nach grundsätzlich gültig ! Ich würde Beschwerde bei der DB einlegen, und den Schverhalt schildern, mit dem Hintergrund dieses Geld zurückzufordern. Letztendlich kann die Bahn nicht behaupten, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt ! Und überhaupt, wofür sind Schaffner eigentlich da ??? Wenn im Zug keine elektronische Entwertungsmöglichkeit besteht, muss der Schaffner dies übernehmen. Zudem, wird eine Fahrkarte aus dem Automat grundsaätzlich schon, für einen gewissen Antrittsbeginn der Fahrt, entwertet ausgegeben. Das würde ich auf alle Fälle überprüfen. Viel Erfolg !!!

    LG Udo

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    Antwort von Swisslady Swisslady

    Ist mir letzten Sommer bei Dresden passiert. Ich (Schweizer Touristin) wusste nicht, dass man Bahnkarten entwerten muss. Hatte die Karte, am Automaten rausgelassen, wie bei uns auch. Der Schaffner war ziemlich unfreundlich, hat mir die Strafe dann aber erlassen.

    Kommentar von stefanpeter stefanpeterstefanpeter

    kein Wunder, bei diesem Smile.....;-))

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    Antwort von buebue buebue

    kleiner versuch automat defekt schreiben

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    Antwort von Wenne Wenne

    Tja, wenn du z.B. hier in München mit S- oder U-Bahn fahren willst musst du deine Fahrkarte (solange es nicht eine Zeitkarte - also Wochen- oder Monatskarte ist) vor Fahrtantritt draußen am Bahnsteig abstempeln. Die Kontrolleure kontrollieren nur ob du das auch getan hast. Wenn nicht - dann Zahlemann & Söhne. Ohne Wenn und Aber. Das sind halt die Beförderungsbedingungen.

    Wie es bei dir ist entzieht sich aber meiner Kenntnis, da ich ja nicht weiß wo das war.

    Andere Züge außer S- oder U-Bahn hab ich auch schon ewig nicht mehr benutzt. :-P

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    Antwort von spurkel spurkel

    Von damals kenne ich es so, dass man NUR im Fernverkehr nachentwerten kann.

    Im Nahverkehr ist das unmöglich.

    Im Übrigen, darfst du nicht einmal auf die Bahnsteige ohne gültiges Ticket.

    Heutzutage scheint es leider nur noch Kulanz zu sein wenn man das Ticket entwerten lassen kann.

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    Antwort von Engas Engas

    In dem Moment in dem du die Fahrkarte erwirbst, stimmst du den Beförderungsbestimmungen zu. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So ist es leider.

    Kommentar von gerd082 gerd082

    Stehen die Beförderungsbestimmungen auf der Fahrkarten,oder am Automaten?????????? Ich habe da noch nichts gesehen.Oder mus ich vor den Kauf erst einen mehr Monatigen Lehrgang über die Beförderungsbestimmungen machen?????????

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    Antwort von ullagio ullagio

    Ja! Da muss das Datum draufstehen von dem Tag an dem Du den Zug nimmst

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    Antwort von Nani82 Nani82

    aber man kann doch auch in der Bahn abstempeln und ich glaube sogar dass man auf der Karte die Zeit des Kaufes auch sehen kann... ne Karte kann man 2 Stunden vor der Fahrt kaufen, wenn es ne Kurzstrecke ist

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    Antwort von Papppi Papppi

    Ja, rechtens, wenn es auf dem Bahnhof einen Entwerter gibt.

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    Antwort von Felix820 Felix820

    Ja, weil du keinen gültigen Fahrausweis hattest

    Leider

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