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Bahnfahren mit Schwerbeschädigtenausweis

Frage von nightmare nightmare

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob man mit Schwerbeschädigtenausweis (Grad 70%) schon umsonst Bahn fahren kann oder ob man da noch irgendwas anderes beantragen muss und wenn wo. Also einfach dem Schaffner den Ausweis zeigen oder wie?

Dank euch :-)

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Antworten (7)

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    Antwort von schildi schildi

    Unentgeltliche Beförderung (allgemein)

    Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, können beim Versorgungsamt für 60 Euro jährlich eine Wertmarke kaufen und damit öffentliche Nahverkehrsmittel unentgeltlich nutzen. Ist das Merkzeichen „H” oder „Bl” eingetragen, wird die Wertmarke auf Antrag unentgeltlich abgegeben. Kostenlos wird die Wertmarke ferner dann ausgegeben, wenn der zur unentgeltlichen Beförderung berechtigte schwerbehinderte Mensch für den laufenden Lebensunterhalt Leistungen nach dem SGB XII (also z.B. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezieht. Mit der Wertmarke können auch nicht zuschlagpflichtige Züge der Deutschen Bahn AG im Umkreis von 50 km um den Wohnort benutzt werden.

    Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson

    Im öffentlichen Personenverkehr wird die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist. Zu beachten ist,dass das Merkzeichen „B“ nicht ausschließt, dass der behinderte Mensch öffentliche Verkehrsmittel auch ohne Begleitung nutzt. Aus: http://www.bvkm.de/recht/rechtsratg.....in_kind_ist_behindert.pdf

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    Antwort von maiki01 maiki01

    das muß man beantragen. Meine Frau hat 80% und ein G im Ausweis. Sie konnte sich entscheiden für Freifahrkarte oder KFZ- Steuerermäßigung

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    Antwort von b17081973 b17081973

    ich muß bezahlen.nur die bekleidperson fährt kostenlos

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    Bekleiden? Wohl doch begleiten...

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Falsche Antwort. Ohne zumindest das Merkzeichen G im Ausweis gibt es keine Fahren umsonst. Dein Ausweis ist im Fall wo du frei Fahren darfst rot grün und nicht durchgehend grün. Du must zusätzlich die von schildi genannte Wertmarke haben. Alleine mit einem GdB von 70 gibt es nicht automatisch die kostenlose Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

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    Antwort von Luckygirl1985 Luckygirl1985

    Du brauchst das Beiblatt, die sogenannte "Wertmarke", die bekommst du, wenn du ein "G" im Ausweis hast, für 60 Euro im Jahr.

    Wenn du ein "B" auf der Vorderseite im Schwerbehindertenausweis hast, kann die Begleitperson umsonst mitfahren.

    Kommentar von abibremer abibremerabibremer

    das "B" steht ganz klein in der untersten zeile auf einer der beiden seiten.

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    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Mit dem Nachtteilsausgleich G auf dem Ausweis (erheblich gehbehindert) gibt es Ermäßigung bei Fahrten. Umsonst geht es nicht hier im beschriebenen Fall.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Mit dem Merkzeichen G kann er für 60€ im Jahr die Wertmarke erwerben und dann im öffentlichen Personen Nahverkehr ohne weitere Kosten Fahren.

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    Antwort von Chrijstchen Chrijstchen

    Hallo, ganz besonders wichtig ist, wenn man die Wertmarke incl. Beiblatt hat muß man natürlich auch das Streckenverzeichnis der dazugehörigen Verbindungen der Bahn haben, sonst kann es passieren das man irgendwann im Zug drauf angeprochen wird und hat man die nicht dabei, zahlt man. Auch aufpassen in welchem Verkehrsverbund man fährt, je nach Bundesland & Verbund schwankt das und man muß doch was bezahlen. LG

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    Antwort von frangipani frangipani

    Es ist wohl auch ein Unterschied, ob der SB Ausweis grün ist oder grün-orangen farbig. Die VDK hat viele Tipps und Infos, auch hierzu: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de12732&SID=JzK4EBx2Q6hwWPi1iXuxZg3OOhdP8N Der Begleitperson ist auf jedenfall kostenlos.

    Kommentar von cappuccinoLady cappuccinoLadycappuccinoLady

    Aber nur wenn man auch nen Stempel " B" im Ausweis hat... und man muss es beantragen....aber ich meine mit 70% kommste nicht weit... Bei "GB" (Gehbehindert)hast du wohl generell freie Fahrt...aber nur der Ausweis reicht nicht, du musst es beantragen und bekommst dann ne Marke

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