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Bahncard mit Studententarif obwohl nicht mehr Student, muss ich das melden?

Frage von gruenTomate gruenTomate

Ich habe meine Bahncard schon einige Jahre und war immer Student, aber dieser Status hat sich mittlerweile geändert. Dieses Jahr habe ich die Bahncard nochmal zum Studentenpreis erhalten. Ich habe das aber nicht beantragt, sondern sie kan einfach. Muss ich das jetzt noch bei der DB melden und ändern, d.h. auch die zweite Hälfte draufzahlen?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    In den "Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards" steht dazu:

    "Alle Änderungen mit Einfluss auf die Bezugsberechtigung der ermäßigten BahnCard sind dem Bahn-Card-Service unverzüglich schriftlich mitzuteilen und werden mit der Folge-BahnCard wirksam."

    http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_bahncard.shtml

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    Antwort von cocacola78 cocacola78

    sollte in den Vertragsbedingungen stehen - bei änderungen zu den vertragskonditionen, müssen sie dies mitteilen. dann bist du in der pflicht. sollst du dazu nicht den studentenausweis vorlegen bei ticketkontrollen??? also wenn du ehrlich bist dann auf jeden fall. wenn du aber den eigenen vorteil magst und du keine anderen nachweise vorlegen mußt, dann hälst du den mund. mein rechtsdozent meinte kürzlich auf gleich geartete fragen, dass das rechtsempfinden der gesellschaft vor die hunde geht. denk dazu was du magst - ich tat es auch

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