Bedingt durch das Rauchverbot fahre ich nicht mehr mit der DB, habe allerdings noch für 6 Monate eine bahncard. Diese Bahncard habe ich zu Zeiten des Nichtrauchverbots gekauft. Ist die DB verpflichtet diese wieder zurückzunehmen und mir anteilig 6 Monate bahncar zu vergüten?
nein natürlich nicht! 1. bleibt es dir ja selbst überlassen ob du weiterhin fahren willst oder nicht und 2. hat nicht die DB die Gesetze dazu erlassen. Du kannst ja mal dein Finanamt fragen ob sie dir das steuerlich anrechnen.

...habe ich zu Zeiten des Nichtrauchverbots gekauft
Was bitte ist ein Nichtrauchverbot?
Dem Sinne nach ist das doch ein Verbot des Nichtrauchens oder, anders, ein Gebot oder eine Pflicht zu rauchen.

Hi Roettger.
Rauchen ist eine Sucht, genau wie Alkoholismus und andere Süchte. Müsste die Bahn Deiner Logik zufolge auch allen Junkies die Bahncard ersetzen, weil das Fixen ja auch verboten ist?
Du weißt ja: "Frag' nicht immer, was Dein Land für Dich tun kann, ..." (frei nach JFK)
Die Bahn hat meines Wissens nach nie Fahrplätze für Fixer angeboten - für Raucher schon.
UlfDunkel am 7. September 2007 21:29 Na gut, die Raucher waren ja auch mehr, die kamen gleich in ganze "Raucher-Waggons"; die paar Fixer fanden ihr Abteil mit "WC" beschriftet.
sieh es für die bahn als höhere gewalt.
sie müssen keine ersatzansprüche an ihre reisenden leisten bei eintritt von höherer gewalt.
du kannst aber schon jetzt deine bahncard für die zukunft kündigen.
Ich weiß nicht. Der Schaden für die DB ist einzugrenzen. Maximal 1 Jahr. Vielleicht besteht bei bahncard Fahrern so etwas ähnliches wie Vertrauensschutz (z. B. bei älteren Mitarbeitern die dann ungekürzt mit 65 in Rente können). Ja, das wäre ein Weg.
Da es Raucher- und Nichtraucherabteile gab finde ich Deine Frage berechtigt. Bin gespannt ob es mal ein Urteil gibt.
Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Aber da wird dann auch wieder das obere das untere Recht brechen.
Die Geschäftsbedingungen sagen nichts darüber aus, ob für Bahncardbesitzer geeignete Sitzplätze zur Verfügung stehen müssen oder nicht etc. lediglich, daß der Fahrpreis um Prozentpunkte entsprechend der Kategorie der Bahncard ermäßigt ist gegenüber dem "Normalpreis". Wie oft oder ob man überhaupt fährt, ist einem selbst überlassen, wenn auch Vielfahrer mit Punkten belohnt werden, sofern man beim Kauf sammelt. Auch werden nicht in allen Zügen Comfortsitzplätze immer in ausreichender Zahl angeboten, was für Bahncardbesitzer mit "Comfortstatus" auch angenehm wäre. Schade finde ich, daß die Raucherabteile nicht mehr existieren. Im ICE wurden die umfunktioniert, wenn auch der typische "Raucherabteil"-Geruch noch in den Polstern saß, wie ich heute feststellen mußte. Schade deswegen, weil man früher im "Raucher" immer noch eher eine Chance hatte, einen Sitzplatz zu ergattern.

Ich sehe es eigendlich wie Roettger: Mit der Bahn ist ein Beförderungsvertrag geschlossen worden; Teil des Vertrages war die gewohnheitsmäßige Zusage der Bahn, Raucherabteile zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde ein Preis vereinbart und gezahlt. Diesen Vertrag hat die Bahn einseitig geändert ohne den Vertragspartner zu fragen, ob er damit einverstanden ist und ein (bußgeldbewehrtes) Rauchverbot verhängt. Somit ist ein Vertragsteil vom Vertrag zurückgetraten und wäre zur Rückerstattung des anteiligen Preises verpflichtet, es sei denn, das Rauchverbot stand schon beim Kauf der BC terminlich fest.
Ja, ich werde immer klagewilliger bzw. mein Rentner. Ich werde die vorgetragenen Argumente in ein Schreiben packen und ihnen anbieten - ohne Gericht und damit präjustizierender Wirkung - mir die Hälfte = ca. 50 € zu zahlen. DB wäre gut heraus. Ich biete DB auch an, dass sie mir nicht schreiben brauchen, damit auch auf diesem Wege keine präjud. Wirkung entsteht.
Sehe leider keine große Chance, hier juristisch etwas zu erreichen. Die Bahn bietet freibleibend eine Ermäßigung zu Fahrpreisen bei Kauf einer Bahncard an. Unabhängig davon ist sie in der Preisgestaltung und Angebot sowie Kontingentierung völlig frei. So wurden 2002 zu ICE-Schnellfahrstreckenbenutzung sogenannte Shuttlezuschläge trotz Bahncardvorlage verlangt. Davon war früher nie die Rede. Liegt darin eine verbotene Eigenmacht der Bahn? Die Shuttlezuschläge wurden auch wieder abgeschafft.
nein. Warum sollte die Bahn auch? Kann man sich als Raucher nicht einige Stunden zusammenreissen?

Nicht die Bahn hat das Rauchverbot erlassen, sondern der Gesetzgeber. Die Bahn führt das nur aus. Pech gehabt!
Natürlich, außerdem solltest du beim Finanzamt anrufen, um einen Teil deiner Steuern zurückzufordern, in öffentlichen Gebäuden darf ja jetzt auch nicht mehr geraucht werden.
Ich bin ja auch Raucher, aber dass man nicht mehr Bahn fahren will, weil man da nicht mehr rauchen darf, ist mir unbegreiflich.
Ein Freund von mir hatte mal wieder seine Grenzideen, er ist ein 24 Stunden Rentner. Der hat öfters bahnbrechende Ideen.
UlfDunkel am 7. September 2007 20:42 Früher musste ich in der Bahn auch oft fast brechen. Aber jetzt wird da ja zum Glück nicht mehr geraucht.
SCNR

Vielleicht hilft es, wenn Du immer nur von einem Bahnhof zum nächsten fährst, dort aussteigst, bis zur Ankunft des Nachfolgezuges kräftig rauchst (natürlich nur im abgeschlossenen Raucherbereich), dann eine Station weiterfährst und dort wieder dasselbe von vorne...
Wird eine beschauliche Reise.
Ich habe ihm den Rat gegeben von Anfang an Bummelzüge auszusuchen, da kann er beim Stopp dann bis zum Anpfiff rauchen.

Von meinem Gerechtigkeitsgefühl her natürlich ja.
Aus meiner Rechtskenntnis als Jurist eher nein.
Die Hauptpflicht der Bahn bleibt eben weiter erfüllbar. Die Möglichkeit zum Rauchen ist ein Komfort, der jetzt nicht mehr geboten wird. Daraus ein außerordentliches Kündigungsrecht herzuleiten wird schwer sein.
Natürlich kann man es versuchen. Ich selbst versuche es auch gerade, aber ich rechne mir keine großen Chancen aus.
Wenn ich von Saturn einen Gutschein für einen Fernseher erhalte, sie aber aus geschäftspolitischen/gesundheitlichen Gründen keinen haben, müssen sie mir einen Fernseher besorgen.
WolfRichter am 7. September 2007 23:33 Ja, denn das wäre in diesem Falle auch die HAUPTpflicht aus dem Vertrag.
eventuell bietet ja die Bahn demnächst auch ein paar "Cabriowagongs" an in denen dann rauchen erlaubt ist. Kannst ja mal bei der Bahn anfragen ob die sowas bald anbieten
In England habe ich die größen Chancen ein Cabriowagon zu bekommen,die haben hin und wieder Züge mit offenen Türen und Dächern.
Es gibt noch Raucherabteile. Seit dem 1. September heissen sie WC.
Die sind während der ganzen Fahrt besetzt.
ich weiß nicht was für Raucher schlimmer ist ... auf das rauchen während der Fahrt zu verzichten oder in einem ekligen kleinen Raum ein Zigarette zu "geniesen"
Wer Raucher ist, ist Schlimmes gewohnt.