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bahncard. Ich bin Raucher und möchte nicht mehr mit der DB fahren. Muss die DB mir einen Teil der card vergüt

Frage von Roettger Roettger

Bedingt durch das Rauchverbot fahre ich nicht mehr mit der DB, habe allerdings noch für 6 Monate eine bahncard. Diese Bahncard habe ich zu Zeiten des Nichtrauchverbots gekauft. Ist die DB verpflichtet diese wieder zurückzunehmen und mir anteilig 6 Monate bahncar zu vergüten?

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Antworten (13)

  • 7
    Antwort von Mismid Mismid

    nein natürlich nicht! 1. bleibt es dir ja selbst überlassen ob du weiterhin fahren willst oder nicht und 2. hat nicht die DB die Gesetze dazu erlassen. Du kannst ja mal dein Finanamt fragen ob sie dir das steuerlich anrechnen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    eventuell bietet ja die Bahn demnächst auch ein paar "Cabriowagongs" an in denen dann rauchen erlaubt ist. Kannst ja mal bei der Bahn anfragen ob die sowas bald anbieten

    Kommentar von Roettger Roettger

    In England habe ich die größen Chancen ein Cabriowagon zu bekommen,die haben hin und wieder Züge mit offenen Türen und Dächern.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Es gibt noch Raucherabteile. Seit dem 1. September heissen sie WC.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Die sind während der ganzen Fahrt besetzt.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ich weiß nicht was für Raucher schlimmer ist ... auf das rauchen während der Fahrt zu verzichten oder in einem ekligen kleinen Raum ein Zigarette zu "geniesen"

    Kommentar von Roettger Roettger

    Wer Raucher ist, ist Schlimmes gewohnt.

  • 6
    Antwort von UlfDunkel UlfDunkel

    Hi Roettger.

    Rauchen ist eine Sucht, genau wie Alkoholismus und andere Süchte. Müsste die Bahn Deiner Logik zufolge auch allen Junkies die Bahncard ersetzen, weil das Fixen ja auch verboten ist?

    Du weißt ja: "Frag' nicht immer, was Dein Land für Dich tun kann, ..." (frei nach JFK)

    Kommentar von Roettger Roettger

    Die Bahn hat meines Wissens nach nie Fahrplätze für Fixer angeboten - für Raucher schon.

    Kommentar von UlfDunkel UlfDunkelUlfDunkel

    Na gut, die Raucher waren ja auch mehr, die kamen gleich in ganze "Raucher-Waggons"; die paar Fixer fanden ihr Abteil mit "WC" beschriftet.

    Kommentar von CarolusMagnus CarolusMagnus

    Doch, und das tut sie noch heute. Ich habe noch nie davon gehört, dass Fixer vom Bahnfahren ausgeschlossen wurden.

    Carolus Magnus http://www.sackstark.info

    Kommentar von CarolusMagnus CarolusMagnus

    Du weißt ja: "Frag' nicht immer, was Dein Land für Dich tun kann, ..." (frei nach JFK)

    Völlig richtig: Also weg mit dem von Antirauchern an den Staat gestellten Forderung eines Rauchverbots.

    Carolus Magnus http://www.sackstark.info

  • 6
    Antwort von demosthenes demosthenes

    ...habe ich zu Zeiten des Nichtrauchverbots gekauft

    Was bitte ist ein Nichtrauchverbot?

    Dem Sinne nach ist das doch ein Verbot des Nichtrauchens oder, anders, ein Gebot oder eine Pflicht zu rauchen.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Ist mir auch schon aufgefallen der intellekt. Schwachsinn.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Nichtrauchgebot ist richtig. Alles andere ist journalistischer Blödsinn. Bspw. eine ABM-Massnahme gibt es auch nicht.

    Kommentar von CarolusMagnus CarolusMagnus

    Er meint wohl das Tabakgeruchsverbot für Nichtraucher.

    Carolus Magnus http://www.sackstark.info

  • 5
    Antwort von Schiebedach Schiebedach

    Ich sehe es eigendlich wie Roettger: Mit der Bahn ist ein Beförderungsvertrag geschlossen worden; Teil des Vertrages war die gewohnheitsmäßige Zusage der Bahn, Raucherabteile zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde ein Preis vereinbart und gezahlt. Diesen Vertrag hat die Bahn einseitig geändert ohne den Vertragspartner zu fragen, ob er damit einverstanden ist und ein (bußgeldbewehrtes) Rauchverbot verhängt. Somit ist ein Vertragsteil vom Vertrag zurückgetraten und wäre zur Rückerstattung des anteiligen Preises verpflichtet, es sei denn, das Rauchverbot stand schon beim Kauf der BC terminlich fest.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Ja, ich werde immer klagewilliger bzw. mein Rentner. Ich werde die vorgetragenen Argumente in ein Schreiben packen und ihnen anbieten - ohne Gericht und damit präjustizierender Wirkung - mir die Hälfte = ca. 50 € zu zahlen. DB wäre gut heraus. Ich biete DB auch an, dass sie mir nicht schreiben brauchen, damit auch auf diesem Wege keine präjud. Wirkung entsteht.

    Kommentar von kbra01 kbra01kbra01

    Sehe leider keine große Chance, hier juristisch etwas zu erreichen. Die Bahn bietet freibleibend eine Ermäßigung zu Fahrpreisen bei Kauf einer Bahncard an. Unabhängig davon ist sie in der Preisgestaltung und Angebot sowie Kontingentierung völlig frei. So wurden 2002 zu ICE-Schnellfahrstreckenbenutzung sogenannte Shuttlezuschläge trotz Bahncardvorlage verlangt. Davon war früher nie die Rede. Liegt darin eine verbotene Eigenmacht der Bahn? Die Shuttlezuschläge wurden auch wieder abgeschafft.

  • 5
    Antwort von PennyLane66 PennyLane66

    Da es Raucher- und Nichtraucherabteile gab finde ich Deine Frage berechtigt. Bin gespannt ob es mal ein Urteil gibt.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Aber da wird dann auch wieder das obere das untere Recht brechen.

  • 4
    Antwort von kbra01 kbra01

    Die Geschäftsbedingungen sagen nichts darüber aus, ob für Bahncardbesitzer geeignete Sitzplätze zur Verfügung stehen müssen oder nicht etc. lediglich, daß der Fahrpreis um Prozentpunkte entsprechend der Kategorie der Bahncard ermäßigt ist gegenüber dem "Normalpreis". Wie oft oder ob man überhaupt fährt, ist einem selbst überlassen, wenn auch Vielfahrer mit Punkten belohnt werden, sofern man beim Kauf sammelt. Auch werden nicht in allen Zügen Comfortsitzplätze immer in ausreichender Zahl angeboten, was für Bahncardbesitzer mit "Comfortstatus" auch angenehm wäre. Schade finde ich, daß die Raucherabteile nicht mehr existieren. Im ICE wurden die umfunktioniert, wenn auch der typische "Raucherabteil"-Geruch noch in den Polstern saß, wie ich heute feststellen mußte. Schade deswegen, weil man früher im "Raucher" immer noch eher eine Chance hatte, einen Sitzplatz zu ergattern.

  • 4
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    sieh es für die bahn als höhere gewalt.

    sie müssen keine ersatzansprüche an ihre reisenden leisten bei eintritt von höherer gewalt.

    du kannst aber schon jetzt deine bahncard für die zukunft kündigen.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Ich weiß nicht. Der Schaden für die DB ist einzugrenzen. Maximal 1 Jahr. Vielleicht besteht bei bahncard Fahrern so etwas ähnliches wie Vertrauensschutz (z. B. bei älteren Mitarbeitern die dann ungekürzt mit 65 in Rente können). Ja, das wäre ein Weg.

  • 3
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Von meinem Gerechtigkeitsgefühl her natürlich ja.

    Aus meiner Rechtskenntnis als Jurist eher nein.

    Die Hauptpflicht der Bahn bleibt eben weiter erfüllbar. Die Möglichkeit zum Rauchen ist ein Komfort, der jetzt nicht mehr geboten wird. Daraus ein außerordentliches Kündigungsrecht herzuleiten wird schwer sein.

    Natürlich kann man es versuchen. Ich selbst versuche es auch gerade, aber ich rechne mir keine großen Chancen aus.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Wenn ich von Saturn einen Gutschein für einen Fernseher erhalte, sie aber aus geschäftspolitischen/gesundheitlichen Gründen keinen haben, müssen sie mir einen Fernseher besorgen.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Ja, denn das wäre in diesem Falle auch die HAUPTpflicht aus dem Vertrag.

  • 3
    Antwort von Morris Morris

    Vielleicht hilft es, wenn Du immer nur von einem Bahnhof zum nächsten fährst, dort aussteigst, bis zur Ankunft des Nachfolgezuges kräftig rauchst (natürlich nur im abgeschlossenen Raucherbereich), dann eine Station weiterfährst und dort wieder dasselbe von vorne...
    Wird eine beschauliche Reise.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Ich habe ihm den Rat gegeben von Anfang an Bummelzüge auszusuchen, da kann er beim Stopp dann bis zum Anpfiff rauchen.

  • 3
    Antwort von maltem maltem

    Natürlich, außerdem solltest du beim Finanzamt anrufen, um einen Teil deiner Steuern zurückzufordern, in öffentlichen Gebäuden darf ja jetzt auch nicht mehr geraucht werden.

    Ich bin ja auch Raucher, aber dass man nicht mehr Bahn fahren will, weil man da nicht mehr rauchen darf, ist mir unbegreiflich.

    Kommentar von Roettger Roettger

    Ein Freund von mir hatte mal wieder seine Grenzideen, er ist ein 24 Stunden Rentner. Der hat öfters bahnbrechende Ideen.

    Kommentar von UlfDunkel UlfDunkelUlfDunkel

    Früher musste ich in der Bahn auch oft fast brechen. Aber jetzt wird da ja zum Glück nicht mehr geraucht.

    SCNR

    Kommentar von CarolusMagnus CarolusMagnus

    Seit dem Rauchverbot in Schweizer Bahnen 2005 war ich nie mehr mit dem Zug unterwegs. Ich kaufte mir sofort wieder ein Auto, Ökologie hin oder her, und bin so eh flexibler und kann darin rauchen, wann es mir, und nicht wann es dem Fahrplan oder irgendwelchen Hypochondern passt.

    Liebe Grüße Carolus Magnus htt://www.sackstark.info

  • 3
    Antwort von Bedburdyck Bedburdyck

    Nicht die Bahn hat das Rauchverbot erlassen, sondern der Gesetzgeber. Die Bahn führt das nur aus. Pech gehabt!

    Kommentar von CarolusMagnus CarolusMagnus

    Falsch! Die Bahn hat schon längst zuvor, ohne gesetzlichen Zwang, ein Rauchverbot eingeführt. Wenn ich mich recht erinnere, bereits 2004 oder 2005.

    Liebe Grüße Carolus Magnus http://www.sackstark.info

  • 3
    Antwort von Bergfeuer Bergfeuer

    nein. Warum sollte die Bahn auch? Kann man sich als Raucher nicht einige Stunden zusammenreissen?

    Kommentar von Roettger Roettger

    Doch natürlich. Ich wollte nur eine evtl. Möglichkeit auspeilen.

    Kommentar von Bergfeuer BergfeuerBergfeuer

    Das wird nix ... aber vergiss nicht, die Bahn Karte zu kündigen, ich glaube da läuft so eine Art Abo.

  • 0
    Antwort von CarolusMagnus CarolusMagnus

    Meiner Ansicht nach muss die Bahn wegen Vertragsbruch und Abbau einer zuvor bestandenen Dienstleistung, die zum Zeitpunkt des Kaufes (Vertragsabschluss) noch nicht bekannt war, haften.

    Ein Vertrag ist eine gegenseitige, übereinstimmende Willensäußerung, die hier nicht mehr gegeben ist. Die Bahn muss also pro rata temporis., d.h. ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rauchverbots bis zum Ablauf des Abonnements (Vorauszahlung) die vorgeschossenen Kosten rückvergüten,

    Carolus Magnus sackstark.info

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