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Bahn verspätet - wann gibt es wieviel erstattet?

Frage von Tirana1 Tirana1

hey leute

meine schwester steckt in bayern fest- (wohnen in S-H) mit zwei Schulklassen samt Lerhrer. "Personenfall" oder "personenunfall" wurde als Grund von der Bahn genannt. Nun,sie sollte heute um 10 Uhr morgens los und um 22 Uhr hier sein. Um 17 Uhr standen sie noch immer In Bayern. Ob es jetzt schon weiterging weiß ich leider noch nicht.

Ich meine, das ist ja schon eine ordentliche Verspätung. Was kann ich nun von der Bahn als erstattung verlangen? Haftet die Bahn überhaupt für "personenunfall"? was ist denn das überhaupt? ich gehe mal davon aus, dass sich wer vor den zug geworfen hat oder sowas.

danke schonmal liebe grüße

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Antworten (3)

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    Antwort von SunnyStef SunnyStef

    Klartext... Es besteht Anspruch auf Teilerstattung bei einer Verspätungvon mehr als 60min und auch nur bei direktem Verschulden der Bahn. Was Guppyfisch geschrieben hat ist absoluter Schwachsinn. Erstens wird eine Gruppenreise wenn auch nur mit der Hauptfahrkarte erstattet. Dann ist es absolut dumm,wegen nur einer Minute Verspätung ein Formular zu beanspruchen. Im Zug gibt es das erst wie erwähnt ab 60min Minuten Verspätung DES Zuges. Diese wird dann im Zug durch nen Zangen-Stempel bestätigt. Und als Anmerkung noch dazu... im Zug lügt niemand

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    Antwort von Guppyfisch Guppyfisch

    ok erstmal personenunfall heisst da is jetzt jemand matsch , somit ale neuer lokführer (der fähr nie mehr nen zug der is mit sicherheit fertig) also wunderts mich das es so schnell ging. zu den erstattungen

    man müsste noch volegendes wissen: hat sie nur verspätung oder wurde der zug gewechselt (also ist sie mit einem gaanz anderen zug weiter gefahren) hat sie den nächsten anschlusszug auch verpasst? ist beises der fall müsste es 80% zurück geben ist sie nur verspätet angekommen (bei 180 minuten hörts auf) gibs 50 % zurück ist sie später als 180 min gibts nicht mehr als nur 50%.

    aber es muss durch einen zugbegleiter dokumentiert werden (bei umstiege in jedem zug ne unterschrift) am aller besten ist es auf ein "schadensersatzformular" zu pochen (dabei ruhig hart bleiben die geben des ungern raus) und dann das formular von dem zugpersonal ausfüllen lassen dann hat sie die besten chanchen!! und ja sie bekommt auf jeden fall erstattet.

    (quelle selber lokführer)

    Kommentar von Tirana1 Tirana1Tirana1

    wow, vielen dank ! sie ist mit dem gleichen zug weitergefahren. sie ist nun auf dem weg zu einem zugbegleiter. bzw. spricht sie den lehrer an. da bin ich mal gespannt, wenn der lehrer da nichts regelt, falte ich den selbst zusammen^^ ich mein von bayern nach S-H ist ja nun auch nicht wenig geld^^

    Kommentar von Guppyfisch GuppyfischGuppyfisch

    eben es ist sehr teuer und man bekommt ne menge zurück

    hätte sie umsteigen müssen (und somit ihren anschlusszug verpasst) hätte ein bissle mehr bekommen.

    jeder fahrgast hat das recht auf einen kostenrücherstattungsvertrag also auch sie (wenn sie selber ne karte hat) wenn der lehrer es bezahlt hat und eine sammelfahrkarte hat dann weis ich es nicht genau.

    aber gennerell immer nach einem formular fragen auch wennds nur 1 min verspätung ist wegwerfen kasste des formular immer noch

    also ab und fragen wegen dem formular (und HART SEIN!!! die geben des net gerne raus ausreden wie hab ich net kenn ich net oder sowas ist LÜGE es hat jeder) zur not kann mans ja auf hinten auf die fahrkarte quitieren lassen

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    Antwort von GaWeRe GaWeRe

    Wenn eine 3. Person der Auslöser für die Verspätung war, also ein Personenschaden (Suizid), Personen im Gleis (Irgendwer springt auf den Gleisen herum) etc. ist die Bahn nicht dafür verantwortlich und damit auch nicht Haftbar. Eine Entschädigung fällt damit flach, egal wie lange die Verspätung ist. Auf Deutsch, Haftung nur bei Selbstverschulden der DB.

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