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Bahn - Strafgebühr zahlen?!

Frage von blubber123 blubber123

Hallo, mein kleiner Bruder ( 15 ) wurde heute von nem netten Schaffner zu 40 Euro Strafe verdonnert weil er angeblich kein Ticket gelöst hatte. Er hatte eine Karte gekauft von Punkt A nach Punkt C . Er ist aber schon vorher in Punkt B , was zwischen den beiden Stationen liegt ausgestiegen um später weiterzufahren. Zwischen Punkt B und C hat ihn dann der Schaffner zur Kasse gebeten. Prinzipiell hatte er also ein Ticket gelöst. Weiß jemand wie da die genaue Rechtslage ist?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nightblue nightblue

    Du musst genau lesen was auf den Tickets steht. Meistens sind die nur max. ein paar Stunden gültig. Wenn die darauf angegebene Uhrzeit vorbei ist, gilt auch das Ticket nicht mehr.

    Ich würde den Sachverhalt schriftlich bei der Bahn schildern. Ich hatte damit allerdings eher weniger Glück. Hatte auch schon so einige Probleme mit der Bahn und besonders kulant waren die bisher nie... Versuchen kannst du es ja trotzdem mal...

    Ich nehme aber wirklich an, dass es so ein zeitlich begrenztes Ticket ist, und da kennt die Bahn echt kein Pardon.

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    Antwort von romeo27 romeo27

    schreibe den schverhalt an die bahn, mir passierte mal ähnliches, die zeigen sich eher kulant....

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Zu klären wäre erstmal, ob man diese Fahrt unterbrechen darf. Danach kann man sich bei der Bahn beschweren.

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    Antwort von Schafilein Schafilein

    Also ich bin jetzt kein Anwalt aber die bahn nimmt das immer sehr genau mit der Zeit der Karte so ein Ticket ist immer eine bestimmte Zeit gültig und eigentlich auch nur für eine Strecke...

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    Antwort von Westhighlandx Westhighlandx

    Darf er die Fahrt unterbrechen?
    Wie lange ist das Ticket gültig?


    Ich denke,
    der Zugbegleiter,
    hat richtig gehandelt.

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    Antwort von Pantex Pantex

    Kommt auf das Ticket an (!).

    Wenn es z.B. ein Zonenticket im Nahverkehr war, hat das eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Und wenn die Dauer abgelaufen ist, kennt die Bahn kein Pardon.

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    Antwort von hoffnungsglueck hoffnungsglueck

    Da musst Du Dich mal nach den konkreten Beförderungsbedingen bei Euch vor Ort erkundigen.

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    Antwort von Gittchen Gittchen

    Ich denke auch, dass das von der Entfernung und der Art des Tickets abhängt. Denn meistens haben die allen nur zeitlich beschränkte Geltungsdauern.Das kann man aber bestimmt bei den örtlichen Verkehrsbetrieben klären und denen den Sachverhalt nochmal genau erklären. Vielleicht habt ihr ja Glück und es wird noch ein Auge zu gedrückt?! Vie Erfolg!

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    Antwort von Jule1011 Jule1011

    kommt drauf an, wo das war. ist es in einem verbund gewesen, gibt es sowas wie einzeltickets oder so. und diese sind zeitlich begrenzt. war es eine "normale" db fahrkarte, dann darf man unterbrechen. ach und noch was: ist es ein verbund gewesen, kann die bahn nix dafür! ;-)

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    Antwort von mystress75 mystress75

    Kommt drauf an ob er die Fahrt unterbrechen durfte oder wie lang das Ticket gültig ist. Manche Tickets gelten nur ne bestimmte Zeit.

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    Antwort von Plankton Plankton

    Normalerweise ist ein Ticket der Bahn doch 180 Minuten nach dem Kauf gültig...hat er diesen Zeitrahmen also nicht überschritten,ist die Strafe ungerechtfertigt

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