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Bahn erste Klasse zahlen?

gefragt von CintainiCintaini am 04.12.2008 um 22:36 Uhr

Morgens sieht es genauso aus wie Abends – im Regionalexpress in die Stadt/raus aus der Stadt ist es randvoll. Die Leute stehen unten im Gang, bei den Türen, oben im Gang, nicht mal auf den Treppen kann man mehr sitzen. Die erste Klasse ist natürlich leer. Heute wurde es mir zu blöd, hatte Rückenschmerzen und wollte mich die 17 Minuten hinsetzen. Die Schaffnerin sah das pragmatischer und wollte den Aufpreis für die 1. Klasse haben, den ich unter freundlichem Hinweis auf die Titanic-artigen Zustände im Rest vom Abteil aber nicht zahlen wollte. Letztendlich musste ich das Abteil verlassen. Wie seht ihr das, und ist das gerechtfertigt? Immerhin haben alle für die Fahrkarte (und einen Sitzplatz) bezahlt, nicht nur die Nutzer der ersten Klasse…


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anonym
beantwortet von noeL2211 am 4. Dezember 2008 22:38
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Deswegen ja erste Klasse. Wer sich ein erste Klasse - Ticket kauft, möchte meist seine Ruhe und definitiv einen Sitzplatz.

Allerdings kann ich dich verstehen, jedoch war der Schaffner im Recht.

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 4. Dezember 2008 23:01

Danke dir!


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 4. Dezember 2008 22:45
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"Immerhin haben alle für die Fahrkarte (und einen Sitzplatz) bezahlt"

Ja, fast alle haben für die Fahrkarte bezahlt aber ohne Sitzplatzanspruch. Den haben nur Leute, die außerdem noch eine Sitzplatzreservierung bezahlt haben und Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis.

Wenn der Regionalexpress immer so voll ist, dass das Reisen zur Tortur wird, sollte man auf andere Weise Druck machen. Die Schaffnerin kann wenig beeinflussen, allerdings bei Überfüllung die 1. Klasse für andere Fahrgäste freigeben.

Ansonsten: Mit anderen frustrierten Fahrgästen zusammentun und sich schriftlich über das unzureichende Sitzplatzangebot bei der Bahn (nicht bei der Schaffnerin) beschweren.

DB Regio AG

Stephensonstraße 1

60326 Frankfurt am Main

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 4. Dezember 2008 23:00

Danke dir für den guten Tipp!


Lena101
beantwortet von Lena101 am 4. Dezember 2008 22:41
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Anspruch auf Sitzplatz hat man nur, wenn man einen reserviert hat. Wenn du erster Klasse fahren möchtest, musst du leider den Aufpreis bezahlen.


Romjia
beantwortet von Romjia am 4. Dezember 2008 22:45
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Du hast keinen Sitzplatz bezahlt sonst hättest du einen. Die AGB´s der Bahn sind da ziemlich eindeutig. Ein Recht hast du nur bei Reservierung eines Sitzplatzes. Willst du das Geld sparen musst du stehen. Gerade wenn du weißt das es immer voll ist und du witzen willst lohnen sich die Euro die man mehr bezahlen muss.

Wenn du in der 1.Klasse sitzen willst musst du auch den Preis dafür zahlen. Ganz einfach.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 4. Dezember 2008 22:51

Fehlerteufel. Sitzen sollt es heißen.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 4. Dezember 2008 22:37
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Du willst erste Klasse also bezahl auch erste Klasse!!

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 4. Dezember 2008 23:00

Ich will nicht jeden Morgen und Abend stehen, auf die 1. Klasse pfeife ich an sich!

Kommentar von hannastgt am 4. Dezember 2008 23:05

Ich fahre sehr häufig mit der Bahn und habe mir genau aus diesem Grund eine Bahncard 50 für die erste Klasse gekauft. Mit dieser kann ich genauso gut in der zweiten Klasse fahren, ist es mir dort aber zu voll gehe ich in die erste KLasse was mich durch die Bahncard dann auch nicht so viel kostet.


sender
beantwortet von sender am 4. Dezember 2008 22:37
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Die Schaffnerin hat 'nen Knall, ist aber wohl im Recht.

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 4. Dezember 2008 23:00

:)


anonym
beantwortet von pblaw am 5. Dezember 2008 18:33
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Wer einen Golf kauft, kann nicht den Mercedes-Luxus erwarten. Die chaffnerin hat Recht.


anonym
beantwortet von carlotac1 am 4. Dezember 2008 22:37
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Die Schaffnerin war im Recht.


medic
beantwortet von medic am 4. Dezember 2008 22:37
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das ist halt 1 klasse..


KoeppY
beantwortet von KoeppY am 4. Dezember 2008 22:39
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schaffnerin ist im recht


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Dezember 2008 22:40
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Die Schaffnerin hatte Recht.


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