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Bahn behindert, Rechnung nach knapp einem Jahr erhalten, ist das ok???

Frage von sabina1977 sabina1977

Ich schreibe hier mal im Interesse der Firma in der ich arbeite... Wir sind ein Unternehmen mit über 50 LKW´s. Am 27.04.2010 (knapp ein Jahr her) ist ein LKW von uns liegengeblieben und hat somit die Rheinbahn behindert.

 

Diese stellt uns nun am 13.04.2011 eine Rechnung dafür, knapp ein Jahr nach dem Vorfall.

 

Ist das rechtens???

 

Grüße,

Sabina

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Antworten (8)

  • 5
    Antwort von schildi schildi

    da solltest du mal einen Anwalt fragen

    Kommentar von Fugenfuzzi FugenfuzziFugenfuzzi

    Auch meine Antwort

  • 3
    Antwort von marcopolo79 marcopolo79

    Ist es. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres in dem das Ereignis stattgefunden und der Geschädigte Kenntnis von der Person des Schädigers erhalten hat. Damit dürfte die Verjährungsfrist am 1.1.2011 zu laufen begonnen haben. Verjährung sind hier drei Jahre, so dass die Forderung mehr als in Ordnung geht. Einfach zahlen, wenn euch der Betrag nicht zu hoch vorkommt.

  • 2
    Antwort von angy2001 angy2001

    Da kann man hier nur allgemein auf die Verjährungsfristen von Forderungen hinweisen. Im privaten Bereich liegt die bei 3 Jahren. Wie das gewerblich ist, kann ich dir nicht sagen. Da wäre die Unterstützung eines Anwaltes wohl besser - zumal die Rechnung sicher nicht so ohne ist.

  • 1
    Antwort von blackleather blackleather

    Ja, wie du selbst schreibst, hat die Bahn gegen die Firma einen Schadensersatzanspruch.

    Wie macopolo79 in seiner Antwort schon schreibt, beginnt dessen Verjährungsfrist erst mit Ablauf des 31.12.2010 (§ 199 Abs. 1 BGB). Sie endet 10 Jahre später, also erst am 31.12.2020 (§ 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB). Bis dahin hat die Bahn Zeit, ihre Forderung der Firma gegenüber geltend zu machen. Das ist im gewerblichen Bereich nicht anders als im privaten.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Ich würde die Rechnung bezahlen und diesen Betrag steuermindernd als Betriesausgaben Kfz verbuchen. Damit würde ich mir zusätzliche REA-Kosten sparen.

  • 1
    Antwort von andereaas andereaas

    ist die frage hier nicht eher: "wann endet die verjährungsfrist?".

    ich würde den firmenanwalt anrufen.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Zunächst müsste da erst mal gefragt werden, wann beginnt/entsteht eine Forderung ? Doch erst nach dem diese ermittelt wurde.

    Kommentar von andereaas andereaasandereaas

    richtig, ist die forderung rechtens.

  • 1
    Antwort von user735 user735

    Hallo Sabina,

    ja, ist völlig legetim. Da ihr aber Versichert seid rufst Du den freundlichen Herrn "Kaiser" an und übergibst ihm die Angelegenheit. Du behältst aber eine Kopie, mit der Empfangsbestätigung und faxt das den Menschen von der Bahn zu.

    Dann solltet ihr Ruhe haben. Warum versichert, wenn die nicht leisten. Grobfahrlässig habt ihr ja wohl kaum gehandelt, wenn die Kiste liegen geblieben ist.

    LG

    NOIdS

  • 1
    Antwort von holgerwilde holgerwilde

    deutschlands mühlen mahlen langsam,wird wohl alles seine richtigkeit haben,zur not kann deine firma ja die rechnung anfechten über´n rechtsweg

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