Wer kennt ein Gerichtsurteil zum Thema Direktflug? CONDOR wirbt mit einem Direktflug auf die Bahamas. Ist das mehr als ev. Nur Augenwischerei? Ich denke, der Direktflug ist zunächst einmal der Weg vom Abflughafen bis zum Zielgebiet, wobei es keineswegs die kürzeste Strecke sein muss, denn schon allein die Flugstraßen machen Mehrkilometer erforderlich. Dennoch ist die Länge des Weges und nicht die Anzahl möglicher Zwischenlandungen das eigentliche Merkmal eines Direktfluges. Klassisches Beispiel für einen Direktflug ist natürlich die Route von London über den Nordpol nach Tokio. Aber auch die Südroute, die Europa mit Wirtschaftszentren, wie beispielsweise Bombay, Bangkok und Hongkong verbindet, gelten als typische Wege eines Direktfluges.
Meines Erachtens ist das Kriterium eines Direktfluges aber dann nicht mehr erfüllt, wenn eine Zwischenlandung geografisch weiter entfernt liegt als das eigentliche Ziel selbst. Für den Fluggast stellt ergänzend der Zeitfaktor ein wichtiges Merkmal eines Direktfluges dar. Wenn CONDOR von Frankfurt die Bahamas über Kuba aus anfliegt und mit 14 immerhin 5 Stunden mehr benötigt als eben ein direkter Flug von „nur“ 9 Stunden, dann ist das Kriterium des Direktfluges nicht erfüllt. Jeder Umweg, der mehr als 2 Stunden zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt, kann nicht mehr als Direktflug bezeichnet werden. Wer weiß mehr?........ Von Bahamas Consult
-pardon , ich habe deine Frage nicht bis zu Ende gelesen und auch den Sinn der Frage überlesen. Entschuldige bitte die unvollständige Antwort.