Ist es Rechtens das in meinem Mietvertrag die Klausel mit Bagatellschäden gestrichen war als ich Ihn Abschloss, nun nach dem Wegfall der Öffentlichen Bindung aber zahlen soll obwohl besagte Klausel Gestrichen war. Kann der Vermiete das so einfach ändern?
Nein, so einfach kann man einen Vertrag nicht ändern. Wenn du mit ihm nicht klar kommst, solltest du dich an den Mieterbund wenden.
Nein - wenn die Klausel gestrichen ist, kann der Vermieter das nicht einfach ändern.
Er hätte dann direkt bei Abschluß des Mietvertrags eine Klausel hinzuschreiben müssen, daß die Klausel nach Wegfall der öffentlichen Bindung wieder in Kraft treten soll.
Alles andere wäre eine Vertragsänderung, die er nur mit Deiner Zustimmung durchsetzen kann.

Vertrag ist Vertrag und eine einseitige Änderung bestimmt keine Vertragsänderung, da sie ja deiner Zustimmung bedarf