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Bagatellschäden in der Wohnung bei Wegfall der Öffentlichen Bindung!

gefragt von Tobias1980 am 05.05.2008 um 10:50 Uhr

Ist es Rechtens das in meinem Mietvertrag die Klausel mit Bagatellschäden gestrichen war als ich Ihn Abschloss, nun nach dem Wegfall der Öffentlichen Bindung aber zahlen soll obwohl besagte Klausel Gestrichen war. Kann der Vermiete das so einfach ändern?


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Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 5. Mai 2008 10:57
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Nein, so einfach kann man einen Vertrag nicht ändern. Wenn du mit ihm nicht klar kommst, solltest du dich an den Mieterbund wenden.


anjanni
beantwortet von anjanni am 5. Mai 2008 10:51
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Nein - wenn die Klausel gestrichen ist, kann der Vermieter das nicht einfach ändern.

Er hätte dann direkt bei Abschluß des Mietvertrags eine Klausel hinzuschreiben müssen, daß die Klausel nach Wegfall der öffentlichen Bindung wieder in Kraft treten soll.

Alles andere wäre eine Vertragsänderung, die er nur mit Deiner Zustimmung durchsetzen kann.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Mai 2008 11:22
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Vertrag ist Vertrag und eine einseitige Änderung bestimmt keine Vertragsänderung, da sie ja deiner Zustimmung bedarf




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