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Bagatellschäden

Frage von gato500 gato500

Eine Steckdose in meiner Wohnung war kaputt - ich denke Verschleiss - nach gut 30 Jahren - ich wohne seit 10 Jahren dort - habe dann dem Vermieter bescheid gesagt , das die Dose brizzelt und er schickte mir einen Elektriker - nach 2 Monaten kam die Rechnung - 55 Euro - nur für das austauschen der Steckdose - er hat mich nicht drauf hingewiesen , das ich es selber bezahlen muss , sonst hätte ich mir jemand anderen genommen ( ein Freund meines Sohnes hätte nix dafür genommen ) - Nun streite ich mich mit dem Vermieter um das bezahlen - WER hat Recht??? - über eine Antwort , die mir weiterhilft wäre ich froh - bin im übrigen Hartz 4 ( nur zur Info , wg. Geld )

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    hallo gato500, leider sind wieder mal alle bisher erfolgten antworten unkorrekt bzw. falsch. es sollten also nicht subjektive meinungen geäußert werden, sondern objektiv fachlich fundierte antworten von kompetenten communiti-mitgliedern. also: zuerst in den mietvertrag schauen, ob denn dort überhaupt eine sog. "kleinreparaturklausel" vereinbart ist. nur dann, und auch nur wenn ein betrag je einzelreparatur -bis max. 100 euro lt. bgh- und die jahressumme für solcherlei rep. drin steht, musst du löhnen. wenn nichts oder nur eine der beiden angaben drin steht, brauchst du nichts zahlen. an elektrischen anlagen dürfen nur fachleute arbeiten, nicht jeder kumpel (es sei denn, er ist elektriker)darf dort rumbasteln. mit "schönheitsrepareaturen" hat das absolut nichts zu tun, das ist eine ganz andere baustelle.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    div. Kleinreparaturen hat der Mieter zu zahlen. Wie. z.B. mal ne Steckdose, Fenstergriff, Lichtschalter usw. Wenn so etwas ist, sprich vorher mit dem Vermieter, dann gibt es kein böses Erwachen. Hartz 4 befreit nicht von dieser Regelung

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    Antwort von keri84 keri84

    warum hast dus denn nicht gleich den freund von deinem sohn machen lassen sondern erst den vermieter gebeten? bzw nicht gleich gefragt wer dafür aufkommen muss? schau am besten nochmal genau in deinen mietvertrag, wenn du glück hast (oder pech) ist das dort geregelt.

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    Antwort von fatu29 fatu29

    soweit ich weiß musst du gar nichts bezahlen denn du wohnst zur miete und für sowas muss der vermieter aufkommen.du musst nur bezahlen wenn du den schaden veursacht hast.aber erkundige dich mal anwaltlich

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    In den meisten Mietverträgen ist es so gereglt, dass der Mieter sog. "Bagatellschäden" oder "Schönheitsreparaturen" auf eigene Kosten regeln muss. Schau doch mal nach, ob es bei Dir auch so ist. Wenn nicht, kommst Du vll. um die Zahlung herum. Ansonsten hilft auch den Mieterverein. Wenn Du selbst nicht Mitglied bist, vll. kennst Du jemanden, der für Dich fragen kann.

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