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Bafög.Vater will nich zahlen...und nun?:(

Frage von Miss13 Miss13

Hallöchen,

und zwar geht es um folgendes Problem.

Ich bin seit dem 1.9. in meiner neuen schulischen Ausbildung zum MTLA.Vor nem halben Jahr habe ich dazu Bfög beantragt und der Antrag wurde auch genehmigt.

Vor 2 Tagen kam dann der Bescheid dass 455€ Bafög erhalte.(Ich wohne während der Ausbildung nicht zu Hause).Davon zahlt das Amt monatl. 47€ un den Rest soll mein Vater dazuzahlen.

Meine Eltern sind geschieden und hatte vorher schon Probleme mit meinem Vater weil der nicht Unterhalt zahlen wollte bzw es nicht gemacht hat seit ich 18 bin.In der Zeit habe ich eine betriebliche Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht (habs aber trotzdem mit Müh und Not beendet). Das Ende vom Lied war,als wir vor Gericht waren, dass er keinen Unterhalt zahlen muss (auch nicht nachzahlen sollte) da ich ja in der Ausbildung bin und Geld verdiene und er für eine 2.Ausbildung auch nicht aufkommen will.

Demnach war er auch sehr "nett" als ich ihm den Bescheid zukommen lassen hab , was er monatl. zahlen soll. Er meinte gleich dass er das nicht zahlen wird.

Ich werde nun einen Antrag auf Vorausleistung stellen.Muss mein Vater nun zahlen oder nicht?Das verwirrt mich alles etwas.:(

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Antworten (11)

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    ich glaube, nach der ersten ausbildung ist er aus dem schneider

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    habe das auch so in erinnerung

    Kommentar von Miss13 Miss13

    ja das dachte ich eben auch...

  • 2
    Antwort von Midgarden Midgarden

    Eltern müssen eine Ausbildung nicht "zahlen", sondern ermöglichen und dem kommen sie nach, wenn sie während der Ausbildung ein Dach über dem Kopf und eine warme Mahlzeit ermöglichen.

    Daß das bei getrennten Eltern etwas komplizierter ist, ist ein anderes Ding ..

    Konkret hast Du aber ein ganz anderes Problem: Du hast Deine Schulausbildung beendet und eine Berufsausbildung genossen - damit sind Deine Eltern nicht verpflichtet, Dir eine weitere Ausbildung zu ermöglichen!

    Das BaFöG-Amt berechnet nicht Deinen Rechtsanspruch, sondern nur Deinen Bedarf

    Sorry, wenn die Antwort Dir nicht behagt, aber manches muß man halt vorher klären

    Kommentar von Miss13 Miss13

    was denkst du denn habe ich vorher versucht?!ich hab mir bei der frau beim amt den mund fusselig geredet und ihr das erklärt.die hat auch die gerichtsbeschlüsse.die meinte aber dass ich grundsätzlich anrecht auf eine ausbildung habe da ich vorher noch nie bafög beantragt habe.

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    Antwort von chaoskinder chaoskinder

    Für eine zweite Ausbildung muß er nicht zahlen.

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    Antwort von Steeler Steeler

    Stell einen Vorausleistungsantrag und gut ist. Alles andere klärt das Amt dann mit Deinem Vater. Da ein Unterhaltsprozeß schon verloren worden ist, dürfte es für das Amt darauf hinauslaufen, dass das Vorausgeleistete "verloren" ist.

    Wer bekommt denn das KG? Wird's an Dich weitergeleitet?

    Kommentar von Miss13 Miss13

    das kindergeld bekomme ich.ich muss miete und den ganzen spaß zahlen.;(

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Wer ist KG-Berechtigter? Hast Du die Abzweigung selbst beantragt?

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    das gericht hat doch gesagt das nicht zahlen muss, somit ist er für mich raus

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Habe ich was Gegenteiliges behauptet?

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    sorry @steeler, war zu flott unterwegs

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Alles klar

    Kommentar von Miss13 Miss13

    ich weiß doch.und das amt hat dazu alle unterlagen...wie kommen die denn da drauf dass er was zahlen muss?!

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Wieso muss er zahlen? Der BaföG-Bescheid ist ein reiner Förderungsberechnungsbescheid; er verpflichtet Deinen Vater nicht.

    Vermutlich hast Du keinen Anspruch auf eine elternunabhängige Förderung nach § 11 Abs. 3 BAföG.

    Kommentar von Miss13 Miss13

    und wieso soll ich dann nicht mal anspruch auf elternunabhängiges bafög haben?

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    damit kenn ich mich leider nicht aus, aber vielleicht liegt es wieder am geld das du jetzt schon hast, wenn du bafög und KG zusammenrechnest

    Kommentar von Miss13 Miss13

    na bisher hab ich nur das geld vom amt und nix anderes weder kg noch das vom erzeuger;(

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    wieso hast du das KG nicht? wie gesagt, ich bin überzeugt, das dein dad aussen vor ist, du wirst dich wohl oder übel, wenn das bafög-gesetz das zulässt, einen kleinen nebenjob suchen müssen

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    ???

    Um 21.29 Uhr hast Du noch behauptet, dass Du das KG erhältst.

    Kommentar von Miss13 Miss13

    alsooo kg bekomme ich,ABER erst wenn die den bescheid vom bafög haben damit die auch nen nachweis haben...das zieht sich also auch nich hin bis das aufm konto is;(

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Und meine Frage von 21.31 Uhr?

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    sprich nicht nur vom erzeuger...solange mein mann für seine tochter bezahlt hat, war´s der papa, kaum kam keine kohle mehr war es nur noch der erzeuger...es ist schwer für dich das weiß ich, aber es gibt andere wege

    Kommentar von Miss13 Miss13

    erzeuger ist noch nett ausgedrückt.ein mensch der seine tochter als lutscher der wie ein stück scheiße schmeckt,vergleicht sollte eigentlich anders betitelt werden.

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    na, das kann ja hier keiner wissen, tut mir leid für dich, aber nimm dir meinen rat an, und such dir was für nebenbei, muss ja nicht viel sein, ein paar stündchen am WE in der sonnebank, oder im schwimmbad, da kommst du schon auf ein paar euro´s, vorrausgesetzt sei ziehen dir beim bafög nichts ab davon

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    @miststueck70:

    Mal unabhängig davon, ob Dein Einwand zur Ausdrucksweise der Fragestellerin ("Erzeuger") gerechtfertigt ist, bin ich nicht sonderlich begeistert davon, dass Du hier noch einen Nebenkriegsschauplatz aufmachst. Es ist schon schwierig genug, der Fragestellerin klarzumachen, warum und wo BAföG und Unterhaltsrecht auseinanderlaufen und wie es mit ihren Ansprüchen aussieht. Da sind zusätzliche moralische Auseinandersetzungen nicht förderlich. Die gehören woanders hin.

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    OT: wenn dich gestört hat hat das ich sie darauf angesprochen habe, verstehe ich nicht, warum du es jetzt mit mir nicht anders machst...

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Ob BAföG elternunabhängig oder elternabhängig zu gewähren ist, ist nicht davon abhängig, ob Deine Eltern noch zur Unterhaltsgewährung verpflichtet sind. Ich gehe mal davon aus, dass das Amt das geprüft hat; dazu ist es von Amts wegen verpflichtet.

    Zu den Voraussetzungen findest Du hier was: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html .

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    so ich bin mal weg, guts nächtle

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    Antwort von dietmar632 dietmar632

    Er muß nur eine Ausbildung zahlen, nach der ersten Ausbildung auch kein Unterhalt mehr.

    Kommentar von Miss13 Miss13

    udn wie verhält sich das wenn er auch nicht während der ersten ausbildung komplett gezahlt hat?

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    naja, wie das gericht schon sagte, er braucht nich rückwirkend zu zahlen,

    Kommentar von dietmar632 dietmar632dietmar632

    wenn das Gericht meinte, er braucht nicht rückwirkend zu zahlen, denn muß er nicht.

  • 0
    Antwort von garfield0383 garfield0383

    Ich kenne dein Problem - ich stecke gerade auch in meiner 2. Ausbildung bzw. jetzt ists bei mir n Studium. Wenn das Bafög-Amt sagt, dein Vater muss zahlen und er weigert sich, bleibt dir noch die unschöne Möglichkeit deinen Unterhalt per Klage gegen deinen Vater zu erstreiten. Die Gerichts- bzw. Anwaltskosten kannst du dir durch Prozesskosten(bei)hilfe vom Staat zahlen lassen. das ist sicher nicht schön, aber von irgendwas musst du ja auch leben. Hast du ne Rechtsschutzversicherung? Wenn ja: Sicher dich ab, ob die das auch übernehmen und lass dich von nem Anwalt beraten! Bafög ist Verwaltungsrecht, und das deckt nicht jede Standart-Rechtsschutz ab, wie ich lernen musste :-( Hast du in deinem ersten Beruf gearbeitet? Schon mal an "Elternunabhängiges" Bafög gedacht? Drücke dir die Daumen!

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Ich staune - auf welcher Rechtsgrundlage müssen Eltern eine 2. Ausbildung finanziell ermöglichen? Ich kenne eigentlich nur das BGB und das sagt da etwas anderes ;-)

    Kommentar von garfield0383 garfield0383garfield0383

    Müssen nicht...? oOoOo....

  • 0
    Antwort von miststueck70 miststueck70

    das ist deine 2. ausbildung? baut die 2. ausbildung auf die erste auf, oder ist es eine komplett andere richtung? nun dann muss dein vater und auch deine mutter dich nicht mehr unterstützen.ansonsten sind ab 18 eh beide elternteil barunterhaltspflichtig, kindergeld wird dir doch ausgezahlt oder? dann bist du ja schon auf über 600 €

    Kommentar von Miss13 Miss13

    es ist was ganz anderes.darum wundert es mich ja um so mehr dass das amt nur die 47€ zahlt und mein vater den rest zahlen muss...

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    nunja, ich denke mir mal das die auf dem amt, deinen bedarf errechnet haben und mit dem kindergeld und dem bafög kommst du da dran, da deine eltern dir eins ausbildung finanziert haben sind sie raus

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70
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    Antwort von Sister77 Sister77

    Ja muss er auf jeden Fall. Dir bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als ihn zu verklagen. Ich denke du wirst auf Antrag einen Vorschuss bekommen können. Ich wünsche viel Glück.

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    Antwort von pedobear pedobear

    Theoretisch müsste er Zahlen!

    Aber die Erfahrung zeigt, dass die typen immer irgendwie schaffen nichts zahlen zu müssen!

    Frag mal beim Bafög Amt wie man vorgeht, bevor du ihn wieder Verklagst!

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    Antwort von deFleescha deFleescha

    Wenn das Verhältnis eh nicht der Renner ist: -> verklagen ...

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Ja, muss er.

    Kommentar von Miss13 Miss13

    auch wenn das familiengericht beschlossen hat dass er nicht weiter zahlen muss?das versteh ich nicht?:(

    Kommentar von miststueck70 miststueck70miststueck70

    wieso muss er?

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Das ist auch nicht zu verstehen. Dein Vater wird durch einen BAföG-Bescheid nicht verpflichtet, Unterhalt zu leisten; das ist ein reiner Förderungsberechnungsbescheid.

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