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Bafögrückzahlungen von der Steuer absetzen?

Frage von kuechenxabi kuechenxabi

Ich habe von einem Studienkollegen gehört, dass im Moment ein Prozess läuft, in dem der Kläger fordert, seine Bafögrückzahlungen von der Steuer absetzen zu können. Bisher geht das ja wohl nicht. Kann man, falls der Kläger in dem Fall recht bekommt, von dem Urteil selbst auch profitieren?

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Antworten (4)

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Die Tilgung kann man nie absetzen höchstens die Zinsen.

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    Antwort von mewi1 mewi1

    Es ist doch völlig logisch, dass man die Rückzahlung des BaFöG´s nicht absetzen kann, weil ja der Bezug auch eine steuerfreie Einnahme darstellt.

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    Antwort von murmel0815 murmel0815

    Sehr große Erfolgsaussichten hat die Klage nicht, aber weil es meist um einen hohen Steuervorteil geht, sollten Sie kein Risiko eingehen: Von einem positiven Urteil profitieren Sie, wenn Sie Ihre Rückzahlungen in der Steuererklärung geltend machen, gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis nach dem BFH-Urteil beantragen http://www.vnr.de/news/BFH:+BAf%C3%B6G-R%C3%BCckzahlung+absetzbar%3F.html

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ist m. E. unwahrscheinlich, dass der Kläger recht bekommt, da es sich "nur" um die Rückzahlung von geliehenem Vermögen handelt.

    Wo und mit welchem Aktenzeichen läuft denn die Klage?

    Wenn er recht bekäme, profitieren diejenigen,

    • die diese Rückzahlung in ihrer Steuererklärung geltend machen (aber als was eigentlich?),

    • es dann abgelehnt bekommen

    • und dann mit Hinweis auf das GerichtsVerfahren Einspruch gegen die Ablehnung erheben.

    Kommentar von kuechenxabi kuechenxabi

    ich kenn leider weder das aktenzeichen noch weiß ich wo die klage läuft. aber danke für deine mühe!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Na, hier isses ja:

    http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/bafoeg-rueckzahlung-als-werbungskosten-absetzbar.html

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Das Urteil wurde bereits gesprochen

    mal zu http://www.bundesfinanzhof.de und dort nach Aktenzeichen VI R 41/05 suchen:

    Randziffer 15: "Zu Recht hat das FG jedoch die Tilgungsraten für das BAföG-Darlehen nicht berücksichtigt. "

    Also:

    Rückzahlungen können nicht abgesetzt werden.

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