Ich habe von einem Studienkollegen gehört, dass im Moment ein Prozess läuft, in dem der Kläger fordert, seine Bafögrückzahlungen von der Steuer absetzen zu können. Bisher geht das ja wohl nicht. Kann man, falls der Kläger in dem Fall recht bekommt, von dem Urteil selbst auch profitieren?
Bafögrückzahlungen von der Steuer absetzen?
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mewi1mewi1
Es ist doch völlig logisch, dass man die Rückzahlung des BaFöG´s nicht absetzen kann, weil ja der Bezug auch eine steuerfreie Einnahme darstellt.
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murmel0815 Sehr große Erfolgsaussichten hat die Klage nicht, aber weil es meist um einen hohen Steuervorteil geht, sollten Sie kein Risiko eingehen: Von einem positiven Urteil profitieren Sie, wenn Sie Ihre Rückzahlungen in der Steuererklärung geltend machen, gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis nach dem BFH-Urteil beantragen http://www.vnr.de/news/BFH:+BAf%C3%B6G-R%C3%BCckzahlung+absetzbar%3F.html
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JoWaKuJoWaKu
Ist m. E. unwahrscheinlich, dass der Kläger recht bekommt, da es sich "nur" um die Rückzahlung von geliehenem Vermögen handelt.
Wo und mit welchem Aktenzeichen läuft denn die Klage?
Wenn er recht bekäme, profitieren diejenigen,
die diese Rückzahlung in ihrer Steuererklärung geltend machen (aber als was eigentlich?),
es dann abgelehnt bekommen
und dann mit Hinweis auf das GerichtsVerfahren Einspruch gegen die Ablehnung erheben.
ich kenn leider weder das aktenzeichen noch weiß ich wo die klage läuft. aber danke für deine mühe!
Na, hier isses ja:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/bafoeg-rueckzahlung-als-werbungskosten-absetzbar.html
Das Urteil wurde bereits gesprochen
mal zu http://www.bundesfinanzhof.de und dort nach Aktenzeichen VI R 41/05 suchen:
Randziffer 15: "Zu Recht hat das FG jedoch die Tilgungsraten für das BAföG-Darlehen nicht berücksichtigt. "
Also:
Rückzahlungen können nicht abgesetzt werden.