Hallo,
folgende situation ich bekomme 194 € bafög ( wohne noch im elternhaus ) vorher bekam ich 216 € bis das bafögamt angeblich erst im nachhinein gesehen hat das ich halbwaisenrente von 192 € bekomme und hat mir dann mein bafög gekürzt auf diese 194 € und ich musste über 200 € an die zurück zahlen. jetzt habe ich letztens ein wenig in den badög gesetzen gelesen und fand diesen § :
§23 (5) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den Absätzen 1 und 4 ein weiterer Teil des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei gestellt werden, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 205 Euromonatlich.
Tja ich bezahle 100 € Schulgeld im monat und somit dürften dir mir mein bafög nicht wegen der halbwaisenrete kürzen da diese für das schulgeld benutzt wird.
liege ich damit jetzt richtig ??? und denkt ihr das dir mir dann das zu wenig gezahlte geld zurück zahlen???
ich habe auch einen bafög rechner benutzt und dort alle nötigen punkte angegeben unter anderem auch das ich halbwaisenrente bekomme und 100 € schulgeld bezahle und da stand dann auch folgendes drunter :
(6) Dabei neben dem allgemeinen Freibetrag für Waisenrente auch der Härtefreibetrag für Schul-/Studiengebühren in Höhe von 67,46 € berücksichtigt (nach BAföG-Gesetz § 23
also was sagt ihr dazu??? danke im vorraus :)
naja ich bekomme ja mein geld aber meiner meinung nach zu wenig.
obwohl ich auch schon manchmal 4 monate oder länger warten musste bis sie da mal klar gekommen sind und mir dann endlich bafög überwiesen haben.schlimm ist es ja wenn man einen neuen atrag stellt dann kann man mit laaaaaanger wartezeit rechnen