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Baföganspruch bei nicht mitgeschriebenen Klausuren (wenn ärztlich entschuldigt?

Frage von Climpa Climpa

Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit im ersten Fachsemester an der Philipps-Universität in Marburg (seit dem WS 2011/12, und auch SS2012) eingeschrieben, möchte aber zum WS 2012/13 mein Studienfach wechseln (ganz andere Fachrichtung). Ich habe gelesen, dass es Bafögtechnisch kein Problem ist, wenn man nach dem 2. Semester den Studiengang wechselt, und als Grund Neigungswandel (was es nunmal auch ist) angibt.

Ich möchte noch bis Ende des 2. Semesters eingeschrieben bleiben, da ich noch einige Veranstaltungen besuche, und auch das Fahrticket nutze.

Meine Frage ist: muss ich alle Prüfungen in meinem noch-Studienfach mitschreiben, macht das Bafögamt sonst später Stress, wenn nicht?! Weil theoretisch könnte ich ja auch durch die Prüfungen fallen und diese im 3. Semester nachholen oder? Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Wenn nicht hakt nochmal nach, danke schonmal!

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Antworten (1)

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    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Es schadet jedenfalls nicht, wenn du die Prüfungen mitschreibst. Vielleicht kannst du dir davon später noch mal was anrechnen lassen. Und das BAföG-Amt wäre auch zufrieden, weil du durch Prüfungen und Prüfungsversuche nachweisen kannst, dass du "ernsthaft deinen Abschluss anstrebst", was eine Voraussetzung für den Bezug von BAföG ist. Für einen Verlust des BAföG-Anspruchs ist nämlich nicht nur der Zeitpunkt ausschlaggebend, an dem man sich exmatrikuliert, sondern der des tatsächlichen Abbruchs, also auch wenn man sich dagegen entscheidet und keine Prüfungen mehr macht.

    Infos zum Thema Förderungshöchstdauer u.a. beim Fachrichtungswechsel findest du hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=2#fach

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