2

Bafögamt will Rückzahlung, ist das rechtens?

Frage von Lilliana010288 Lilliana010288

Hallo, ich hab eine Frage

ich bin in einer schulischen Ausbildung bekomm Kindergeld und Bafög. Den Bafögantrag hab ich im Juni 09 abgegeben und nun nach einem halben (!!!) jahr kam endlich mal der Bescheid. Nun stand drinnen, dass ich jetzt nur noch 54 Euro bekomm. Vorher waren es 212 Euro.

Und jetz will das Bafögamt eine Rückforderung von 540 Euro, da ich die letzten 4 Monate zu viel bekommen habe.

Muss ich das zahlen? Ich meine es ist doch eine Unverschämtheit, dass das Drecksamt es nach einem halben Jahr endlich mal gebacken bekommt mir meinen bescheid zurück zu senden und dabei haben die auch noch den Dreck verbockt und sich verrechnet und nun soll ich dafür grade stehen?

Ist das der Staat von Deutschland? Muss ich das zahlen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 3
    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Ja, Du kannst ja auch eine Rückzahlung in Raten vereinbaren.

  • 2
    Antwort von binpleite binpleite

    das ist deutschland. du kannst aber widerspruch einlegen.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Hier mal fragen:

    www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

    Sehr gutes Bafög-Forum. Aber schreib in anständigem Ton! Die dort sind nämlich ein Bafög-Amt. * gg *

  • 0
    Antwort von Svenwes Svenwes

    Squirrel hat schon recht, s gibt sicherlich einen Grund dafür das sie dir das Bafög zusammenstreichen, weiter war mir nicht klar das man Bafög geschenkt bekommt, klar muß man es zurückbezahlen.Wenn du Geld verleihst willst du es auch irgendwann zurück. Deine asoziale Ausdrucksweise wär für mich Grund genug dir den Rest auch noch zu streichen :)

    Kommentar von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx

    als schüler muss man es nicht zurückzahlen.

  • 0
    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Du kannst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Am besten schriftlich binnen 4 Wochen nach Zugang. Andererseits würde ich hier mal nicht so rumtönen, da Du das BAFÖG aufgrund der Einkommenssituation Deiner Eltern bekommst. Die sind nämlich zur Auskunft verpflichtet. Und wenn sich die Einnahmen eben um so und so viel Prozent erhöht haben, hast Du das Nachsehen. So einfach ist das! Und dass Du das Kindergeld bekommst, ist Dein Glück, denn das steht normalerweise Deinen Eltern zu. Es ist nicht selbstverständlich und auch gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Du das Kindergeld als Barunterhalt erhältst.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Solange das Widerspruchsverfahren läuft, also von dem Tag des Zugangs bei der Behörde, brauchst Du erstmal gar nichts zurückzahlen, da es sog. schwebendes Verfahren ist.

    Andere Möglichkeit: sollte sich nach Prüfung/Klärung herausstellen, dass Du doch zuviel erhalten hast, besteht die Möglichkeit der Verrechnung mit dem mtl. BAFÖG in annehmbaren Raten. Dies jedoch bedarf einer Absprache zwischen dem Amt und Dir bzw. Deinen Eltern.

  • 0
    Antwort von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxx

    ich denke mal das es dadrann liegt das deine angeben nicht ganz richtig gewesen sind und jetzt haben sie es rausgefunden. ja du musst zahlen!

    Kommentar von Lilliana010288 Lilliana010288

    Was willsten damit sagen? das ich bescheise? pass mal bisschen auf was du von dir gibst!

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Nu mal ganz ruhig! Das will hier niemand behaupten. Fehlerhafte Angaben haben nix mit Beschiss zu tun, sondern können vorkommen. Einfach binnen der Frist den Widerspruch einlegen und dann wird man weitersehen.

    Kommentar von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx

    hätte ich sagen wollen das du bescheißt, hätte ich gesagt du bescheißt. da das wort bescheißt nicht einmal in meinem bescheißenem satz drinn vor kam, weiss ich nicht was dein bescheißenes problem ist!

  • 0
    Antwort von rompi rompi

    Oft sitzen die Behörden ja leider am längeren Hebel. Sonst bleibt Dir nur der Weg zu klagen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.