1

Bafögamt

Frage von Nighty1989 Nighty1989

Hey... ich muss mal wieder stören^^ Habe heute (mal wieder) einen Bafög-Bescheid bekommen jetzt bekomme ich nur noch 385 Euro / Monat, muss aber 325 euro Miete Zahlen, aber laut der Dame vom Amt sei dies vollkommens rechtens... ich meine ich brauche Essen, Trinken und noch eine Buskarte... kann ich dagegen Einspruch erheben? (Meine Eltern können nicht mehr für mich Zahlen)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Antwort von banshee1983 banshee1983

    willkommen in der realität. ich hab nur um die 250€ bafög bekommen. such dir einen job. ich glaube um die 350€ darf man im monat dazuverdienen, ohne daß das bafög gekürzt wird.

    Kommentar von banshee1983 banshee1983banshee1983

    oh man, ich hab grad gelesen, daß du auch noch ein auto hast? also wenn das noch aktuell ist, finde ich es mehr als unverschämt hier rumzujaulen!

  • 1
    Antwort von chris090490 chris090490

    wieso zum geier suchst du dir dann auch sone teure wohung ???

    Kommentar von Nighty1989 Nighty1989

    War eine der billigsten Wohnungen die es gab

    Kommentar von banshee1983 banshee1983banshee1983

    dann zieh in eine wg oder ein studentenwohnheim. wenn man kein geld hat, muß man seine ansprüche halt mal etwas zurückschrauben!

  • 0
    Antwort von Amador Amador

    Auf der Rückseite deines Antrags müsste irgendwo stehen wieviel du von deinen Eltern rechtlich erhalten solltest (aufgrund des Einkommens der Eltern hat das Bafög berechnet, wie viel sie dir geben können). Dieses Geld, was du von den Eltern bekommen solltest wird vom BaföG-Höchstsatz abgezogen und den Rest bekommst du als BaföG. D.h. anscheinend haben deine Eltern mehr verdient als im Jahr davor. Falls sie dich nicht unterstüzen können, da das Geld nicht mehr da ist, so musst du dich wieder ans BaföG-Amt wenden.

  • 0
    Antwort von bigmama2188 bigmama2188

    Also man bekommt Wohngeld wenn man Bafög bekommt.du bekommst beim Bafög nähmlich nur einen Mietzuschuß von glaube 65 euro!Ich bekomme auch Bafäg und auch Wohngeld, sowie alle in meiner Klasse!Lass dirs schriftlich geben und geh zum Anwalt!

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Sehr gutes Bafög-Forum: www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

    Da mal fragen.

    Ansonsten:

    In WG ziehen und weniger Miete zahlen.

  • 0
    Antwort von user120 user120

    Hallo,

    selbstverständlich. Dass ist ein menschenunwürdiges Verhalten! Wohngeld kannst du beantragen, und und und! Dir MÜSSEN 359 Euro mindestens FÜRS LEBEN zustehen! Nicht für eine scheiß Wohnung! Scheiß Ämter!

    Kommentar von Nighty1989 Nighty1989

    Mir wurde gesagt, ich zitiere "Wenn Sie Bafög bekommen steht Ihnen kein Wohngeld zu"

    Kommentar von banshee1983 banshee1983banshee1983

    bafög wird anhand der einkünfte der eltern berechnet. die gehen nicht davon aus, daß du von dem geld alleine lebst, sondern daß deine eltern dir den rest finanzieren. zur not könntest du darauf klagen, daß sie dich unterstützen, aber wer verklagt schon seine eltern... also: such dir n job! du bist jung, wo ist das problem?

  • 0
    Antwort von Adel95 Adel95

    WArum verlangst du nicht Wohngeld

    Kommentar von Nighty1989 Nighty1989

    Mir sagten die entweder bafög oder wohngeld

    Kommentar von banshee1983 banshee1983banshee1983

    stimmt auch!

  • 0
    Antwort von Adel95 Adel95

    WArum verlangst du nicht Wohngeld Versuch wohngeld zukriegen dann haste das Baföggeld für dich

    Kommentar von banshee1983 banshee1983banshee1983

    man bekommt kein wohngeld, wenn man bafög bezieht!!!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.