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Bafögablehnung für schulische Ausbildung. Steht mir Sozialhilfe zu?

gefragt von Tasse am 20.04.2008 um 14:46 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 20. April 2008 15:02
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Wenn Unterhaltsverpflichtete mit ausreichender Leistungsfähigkeit vorhanden sind, würde BaföG abgelehnt.

BaföG kann trotzdem gewährt werden.

Kommen Unterhaltsverpflichtete ihren Pflichten bei bestehender Leistungsfähigkeit gar nicht oder nicht im erforderlichen Umfang nach, tritt der Berechtigte seinen Anspruch an die Behörde ab.

Er bekommt sonach den ihm zustehenden BaföG-Regelsatz und die Behörde holt sich dieses Geld nebst ihrer Auslagen vom Verpflichteten bzw. den Verpflichteten.

Analog geht das auch mit der sog. Sozialhilfe so.


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. April 2008 14:57
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Kommt drauf an. Zuerst wären wohl deine Eltern mal unterhaltspflichtig.

  • Wie alt bist du?

  • Musst du für die Ausbildung zwangsläufig umziehen oder könntest du noch bei den Eltern wohnen?

Bissel mehr Hintergrundinfos zu deiner Situation wären nötig.

Kommentar von Tasse am 20. April 2008 15:06

Hallo, also ich bin nun schon 26 Jahre alt. Meine Eltern müssen wohl keine Zweitausbildung finanzieren. Ich wohne bereits alleine, muß dennoch die Stadt wechseln und würde wieder in eine neue Wohnung ziehen. Bei meinen Eltern kann ich nicht wieder wohnen. Weißt du wieviel Kilometer die Ausbildungsstätte entfernt liegen muß?

Kommentar von DrSeltsam am 20. April 2008 15:15

Aha. Zweitausbildung. Lebensalter ginge bis 27.

Setz' dich mal mit dem sog. "Arbeitsamt" in Verbindung, das für dich zuständig ist und lote die Förderungschancen für diese Zweitausbildung vor dem Hintergrund ansosonsten eintretender Arbeitslosigkeit aus.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. April 2008 15:16

Das mit der Entfernung vom Elternhaus spielt bei der Konstellation keine Rolle.

Was machst du denn jetzt gerade? Arbeitest du oder bekommst du irgendwelche Leistungen (alg I? alg II?)? Machst du die Ausbildung, weil du keine Arbeit finden kannst (in einem vorher abgeschlossenen Beruf?) oder weil du sie selber machen möchtest um dich z.B. beruflich zu verändern?


anahita
beantwortet von anahita am 20. April 2008 14:47
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wenn du sonst keine einnahmen hast...ja

Kommentar von Tasse am 20. April 2008 15:00

Hallo, ich hab gerad meine Frage noch ausformuliert. Das sagst du so, meine Anwältin auch, aber die Ämter sagen nein. Heißt das die Situation muß erstmal da sein, bevor was passiert? Muß ich unbedingt Klagen? Weil das ja finanziell für mich riskant ist.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 20. April 2008 15:03

Ohne Klage bekommst du nicht mal einen Vorschuss


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. April 2008 15:03
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also aus dem Wirr-Warr von aussagen kann keiner schlau werden..

Bafög kannst du entweder nicht erhalten, weil deine Eltern zuviel verdienen..oder, das was du machen willst kein Bafög anspruch hat..

und in beiden Fällen müssen halt deine Eltern für den Unterhalt sorgen bzw. du verdienst dann was dazu

Kommentar von Tasse am 20. April 2008 15:11

Doch die Ausbildung ist bafögförderungsfähig. Bafög wurde mir abgelehnt, da ich schoneinmal was anderes studiert habe und zwar über 4 Semester lang. Deshalb kein Bafög. Die bräuchten einen un abweisbaren Grund, den ich meiner Meinung nach habe, den haben die aber nicht anerkannt. Ich könnte Klagen, ist aber ne riskante Sache.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. April 2008 15:19

Und aus welchem Grund hast du das Studium abgebrochen?


anonym
beantwortet von lawya am 14. August 2008 16:14
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oh man, ich hab grad exakt das selbe Problem! Bist du schlauer geworden? Was ist in der Zwischenzeit passiert







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