hey meine freundin ist im juli diese jahr 18 geworden und bekommt seit letztem jahr september bafög, allerdings nicht dieses wo man nach der ausbildung zurück zahlen muss. jetzt hat sie dieses jahr wieder den andrag gestehlt jetzt haben sie gesagt sie muss einiges zurückzahlen weil sie zuviel bekommen hat. können sie das verlangen wenn sie unter 18 jahre war als sie das unterschrieben hat, sie war ja eigentlich noch nicht ganz geschäftst fähig. muss sie es oder nicht??
bafög zurückzahlen wenn man u18 war
Antworten (3)
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SteelerSteeler
Deine Infos sind recht dürftig, so dass das so nicht beurteilt werden kann. Grundsätzlich ist es aber schon denkbar, dass Deine Freundin zuviel gezahlte Förderung zurückzahlen muss.
Im Sozialleistungsrecht ist es möglich, ab 15 oder 16 selbst Anträge zu stellen; so eine Art Geschäftsfähigkeit gibt es da also schon, was auch gewollt ist. Die Kehrseite davon lernt Deine Freundin nun womöglich kennen.
Worum geht's denn? Hat sie falsche Angaben gemacht? Wurde unter Vorbehalt geleistet? Gab es wichtige Änderungen, nachdem der erste Bescheid da war?
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1Antwort von
chicaBluechicaBlue
Natürlich muß sie zurückzahlen, denn fürs Geld annehmen war sie doch geschäftsfähig genug.
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blondie1705blondie1705
Hätte sie zu wenig bekommen und es jetzt festgestellt, hätte sie doch die Nachzahlung auch angenommen! So muss sie auch das jetzt zurückzahlen.
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