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BAFÖG zurückzahlen, seltsame Sory

Frage von Cifer Cifer

Hallo eine Freundin besucht eine Schule und hat dort Bafög beantragt. Nun meinte sie zu mir, dass sie 500 Euro vom Bafög zurückzahlen muss, weil sie zuviele Fehlzeiten hat. (klingt für mich schonmal sehr komisch). Sie habe angeblich nur 4 Wochen Zeit um die 500 Euro zurückzuzahlen und sie haben ihr anscheinend auch mit Pfändung gedroht. Sie ist 18 Jahre alt, hat kein Einkommen und wohnt noch bei ihren Eltern. Das ganze klingt für mich ziemlich unglaubwürdig. Was meint ihr?

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Antworten (4)

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    BAFÖG ist eine staatl.Unterstützung zur Berufsaufsbildung. Wenn man die Berufsausbildung nicht ernst nimmt, sprich zu viele Fehlstunden hat, hat man selbstverständlich auch keinen Anspruch auf Unterstützung.

    Das Leben ist kein Ponnyhof, wo sich jeder auf Kosten des Staates ein schönes Leben machen kann. Es sollte viel häufiger, konsequent gekürzt werden.

    Kommentar von Cifer Cifer

    Jap schon klar. Naja hat hätte sie dann wenigstens Anspruch auf eine längere Frist? Sie hat nämlich überhaupt kein Geld mehr und wird in 4 Wochen auch keine 500 Euro haben.

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Das hätte sie sich vorher überlegen sollen. Sie kann nicht das Geld einstecken und nichts dafür tun. Selbstverständlich kann sie Ratenzahlung vereinbaren. Selbst mit kleinen Raten sind die meist einverstanden.

    Hoffentlich lernt sie 'draus und ist in Zukunft fleißiger.

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    Antwort von gguenter gguenter

    Sind das Unertschuldigte Fehlzeiten? Sind sie durch atestierte Erkrankung entstanden, sollte es eigentlich nicht der Fall sein. Im Normalfall lässt aber das Bafögamt auf eine Ratenzahlunng ein. Wenn man man es mit ihm abspricht. Sollte deine Freundin, aber nun wieder Bafög bekommen, kann die Rückzahlung auch von den zukünftigen Zahlungen i.H.v. 10% abgezogen werden.

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    Antwort von Ioooo Ioooo

    Sehr gutes Bafög-Forum:

    http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

    Da mal fragen.

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    Antwort von female71 female71

    Soweit ich weiß, muss man bestimmte Leistungsnachweise erbringen, wenn man Bafög bezieht...das könnte hier im Zshg. mit den Fehlzeiten stehen...

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