Hallo ich bin jetz auf der Berufsfachschule für Kinderpflege & bin im 2ten Jahr.
Ich möchte jetz wegen familieren Gründen abbrechen & meine frage ist ob ich das geld was ich bekommen haben zurückzahlen muss. Will nächstes jahr wiederholen.
Hallo ich bin jetz auf der Berufsfachschule für Kinderpflege & bin im 2ten Jahr.
Ich möchte jetz wegen familieren Gründen abbrechen & meine frage ist ob ich das geld was ich bekommen haben zurückzahlen muss. Will nächstes jahr wiederholen.
Ja das wirst du zurückzahlen müssen. Ruf bitte deine Sachbearbeiterin an die regelt das für dich. Und mache das sofort, sonst droht eine Anzeige (Habe ich erfahrungen mit gemacht)
Wenn du das BaföG als Darlehen bekommen hast, musst du es natürlich zurückzahlen. Es gibt da bestimmte Fristen, normal alle drei Monate eine Rate. Wann die BaföG-Rückzahlung bei abgebrochener Ausbildung anfängt, weiß ich jetzt nicht - sprich mit der Sachbearbeiterin. Bei einer langjährigen Ausbildung oder einem Studium kann man hinterher mit einem Riesenberg BaföG-Schulden dastehen, der einem den Berufsstart nicht grad leichter macht. Wann immer möglich, ist es sicherer, sich die Ausbildung wenigstens teilweise selbst zu finanzieren. LG
also in meinen unterlagen steht zuschuss.
& ich mach des letzte jahr.
also muss ich des wenn ich abbrech zurückzahlen?
Ja haben wir doch oben schon geschrieben!