Man erhält ja bekanntlich nur Bafög, wenn man kein oder nur ein sehr geringes Vermögen besitzt. Wenn ich aber für Notfälle den Zugriff auf das Geld des Partners (nicht verheiratet, getrennte Haushalte) bekommen habe, muss dieses als "Vermögen" beim Bafög-Antrag angegeben werden? Ich habe zwar zugriff, aber es ist ja nicht mein Geld. Ich hoffe ich könnt mich kompetent beraten.Danke!
Antworten (3)
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knautschknautsch
Es zählt nicht mit ein, da du sonst "schulden" machen würdest und diese Schulden wieder extra angegeben werden müssen und bei der nächsten Bafög Berechnung berücksichtigt würden.
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fischerhundefanfischerhundefan
Naja dass kann man so und so sehen..... Du mußt schon angeben, wenn Du regelmäßige Einnahmen hast. Ehrlich währt am längsten
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suechtig Soweit ich weiß brauchst du das nicht mitangeben.
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Diese Frage
habe keine regelmäßigen Einnahmen und bin auf die Unterstütung meiner Eltern angewiesen. Für Notfälle habe ich aber Zugriff auf ein (Kreditkarten)Konto meines Partners eingeräumt bekommen (also eigene Kreditkarte). Das Geld darauf gehört mir aber nicht