Im ersten Jahr des Zusammenlebens, darf die ARGE nur dann eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, wenn sie euch nachweisen kann, dass ihr zusammen wirtschaftet und bereit seid, in Notsituationen vor allem finanzielle fü reinander einzustehen.
Diese wird nur dann möglich sein, wenn ihr gemeinsame Konten habt und ggf. die Zahlungen in Verbindung mit der Wohnung zumindest nicht untereinander abrechnet.
Alles andere - wie ihr konkret wohnt, kochtet, haushaltet - ist für die Beurteilung als BG im ersten Jahr vollkommen unerheblich, denn ihr habt das Recht (vor allem gesetzt durch die Rechsprechung) in diesem ersten Jahr wie ein Paar zusammen zu leben.
Viele ARGEn versuchen es mit Druck und Unterstellungen am Gesetz vorbei; z.B. Außendienst vorbeischicken usw. Nicht nervös werden; der Besuch des Außendienstes ist zumindest im ersten Jahr nicht geeignet, eine BG festzustellen.
Also: wenn ihr tatsächlich getrennt wirtschaftet, behält dein Freund seinen vollen Regelsatz und den Anspruch auf die hälftige Miete; du bist mit deinem Einkommen der ARGE weder zur Auskunft verpflichtet, noch darf irgendetwas von dir bei ihm angerechnet werden.
Zickt die ARGE rum, soll vor allem er standhaft bleiben und Fachanwalt kontaktieren; in der Regel ist dann ganz schnell Schluss mit den Belästigungen.
Im zweiten Jahr ändert sich die Sachlage insofern, als ihr nachweisen müsstet, dass keine BG vorliegt; das ist mehr oder weniger schwierig, je nachdem wie streiterfahren man ist ;)
Also müssten wir dann so zusagen in einer WG zusammen wohnen?! Mit getrennten Schlafzimmern usw. oder verstehe ich das falsch?!
Das verstehst du falsch: ihr dürft wie ein (Ehe)Paar zusammen wohnen, damit ihr das Zusammenleben ausprobieren könnt. In diesem ersten Jahr entspricht es nicht der allgemeinen Lebenswirklichkeit, dass davon auszugehen ist, dass ihr unter allen - möglicherweise belastenden - Umständen wirtschaftlich für einander einsteht. Und nur dann läge eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft vor.
Ob ihr in einem Bett gemeinsam pennt, ein, zwei oder drei Schlafzimmer habt, zusammen liebt, lacht oder streitet, geht die ARGE nichts an und begründet keine BG.
Das heißt, ihr seid keine Wohngemeinschaft im landläufigen Sinne, denn dazu müsstet ihr in der Tat getrennte Schalfzimmer haben, sondern ihr bildet eine Zweckgemeinschaft, deren Zweck das Ausprobieren des Zusammenlebens ist.