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Bafög Wohngeld Hartz IV

Frage von Blumenqueen Blumenqueen

Hallo,
ich (21 Jahre) und mein Freund (26 Jahre) möchten zusammen ziehen.

Er macht im Moment eine Umschulung, die über die Arge finanziert wird. Daher bezieht er Hartz 4 in Höhe von 364 €.

Ich bin noch Schülerin (Berufsoberschule). Ich bekomme im Moment 397 € elternunabhängiges Bafög. Desweiteren habe ich einen Nebenjob bei dem ich etwa montl. 200€ verdiene. Diesen würde ich aber aufgeben. Kindergeld steht mir ja auch noch zu.

Welche sozialen Leistungen (Wohngeld usw.) können wir in welcher Höhe beantragen?? Kann es sein, dass uns vom Hartz 4 oder Bafög Geld abgezogen wird?

MFG
Anonym
aus Schleswig-Holstein

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Antworten (5)

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    Antwort von Gaschinci Gaschinci

    Ich würde nicht zusammenziehen, weil Du dann die Schule abbrechen müßtest, die Arge bezahlt nicht Deine schulische Ausbildung, weil ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet. Der jetzige Zustand ist besser.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ihr hättet einen gemeinsamen Anspruch von 2 X 90 % der Grundsicherung. Zusätzlich die tatsächliche Warmmiete für bis zu 60 qm Wohnfläche. BAFÖG und Kindergeld wird in voller Höhe angerechnet.

    Während des ersten Jahres könnt ihr euer Zusammenleben aber als "Wohngemeinschaft" deklarieren. Erst danach geht man von einer "Bedarfsgemeinschaft" aus. Jeder behält also seinen Anspruch so lange, wie bisher.

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    Antwort von casilein casilein

    Das Verhältnis zur Arge hat VirtualSelf ja schon erklärt. Aber wo wohnst Du jetzt? Wer kommt jetzt für Deine Miete auf? (Es läuft auf die Frage hinaus, ob Du aus Sicht der Ämter einen wichtigen Grund benötigst, um umzuziehen.)

    397€ + KG erscheint mir etwas knapp für Deinen Lebensunterhalt und die halbe Miete. Möglicherweise kannst Du bei der Arge einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Unterkunftskosten nach §22 Abs. 7 SGB2 erhalten.

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    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Also dein Freund bekommt weiter Leistungen von der ARGE, du musst Wohngeld beantragen. Wenn du nämlich BAföG beziehst, bist du in der Regel nicht berechtigt, Leistungen vom Jobcenter zu erhalten.

    Wobei du aber nur Wohngeld bekommst, wenn ihr euch zu einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bekennt. Macht ihr das nicht, bist du auch vom Wohngeld ausgeschlossen. Weil auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben, das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden ist.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Im ersten Jahr des Zusammenlebens, darf die ARGE nur dann eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, wenn sie euch nachweisen kann, dass ihr  zusammen wirtschaftet und bereit seid, in Notsituationen vor allem finanzielle fü reinander einzustehen.

    Diese wird nur dann möglich sein, wenn ihr gemeinsame Konten habt und ggf. die Zahlungen in Verbindung mit der Wohnung zumindest nicht untereinander abrechnet.

    Alles andere - wie ihr konkret wohnt, kochtet, haushaltet - ist für die Beurteilung als BG im ersten Jahr vollkommen unerheblich, denn ihr habt das Recht (vor allem gesetzt durch die Rechsprechung) in diesem ersten Jahr wie ein Paar zusammen zu leben.

    Viele ARGEn versuchen es mit Druck und Unterstellungen am Gesetz vorbei; z.B. Außendienst vorbeischicken usw. Nicht nervös werden; der Besuch des Außendienstes ist zumindest im ersten Jahr nicht geeignet, eine BG festzustellen.

    Also: wenn ihr tatsächlich getrennt wirtschaftet, behält dein Freund seinen vollen Regelsatz und den Anspruch auf die hälftige Miete; du bist mit deinem Einkommen der ARGE weder zur Auskunft verpflichtet, noch darf irgendetwas von dir bei ihm angerechnet werden.

    Zickt die ARGE rum, soll vor allem er standhaft bleiben und Fachanwalt kontaktieren; in der Regel ist dann ganz schnell Schluss mit den Belästigungen.

    Im zweiten Jahr ändert sich die Sachlage insofern, als ihr nachweisen müsstet, dass keine BG vorliegt; das ist mehr oder weniger schwierig, je nachdem wie streiterfahren man ist ;)

    Kommentar von Blumenqueen Blumenqueen

    Also müssten wir dann so zusagen in einer WG zusammen wohnen?! Mit getrennten Schlafzimmern usw. oder verstehe ich das falsch?!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das verstehst du falsch: ihr dürft wie ein (Ehe)Paar  zusammen wohnen, damit ihr das Zusammenleben ausprobieren könnt. In diesem ersten Jahr entspricht es nicht der allgemeinen Lebenswirklichkeit, dass davon auszugehen ist, dass ihr unter allen - möglicherweise belastenden - Umständen wirtschaftlich für einander einsteht. Und nur dann läge eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft vor.

    Ob ihr in einem Bett gemeinsam pennt, ein, zwei oder drei Schlafzimmer habt, zusammen liebt, lacht oder streitet, geht die ARGE nichts an und begründet keine BG.

    Das heißt, ihr seid keine Wohngemeinschaft im landläufigen Sinne, denn dazu müsstet ihr in der Tat getrennte Schalfzimmer haben, sondern ihr bildet eine Zweckgemeinschaft, deren Zweck das Ausprobieren des Zusammenlebens ist.

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