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Bafög: Wird das Vermögen des Ehegatten angerechnet?

Frage von Sanvea Sanvea

Hallo, mein Freund und ich sind momentan beide noch Studenten, wollen aber voraussichtlich nächstes Jahr heiraten. Momentan lebt mein Freund noch von Ersparnissen, spätestens nächstes Jahr muss er dann elternunabhängiges Bafög beantragen. Jetzt finde ich im Internet leider nur unterschiedliche Aussagen dazu, ob das Vermögen des Ehepartners angerechnet wird oder nicht und wenn ja, wie hoch der Freibetrag für den Ehegatten ist. Auf der Bafög-Seite selbst steht was von 5200€ für den Antragssteller und 1800€ für den Ehegatten. Werden die 1800€ dann auf die 5200€ raufgerechnet, oder darf man als Ehepartner selbst nur 1800€ besitzen???? Es steht da leider nicht eindeutig...Des weiteren steht dort, dass das Vermögen des Ehegatten nicht auf den Bedarf angerechnet wird, aber das Einkommen was aus diesem Vermögen erzielt wird. Was heißt das? Ich habe monatlich nur ein "Einkommen" von 200€ und ansonsten ein wenig Erspartes (mehr als 1800€), aber wie sollte ich aus diesem ein Einkommen erzielen??

Bin echt verwirrt, vielleich kennt sich ja hier jemand gut aus oder ist selbst in so einer Situation...

Vielen Dank!!!!

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Antworten (1)

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    Antwort von sKriLLeXmania sKriLLeXmania

    Was angerechnet werden darf ist das Vermögen (dazu zählt auch ein Auto falls vorhanden ) sowie das Einkommen des Antragstellers

    Man selbst darf ein Vermögen bis zu 5200 euro besitzen...ohne dass das beim bafög angerechnet wird ( zb sparbuch )

    weder das Einkommen des Ehegatten noch das der Eltern des Antragstellers

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